exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Suchergebnis
Insolvenzverschleppung
Was ist Insolvenzverschleppung?
Eine Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens nicht rechtzeitig gemeldet wird.
Die Insolvenzantragspflicht besteht für die Mitglieder des Vertretungsorgans eines Unternehmens, also Geschäftsführer:innen bzw. Gesellschafter einer GmbH oder den Vorstand einer AG. Sie müssen ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag stellen (§ 15a Insolvenzordnung).
Eine Zahlungsunfähigkeit besteht nach § 17 der Insolvenzordnung dann, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Für juristische Personen gilt: Die verschleppte Insolvenz ist in Deutschland eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren geahndet werden.
Bei exali können Sie sich als Manager:in, Geschäftsführer:in oder Beauftragter mit der D&O-Versicherung (Directors- & Officers-Versicherung) umfassend absichern. Dabei gibt es zwei Vertragsvarianten: Die Firmen-D&O-Versicherung oder die Persönliche D&O Versicherung:
In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen zur D&O-Versicherung: D&O-Versicherung: Alle Infos zur Berufshaftpflicht für Geschäftsführer, Manager und Beauftragte.
(Verwandte Begriffe: D&O Versicherung/Directors and Officers Versicherung, Persönliche D&O, Firmen-D&O, Pflichtverletzungen als Organ)
Begriff: Insolvenzverschleppung
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
Weitere Tipps und Infos rund um Ihr Business, Versicherungs-Basics und echte Schadenfälle finden Sie in unseren News & Stories.