Beratung wegen Straßenbeleuchtung: Consulting-Firma soll 20.000 Euro Schadenersatz zahlen
Consultants sorgen durch ihre Beratung oft dafür, dass ihren Kunden ein Licht aufgeht. In diesem echten Schadenfall aus den exali.de-Akten war das im wahrsten Sinne des Wortes so: Eine Consulting-Firma sollte eine Gemeinde beraten, die ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten umstellen wollte. Warum die Berater am Ende trotz erfolgreicher Abnahme für einen Schaden von über 20.000 Euro verantwortlich sein sollten...
Straßenbeleuchtung soll auf LED umgestellt werden
In diesem Fall, der einem Versicherungsnehmer von exali.de genau so passiert ist, geht es um eine Consulting-Firma, die eine Gemeinde zum Thema Straßenbeleuchtung beraten sollte. Diese wollte wissen, ob es sich lohnt, die Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten umzustellen und wie viele Kosten die Gemeinde dadurch einsparen könnte.
Die Consulting-Firma kalkulierte daraufhin die Kostenersparnis, die durch die neuen Leuchten erfolgen könnte, erstellte eine Übersicht über das Einsparpotenzial und empfahl letztendlich der Gemeinde die Umstellung auf die LED-Leuchten, die diese dann auch durchführte. Nach Abschluss des Projekts nahm die Gemeinde es ab und unterzeichnete die Übergabebestätigung.
Consultants als Sündenböcke
So normal und nach Plan bis dahin alles ablief, so bizarr wurde der Fall nach Abschluss des Projektes. Denn auf einmal trudelte bei der Beraterfirma ein Schreiben eines Rechtsanwalts ein, der von der Gemeinde beauftragt wurde. In diesem machte die Gemeinde die Consultants für so ziemlich alles verantwortlich, was ihres Erachtens bei der Umstellung schiefgelaufen ist. Die „schwarze Liste“ der Anwälte im Detail:
- Die Kosten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung seien viel höher ausgefallen als kalkuliert
- Die angegebene Kostenreduzierung durch die LED-Leuchten sei nicht eingetreten
- Die Straßenbeleuchtung ließe sich nicht „dimmen“
- Es seien Mehrkosten durch die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und der Firma, die die Umrüstung vornahm, angefallen
20.000 Euro Schadenersatzforderung und keiner weiß, woher
All diese „Verfehlungen“ warf der Anwalt den Beratern vor und bezifferte den Schaden, der der Gemeinde durch die fehlerhafte Beratung entstanden sei, auf rund 20.000 Euro. Wie diese Summe zustande kam, blieb jedoch ein Geheimnis. Ebenso, warum die Beraterfirma an alledem schuld sein sollte, wo sie doch lediglich beauftragt war, das Einsparpotenzial durch die LED-Leuchten zu kalkulieren und eine Empfehlung abzugeben.
Und auch, dass die Einsparung angeblich nicht so hoch ausfiel wie errechnet, lag in der Verantwortung der Gemeinde. Denn, so kam nach Prüfung durch die Consultants heraus, diese hatte beim zuständigen Energieanbieter noch nicht veranlasst, dass die Stromabrechnungspauschale angepasst wird.
Kurz gesagt: Weder dem Grund noch der Höhe nach waren die Ansprüche der Gemeinde gerechtfertigt und nachvollziehbar!
Den Schadenfall gibt es auch als Video
Consulting-Haftpflicht hilft bei der Schadenabwehr
So sah es letztendlich auch der Versicherer. Die Beraterfirma hatte nämlich eine Consulting-Haftpflicht über exali.de abgeschlossen und meldete den Fall bei uns. Nach Rücksprache mit dem Versicherer konnte dieser aus dem ausgeführten Sachverhalt keinerlei Beratungsfehler oder Versäumnisse der Versicherungsnehmer erkennen und beauftragte daher eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei den Schaden abzuwehren. Momentan herrscht Ruhe in diesem Fall und es sieht so aus, als hätte die Gegenseite eingesehen, dass ihre Anschuldigungen haltlos sind. Sobald sich Neuigkeiten ergeben, erfahren Sie es an dieser Stelle!
Der Fall zeigt sehr eindrucksvoll, wie wichtig die Rechtsschutz-Funktion einer Berufshaftpflicht ist. Denn nicht alle Ansprüche sind auch gerechtfertigt. Eine juristische Auseinandersetzung bezüglich solcher Forderungen und wie in diesem Fall beispielsweise die Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist jedoch kostspielig. Kosten, welche die Berufshaftpflicht trägt.
Im Fall einer Schadenersatzforderung oder einer Abmahnung prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Forderung berechtigt ist. Ist sie das – wie in diesem Fall – mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, dann übernimmt der Versicherer wie bei einem privaten Rechtschutzvertrag die Kosten für die Schadenabwehr; zum Beispiel Anwalts-, Gerichts- oder Gutachterkosten (im Fachjargon: Passiver Rechtsschutz). Damit hält Ihnen Ihre Versicherung den Rücken frei, wenn Sie als Berater mit unberechtigten oder überzogenen Ansprüchen konfrontiert werden. Das heißt, egal wie der Fall letztendlich ausgeht, mit einer Berufshaftpflicht ist Ihr Business bestens abgesichert.
© Ines Rietzler – exali AG
Ehem. Chefredakteurin Online-Redaktion
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