Gehalt, Arbeitsmarkt, Einstellungskriterien: Der Jobeinstieg für Juristen unter der Lupe
Das Jurastudium hat gemeinhin den Ruf, besonders aufwändig zu sein. Daher ist es nachvollziehbar, dass Juristen nach ihrem Abschluss auf gute Einstellungschancen und ein ertragreiches Einstiegsgehalt hoffen. Das Staufenbiel Institut lässt in jedem Jahr die Entwicklung am Arbeitsmarkt für Absolventen untersuchen, nun wurden erstmals Juristen in den Fokus genommen.
Für die Studie „JobTrends 2014“ befragte das Institut Ende des vergangenen Jahres 249 Unternehmen. Die Sonderauswertung „JobTrends2014 Jura“ haben wir von exali.de genauer angeschaut.
Positive Prognose: Juristen sind gefragt
Gleich zu Beginn das Wichtigste: Der Bedarf an Juristen bleibt für 2014 konstant. Das haben immerhin 68 Prozent der befragten Unternehmen und Kanzleien in der Studie des Staufenbiel Instituts angegeben. 25 Prozent wollen in diesem Jahr sogar mehr Nachwuchsjuristen einstellen, als noch 2013. Gerademal 5 Prozent gaben an, dass ihr Bedarf rückläufig oder stark rückläufig ist.
Wo der Trend für 2014 schon positiv ausfällt, ist die Prognose für die kommenden fünf Jahre vielversprechend: Rund die Hälfte der Unternehmen bzw. Kanzleien gehen davon aus, dass sie mehr Absolventen benötigen werden, als das derzeit der Fall ist.
Juristen müssen sich in Gehaltsfragen nicht verstecken
Dass die Arbeitsmarktentwicklung für Jura-Absolventen positiv verläuft, ist zwar erfreulich, doch die Frage nach dem Einstiegsgehalt ist natürlich auch nicht unwichtig. Und auch hier sind die Zahlen durchaus vorzeigbar. Laut der Umfrage steht auf keinem der Gehaltszettel von Jung-Juristen eine Summe unter 30.000 Euro pro Jahr.
Drei Gehaltsgruppen treten dabei besonders hervor. Bei 21 Prozent der befragten Unternehmen, beziehungsweise Kanzleien, verdienen die Einsteiger zwischen 40.000 und 49.999 Euro. Rund das doppelte, also zwischen 90.000 und 94.999 Euro, verdienen die Absolventen in 14 Prozent der Umfrage-Unternehmen und bei 12 Prozent sind es sogar zwischen 95.000 und 99.999 Euro. „Glückliche“ 7 Prozent dürfen sich über Summen jenseits der 100.000 Euro auf ihrer Lohnabrechnung freuen.
Wichtige Einstellungskriterien für Jura-Absolventen
Wer ein Einstiegsgehalt haben will, bei dem den meisten Berufsanfängern die Ohren schlackern, muss dafür allerdings auch einiges leisten und vorweisen können. 82 % Prozent der Unternehmen/Kanzleien gaben in der Studie an, dass sie von ihren Neuzugängen mindestens die Bewertung „Vollbefriedigend“ im zweiten Staatsexamen erwarten. Für 60 Prozent sind auch die Studienschwerpunkte, die sich der Absolvent gesetzt hat, von Bedeutung.
Doch nicht nur die universitären Leistungen spielen eine Rolle, das Stichwort lautet: Zusatzqualifikationen. 90 Prozent der Umfrageteilnehmer fordern Englischkenntnisse von den Absolventen, 75 Prozent wollen dazu auch ein betriebswirtschaftliches Verständnis und 70 Prozent erwarten, dass mindestens ein Auslandsaufenthalt im Lebenslauf zu finden ist.
Wie geht der Berufseinstieg als Anwalt?
Nach ihrem Abschluss können Jurastudenten bei 56 Prozent der Unternehmen/Kanzleien direkt einsteigen, 57 Prozent bieten auch die Möglichkeit, als Associate anzufangen.
Traineeprogramme sind mit 21 Prozent eher seltener, liegen aber noch vor dem Einstieg durch ein Einführungsprogramm (15 Prozent) oder durch eine Assistentenposition (7 Prozent).
Die Jobsituation für Jura-Absolventen im Fokus
Die Studie des Staufenbiel Instituts hat genau hingesehen und die Einstiegssituation für Juristen aufgeschlüsselt. Dabei werden zuerst allgemeine Erfassungen präsentiert, bevor die Ergebnisse dann nach den Kategorien „Unternehmen“ und „Kanzleien“ aufgeschlüsselt werden.
In gut verständlichen Infotexten werden die Umfrageergebnisse erklärt. Neben den bereits besprochenen Ergebnissen wurden zudem die Themen „Weiterbildung“, „Einstiegsbranchen“, „Einsatzgebiete“ und „Arbeitszeitmodelle“ untersucht.
Als Junganwalt gut abgesichert: Titulardeckung für Berufseinsteiger
Wie die Studie zeigt, haben Juristen nach ihrem Abschluss gute Chancen auf einen erfolgreichen Berufseinstieg. Doch um überhaupt von der Anwaltskammer zugelassen zu werden, muss der Absolvent eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen. Das gilt auch, wenn die Kanzlei, in der die Festanstellung erfolgt, eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht unterhält, welche auch die angestellten Anwälte einschließt (vgl. Henssler/Prütting-Stobbe, BRAO, 3. Auflage, 2010, Rdn. 115 zu § 51 BRAO; Quelle: RAK-München).
» Hier gibt’s die Studie „JobTrends 2014 Jura“ des Staufenbiel Instituts zum Download
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