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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt (RPC-Baustein)
Die Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag bzw. vom Projekt auf Werkvertragsbasis, ist eine wichtige Leistungserweiterung zur Berufshaftpflichtversicherung. Sie wird von spezialisierten Versicherern als integrierter oder zusätzlicher Versicherungsbaustein zum bzw. im Haftpflichtvertrag der Berufshaftpflichtversicherung angeboten.
Mit dem RPC-Baustein als Leistungserweiterung können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihrer Kundschaft bzw. Auftraggeber:innen von einem laufenden Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Zur Erklärung: Bei einem Vertrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Software, Design einer Webseite, Erstellung eines Gutachtens oder einer Analyse) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung bzw. Minderung des Honorars, auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen.
Leistungen, die von Ihnen erbracht wurde, müssen in diesem Fall von dem:der Auftraggeber:in wieder an Sie zurückgegeben werden. Im Gegenzug müssen Sie bereits erhaltenes Honorar zurückbezahlen bzw. auf fällige Honorare verzichten.
In diesen Fällen greift der Eigenschadenbaustein «Rücktritt vom Auftrag» (RPC-Baustein).
Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB
Der:die Auftragnehmer:in schuldet ein konkretes Ergebnis: die Schaffung eines Werkes. Darunter fallen die Herstellung einer Software, aber auch die Erstellung eines Gutachtens (unkörperlicher Werkerfolg).
RPC-Baustein: Personal- und Sachkosten abgedeckt
Der Versicherer ersetzt die Kosten für Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn), wenn Ihre Kundschaft bzw.- der:die Auftraggeber:in berechtigt vom Projekt zurücktritt – soweit der Grund für seinen Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.
Durch den RPC-Baustein der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind:
- Ihre vergeblichen Aufwendungen (Honorare und entstandene Kosten).
- Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitenden und Subunternehmen.
- „Passiver Rechtsschutz“: Der Versicherer klärt auf seine Kosten, ob der Rücktritt Ihres Auftraggebers berechtigt war.
Hinweis:
Da ein:e Freiberufler:in meist keine Lohnkosten für Mitarbeiter:innen hat, werden seine „vergeblichen Aufwendungen“ aus seinen Fixkosten und den durch das Projekt verursachten variablen Kosten berechnet.Beispiel für die Ermittlung der „vergeblichen Aufwendungen" bei einem Freiberufler:
- Vergebliche Aufwendungen = Umsatz minus kalkulierter Gewinn
- Gewinn = Umsatz minus Fixkosten* minus variable Kosten**
* Unter Fixkosten fallen z.B. Büromiete inkl. Nebenkosten, Telefon, Handy, Versicherungsbeiträge, Leasing oder Abschreibungen.
** Variable Kosten sind z.B. Reisekosten für das Projekt sowie personelle Unterstützung durch freie Mitarbeiter oder Subunternehmer.
Schadenbeispiel: Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt
Nach einigen Verzögerungen und mehrfachem Nachbessern ist Ihr Kunde mit der von Ihnen abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden und tritt vom Vertrag zurück (z.B. nach § 323 und § 346 ff. BGB). Aufgrund dieses Rücktritts muss der Auftraggeber die bislang von Ihnen erbrachte Leistung nicht bezahlen. Sie hatten jedoch erhebliche Aufwendungen für das fünf Monate dauernde Projekt – für das sie auch Subunternehmer bezahlen mussten, die Sie für das Projekt beauftragt hatten.
Diese vergeblichen Aufwendungen bezahlt der Versicherer (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung).
Hinweis:
Die Leistungserweiterung „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ kann optional in die exali.de IT-Haftpflicht, die Media-Haftpflicht sowie die Consulting-Haftpflicht mit eingeschlossen werden.Weiterführende Informationen
Begriff: Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt (RPC-Baustein)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe R:
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