Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler:innen
Die Freiheiten, die die Tätigkeit als Freiberufler:in mit sich bringen, können unerwartete Risiken bergen. Sollten Sie im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür persönlich gerade stehen. Das kann im Worst Case Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Daher ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) vor allem für Freiberufler:innen besonders wichtig. Die Betriebshaftpflicht für Freiberufler:innen von exali.de bietet Ihnen den passenden Versicherungsschutz – zugeschnitten auf die speziellen Risiken und Bedürfnisse in Ihrer Branche.
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler:innen?
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler:innen bietet Schutz, wenn ein Dritter (zum Beispiel ein Kunde, Auftraggeber oder Vermieter) aufgrund betrieblicher Risiken Schadenersatz von ihnen fordert. Dabei deckt die Betriebshaftpflichtversicherung insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Folgeschäden ab, für die Sie als Freiberufler:in schadenersatzpflichtig sind und persönlich mit dem Privatvermögen haften. Die exali.de Schadenpraxis zeigt jedoch, dass in den Berufen der digitalen Welt neben dem Personen- und Sachschaden finanzielle Risiken – so genannte Vermögensschäden besonders häufig vorkommen. In über 90 Prozent der Schadenfälle, die Freiberufler:innen in diesen Branchen verursachen, handelt es sich laut einer exali.de-Auswertung um Vermögensschäden. Daher bieten wir Ihnen die Betriebshaftpflichtversicherung immer in Kombination mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Dadurch sind Sie als Freiberufler:in wirklich umfassend gegen alle Schadenarten im Business versichert.
Warum benötigen Sie als Freiberufler:in eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Durch Ihre Tätigkeit als Freiberufler:in oder Selbstständige:r tragen Sie besondere berufliche und betriebliche Risiken. Diese Haftungsrisiken sind nicht durch Ihre Privathaftpflichtversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Da Sie als Freiberufler:in für diese betrieblichen Risiken mit Ihrem Privatvermögen haften, ist die Betriebshaftpflichtversicherung einer der wichtigsten Bausteine, um das Risiko der Freiberuflichkeit kalkulierbarer zu machen.
Sobald Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, ist daher der Abschluss einer speziellen Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler:innen zu empfehlen. Diese deckt Personen- und Sachschäden und sich daraus ergebende Folgeschäden (so genannte unechte Vermögensschäden) ab, die aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen.
Da Freiberufler:innen unseren Erfahrungen nach sehr häufig reine Vermögensschäden verursachen, wird bei exali.de im Rahmen der Basis-Absicherung neben der Betriebshaftpflichtversicherung auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung angeboten. Diese kann um frei wählbare Zusatzbausteine erweitert werden.
Dadurch können Sie den Versicherungsumfang sehr individuell auf Ihre Risikosituation anpassen. Welche Betriebshaftpflichtversicherung in Kombination mit der Vermögensschadenhaftpflicht für Ihre Branche die richtige ist, verrät Ihnen die nachfolgende Übersicht.
Vor welchen Risiken sind Freiberufler:innen in der Betriebshaftpflicht versichert?
Die Betriebshaftpflicht (BHV) versichert allgemein betriebliche Risiken, die beispielsweise durch geschuldete Leistungen oder Produkte, den Betrieb eines Büros, einer Agentur, einer Kanzlei entstehen. Aus dem Privatbereich ist die Betriebshaftpflicht am ehesten mit der Privathaftpflicht zu vergleichen, mit dem Unterschied, dass hier Risiken aus dem betrieblichen Umfeld abgesichert sind.
Allgemein versichert die BHV Risiken aus folgenden drei Bereichen:
- Büro- und Betriebsstättenrisiken
- Produkthaftpflichtrisiken (Haftpflicht für Produkte und Dienstleistungen)
- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenrisiken
Diese Risiken sind zum Beispiel versichert:
- Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Dienstleistungen
- Schäden auf Dienstreisen, Messen, Ausstellungen oder Events (weltweit)
- Schäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum (Mietsachschäden)
- Schäden bei der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
- Schäden durch den beruflichen Einsatz von Flugdrohnen bis zu 5 kg (inkl. Kamera)
- Obhutsschäden an bis zu 6 Monate gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen fremden Gegenständen
- Personen- und Sachschäden auf Kundenterminen
- Produkthaftungsschäden (zugesicherte Eigenschaften)
- Verlust von Schlüsseln und Code-Karten des Kunden oder der Kundin
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
- Schäden aus der Umwelthaftung