Immobilienkreditvermittler:innen-Haftpflicht
Mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde am 21.03.2016 die Erlaubnispflicht nach § 34 i GewO für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen eingeführt. Im Kern wird dadurch die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung, eine zwingende Berufshaftpflicht-Versicherung (Immobilienkreditvermittler:innen-Haftpflicht) und die Registrierung im Vermittlerregister sichergestellt.
Absicherung für Immobilienkreditvermittler:innen (§ 34 i GewO)
- Berufshaftpflicht (Pflichtversicherung) nach § 34 i GewO
- Sofortige Versicherungsbestätigung
- Immobilienmaklertätigkeit ohne Zuschlag mitversicherbar
- Mangelhafte Bonitätsprüfung versichert
- Geschützt bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen
- Umfassende Absicherungskonzepte für Ihr Business
- exali.de-Versicherungsschutz in Echtzeit
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
- Zuverlässige Unterstützung im Schadenfall
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Die exali.de-Dienstleister-Haftpflicht: Perfekt für Immobilienkreditvermittler:innen
Die Dienstleister-Haftpflicht ist ideal für die Absicherung von Ihnen als Immobilienkreditvermittler:in. Sie übernimmt im Schadenfall die vollständige Bearbeitung – von der Prüfung der Ansprüche bis zur Schadenersatzzahlung.
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Jetzt schnell und einfach Haftpflichtversicherung für Immobilienkreditvermittler:innen nach § 34 i GewO abschließen
Umfassend abgesichert als Immobiliendarlehensvermittler:in nach § 34 i GewO
Mit der exali.de Immobilienkreditvermittler:innen-Haftpflicht bzw. Immobiliendarlehensvermittler:innen-Haftpflicht können sich Vermittler:innen und Makler:innen bei Schadenersatzforderungen Dritter versichern. Im Schadenfall prüft der Versicherer auf eigene Kosten die Rechtmäßigkeit des Anspruchs und übernimmt die aus dem beruflichen Fehler entstandenen Kosten oder wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderung professionell ab (passiver Rechtsschutz). Dabei kann der:die Immobilienkreditvermittler:in über exali.de auch weitere Tätigkeiten ohne Mehrbeitrag mitversichern. Wie die Tätigkeit als:
- Immobilienmakler:in in Deutschland,
- Energieberater:in für private Haushalte,
- Umzugsberater:in und Relocationservice,
- Sachverständige:r oder Gutachter:in,
- Büroserviceunternehmen,
- Ablesedienst
Referenzen zu exali.de
Pflichtversicherung nach §34i GewO
Die Immobiliendarlehensvermittler:innen-Haftpflicht bzw. Immobilienkreditvermittler:innen-Haftpflicht über exali.de erfüllt die Vorgaben zur Pflichtversicherung, die nach §34i GewO zur Erlaubnis erforderlich sind und ist daher speziell auf Ihre beruflichen Risiken in der Darlehensvermittlung zugeschnitten. Vermittler:innen und Makler:innen profitieren dabei nicht nur von der umfassenden Absicherung ihres Business, sondern auch von besonders günstigen Beiträgen bei der Berufshaftpflicht.
Versichert werden können unter anderem
- Immobilienkreditvermittler:innen/ Immobiliendarlehensvermittler:innen/ Immobiliardarlehensvermittler:innen nach §34i GewO
- Honorar Immobilienkreditberater:innen nach §34i GewO
- Honorar Immobiliendarlehensberater:innen/ Immobiliardarlehensberater:innen nach §34i GewO
- Immobilienmakler:innen/ Haus- und Grundstücksmakler:innen nach §34c GewO