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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Tätigkeitsschäden
In den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (§ 7 AHB) sind Haftpflichtansprüche wegen "Schäden an fremden Sachen" durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers ausgeschlossen. Diese Schäden an fremden Sachen und daraus resultierende Vermögensschäden werden Tätigkeitsschäden genannt.
Beispiel: Im Rahmen von Wartungsarbeiten an einem Server wird das Mainboard beschädigt.
Im Sinne eines umfassenden Versicherungsschutzes ist es daher unabdingbar, dass man eine abweichende Regelung im Versicherungsvertrag vereinbart, die die Mitversicherung von Tätigkeitsschäden sicherstellt. In diesen erweiterten Versicherungsbedingungen werden Tätigkeitsschäden meist der Höhe nach begrenzt (z.B. max. 75.000,00 €).
Hinweis:
Bei der von exali.de angebotenen IT-Haftpflichtversicherung sowie der Media-Haftpflicht sind Tätigkeiten automatisch bis zur Höhe der gewählten Deckungssumme für Sachschäden mitversichert. Bei der von exali.de angebotenen Consulting-Haftpflicht sind Tätigkeitsschäden durch den Einschluss der Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung bis 75.000,00 € mitversichert.Siehe hierzu auch:
- Media: Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflichtversicherung «BHV»
- Consult: Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)
- IT: Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflicht „BHV“
(siehe auch AHB)
Begriff: Tätigkeitsschäden
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe T:
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