Zara klaut bei deutschem Studenten: Modelabel abgemahnt
Rot und blau gefärbtes Leder, umrandet von silbernen Nieten und bedruckt mit dem Konterfei einer Frauengestalt. Eigentlich eine schicke Handtasche, die in diesem Fall aber Objekt eines Rechtsstreits ist. Ein deutscher Kunststudent beschuldigt das spanische Großunternehmen Zara einer Urheberrechtsverletzung. Der Vorwurf: Zara soll die Illustrationen des Studenten ungefragt für seine Designs verwendet haben. Das Schlimmste daran: Zara ist Wiederholungstäter…
Abmahnung: High-Fashion-Urheberrechtsverletzung
Das Modelabel Zara soll einen Kunststudenten aus Köln dreist beklaut haben. Wie es dazu kam? Der 24-Jährige betreibt einen Internetblog, auf dem er regelmäßig seine Einlinienzeichnungen – also Portraits, die er in einem Strich zeichnet, ohne den Stift abzusetzen – postet. Einige dieser Zeichnungen waren wenig später auf einer Lederhandtasche der Herbst-/Winter-Kollektion des Modegiganten zu sehen. Um Nutzungsrechte hatte Zara den Studenten allerdings nicht gebeten.
Eine Followerin des Kunstblogs, die auch bei Zara arbeitet, hatte die Illustrationen wiedererkannt und den Student verständigt. Dieser forderte von Zara eine Stellungnahme, die er jedoch erst bekam, als er einen Anwalt einschaltete.
Schadenersatzforderung von 12.500 Euro!
Immerhin versuchte das Modelabel erst gar nicht, sich aus der Affäre zu ziehen. Zara stimmte der Unterlassungserklärung, die das Unternehmen vom Anwalt des Studenten erhalten hatte, zu. Damit gibt Zara indirekt ein Schuldgeständnis ab. Die Taschen, die zuvor für 80 Euro weltweit in 2.200 Zara-Filialen verkauft wurden – unter anderem an die spanische Königin Letizia – wurden aus dem Handel genommen. Wie viele Taschen bis zu diesem Zeitpunkt über die Ladentheken gegangen sind, gab das Unternehmen nicht bekannt.
Der Anwalt des Kunststudenten forderte von Zara eine Schadenersatzzahlung von 12.500 Euro als Vergleichssumme. Doch statt diese verhältnismäßig geringe Forderung anzunehmen – Zara kann einen Jahresumsatz von rund 15,4 Milliarden Euro verzeichnen – bot das Unternehmen dem Geschädigten lediglich 5.000 Euro an. Der Student lehnte diese Entschädigungszahlung ab. Damit landet der Fall vor Gericht, wo sich Zara nun für die Urheberrechtsverletzung verantworten muss.
Lieber gut geklaut als schlecht selbst gemacht?
Der Fall um den Kölner Studenten ist nicht der erste, in dem das spanische Modelabel sich ein bisschen zu viel Inspiration geholt hat. Schon einige Male hatte Zara Probleme damit, das Urheberrecht einzuhalten.
Seit 2005 fällt das Unternehmen immer wieder durch extremes Copy-Cat-Verhalten auf: Seien es die Pumps mit der klassischen roten Sohle, die das französische Luxusschuhhaus Louboutin berühmt gemacht haben, Katzenprints von Miu Miu oder die Taschengestaltung von Jil Sander – es gibt kaum ein Design, von dem sich Zara noch nicht “inspirieren“ ließ. Nicht nur bei der Modekonkurrenz wird fleißig gespickt, sondern auch, wie im aktuellen Fall, bei Illustratoren: 2016, 2014 und 2012 stand Zara deshalb schon öffentlich in der Kritik.
Absicherung gegen modische Fehltritte
Der Blick auf die Rechtslage ist meist unklar: In der Mode genießt kaum ein Entwurf urheberrechtlichen Schutz. Zudem ist eine unrechtmäßige Verwendung meist nur sehr schwer nachzuweisen. Erst wenn die Kleidungsstücke einen Haute Couture Status erhalten, können sie wie Skulpturen oder Kunstwerke geschützt werden. Alltagskleidung gilt jedoch als Gebrauchsgegenstand, weshalb ein bestimmtes Jeans-, Ärmel- oder Turnschuhdesign in der Regel keinem bestimmten Designer gehört.
Anders verhält es sich jedoch in dem Fall des Kölner Kunststudenten. Seine Arbeit bzw. sein Werk ist wie das eines Graphikers, Illustrators- oder (Web-)Designers urheberrechtlich geschützt. Auch Kreativen kann es beispielsweise bei der Erstellung einer Website passieren, dass sie versehentlich Urheberrechte verletzen. Etwa bei der Verwendung von Bildern, Grafiken oder Icons. Die Bereiche Nutzungsrechte, Lizenzen, Creative Commons (CC) oder Open Source sind komplex und bergen selbst für versierte Kreative und Webworker im Tagesgeschäft teure Stolperfallen. In diesen Fällen der Verletzung von Urheberrechten tragen die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de die Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen – zum Beispiel Gerichts- und Anwaltskosten – und übernehmen natürlich eine berechtigte Schadenersatzforderung.
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© Vanessa Materla – exali AG