Berufshaftpflicht für Steuerberater:innen

 
Berufshaftpflicht für Steuerberater:innen
ab 142,98 € netto p.a.

Versicherung für Steuerberater:innen (§67a StBerG) § 67a

Als Steuerberater:in können Sie durch berufliche Versehen wie Fehler in der Buchführung, versäumte Rechtsfristen oder eine falsche Steuerberechnung hohe finanzielle Schäden verursachen. Schützen Sie sich und Ihre Kanzlei jetzt durch eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung von exali. Ihre Vorteile:

  • Mitversicherung von Tätigkeiten, die nach § 57 Abs.3 Nr.2,3 und 6 StBerG mit dem Beruf des Steuerberaters verinbar sind
  • Umfassender Versicherungsschutz für Ihre Kanzlei, beispielsweise auch bei Veröffentlichungen in den sozialen Medien
  • Persönliche Betreuung und zuverlässige Unterstützung im Schadenfall
Ausgezeichnet mit eKomi Siegel Gold!
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Sicherheit für Ihre Auftraggeber:innen

  • individueller und umfassender Versicherungsschutz
  • hohe Deckungssummen für Vermögenschäden
  • persönliche Betreuung im Schadenfall

Die exali.de Haftpflichtversicherung bietet Steuerberatern einen umfangreichen Versicherungsschutz und übernimmt im Schadenfall die vollständige Bearbeitung – von der Prüfung der möglichen Schadenersatzansprüche bis zur Schadenersatzzahlung an den Mandanten.

Pflichtversicherung für Steuerberater:innen

Die Haftpflichtversicherung für Sie als Steuerberater:in erfüllt die Vorgaben zur Pflichtversicherung, die nach §67a StBerG für die Berufsausübung erforderlich sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro pro Schadensfall und 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr. Bei der Absicherung über exali.de profitieren Sie dabei nicht nur von der umfassenden Absicherung als Steuerberater:in und Steuerkanzlei, sondern auch von günstigen Beiträgen und der persönlichen Betreuung durch unser Expertenteam.

Absicherung von Vermögensschäden

Das größte Schadensrisiko liegt bei der Tätigkeit als Steuerberater:in im Bereich von finanziellen Nachteilen des Mandanten (sogenannte Vermögensschäden). Nicht umsonst wird daher vom Gesetzgeber die Absicherung genau dieser Schadensart vorgeschrieben. Doch ganz egal, ob Sie eine Rechtsmittelfrist versäumt, Steuervergünstigungen nicht ausgenutzt oder eine falsche Steuerberechnung angestellt haben: Über die exali.de Berufshaftpflicht für Steuerberater:innen sind Sie in jedem Fall gut und zeitgemäß abgesichert.

Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung

Sach- oder Personenschäden im Kanzleibetrieb sind häufig nicht im Risikofokus eines Steuerberaters. Doch auch im Bürobetrieb und beim Umgang mit Mandanten kann es immer wieder zu unvorhersehbaren Schäden kommen. So können zum Beispiel Mandanten oder Mandantinnen in Ihrem Büroräumen stolpern und sich verletzen oder Sie stoßen beim Besuch Ihrer Mandanten und Mandantinnen versehentlich eine teure Vase um und diese geht zu Bruch. Die optionale Büro- und Betriebshaftpflicht von exali.de greift dabei bedingungsgemäß nicht nur in den eigenen Büroräumen, sondern kommt für alle Personen- und Sachschäden auf, die z. B. bei einem Mandantenbesuch oder auf einer Dienstreise passieren.

Optionale Absicherung von Cyber-Eigenschäden

Hackerangriffe und Virenbefall (sogenannte Mal- und Ransomware) der eigenen Kanzleisoftware sowie der IT-Systeme gehören zu den größten Risiken in Berufen, in denen digital gearbeitet wird. Auch Steuerkanzleien sind ein lohnendes Ziel für Cyberkriminelle, die Anzahl von Angriffen steigt stetig. Mit der zeitgemäßen Berufshaftpflicht für Steuerberater:innen über exali.de können Sie diese Cyber-Eigenschäden mitversichern. Im Schadenfall werden unter anderem die hohen Kosten für Bereinigung und Wiederherstellung der Systeme durch IT-Forensiker:innen, Mehrkosten durch die Anmietung externer IT-Infrastruktur und eine rechtliche Beratung zum möglichen Datenschutzvorfall übernommen.

Sie sind auch als Anwalt, Anwältin oder Wirtschaftsprüfer:in tätig?

Wenn Sie als Anwalt, Anwältin oder Wirtschaftsprüfer tätig sind, können Sie Ihre Tätigkeit als Steuerberater:in beitragsneutral in Ihrer exali.de Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte oder Wirtschaftsprüfer:innen mitversichern.

Rechtsanwalt und -anwältin
Rechtsanwalt und -anwältin
ab 85,62 € netto p.a.

Vorteile der Anwalts-Haftpflichtversicherung

  • Für selbständige und angestellte Anwälte und Anwältinnen
  • Sofortige Kammerbestätigung für Zulassung, besondere Nachlässe für Junganwälte und -anwältinnen
  • Streichung der Sozienklausel (§ 12 AVB)
  • Kostenfreie Mitversicherung von bis zu 4 Sozien/Partnern
  • Mitversicherung der Tätigkeit als Steuerberater:in
Berufshaftpflicht für Immobilienkreditvermittler
Wirtschaftsprüfer:in
ab 1166,24 € netto p.a.

Vorteile der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer:innen

  • Bietet den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz
  • Absicherung der rechtlich zugelassenen Tätigkeit des Financial Plannings
  • Umfassender Versicherungsschutz für Ihre Wirtschaftsprüfungskanzlei
  • Mitversicherung der Anderkontendeckung
  • Mitversicherung der Tätigkeit als Steuerberater:in

 

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Haftpflichtversicherung für Steuerkanzleien: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Die Höhe der Versicherungssumme für Vermögensschäden ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie beim Abschluss der Haftpflichtversicherung für Steuerberater:innen treffen müssen. Gesetzlich sind 250.000 Euro pro Schadenfall und 1 Million Euro pro Versicherungsjahr ("vierfache Maximierung") vorgeschrieben. Je nachdem, welche Mandanten Sie vertreten, können allerdings auch wesentlich höhere Summen angemessen sein: Beratungsfehler bei einem internationalen Großkonzern haben potentiell stärkere Auswirkungen als bei lokalen Gewerbetreibenden.

Vorteile der Haftpflicht für Steuerberater:innen:

  • Passgenaue Absicherung Ihres Business: Sollten Sie einen neuen Mandanten gewinnen, können Sie die Versicherungssummen jederzeit nach oben anpassen
  • Absicherung der persönlichen Haftung: Sollten Sie als GmbH firmieren, lässt sich Ihre Organ-Außenhaftung einfach per optionalem Zusatzbaustein absichern
  • Rundum-Versicherungsschutz: Freie und angestellte Steuerberater:innen sind mitversichert
  • Persönliche Betreuung durch die exali Experten und Expertinnen
Dienstleister-Haftpflicht - Die bessere Betriebshaftpflicht

Deshalb exali.de

  • Sie erreichen uns immer telefonisch - ohne CallCenter!
  • Wir kennen Ihren Berufsalltag und deshalb Ihre Anforderungen
  • Wir bieten zeitgemäßen Schutz auch für digitale Risiken
  • Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
  • Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird
  • Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken wie Eigenschäden durch Computerkriminalität

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Ihre Risiken als Steuerberater:in

Steuerberater:innen Schadenfälle

Potentielle Schadenfälle von Steuerberatern und Steuerberaterinnen

  • Sie erstellen für einen Mandanten die Steuererklärung und versäumen es, die Unterlagen fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dem Mandanten entstehen hierdurch Kosten (Verspätungs- Säumniszuschläge). Die Kosten verlangt er von Ihnen in Form von Schadenersatz zurück.
  • Sie kümmern sich um die Buchhaltung und Steuerangelegenheiten eines kleinen Familienunternehmens. Dabei passiert Ihnen bei den Buchungen ein Fehler. Sie verbuchen eine betriebliche Aufwendung versehentlich als private Entnahme. Dadurch kann das Unternehmen die Aufwendung nicht gewinnmindernd ansetzen. Sie werden für den Schaden in Haftung genommen.

Referenzen zu exali.de

 
 
finanzsache.com

„Es gibt nicht viele Unternehmen, denen man ohne Vorbehalte vertraut. Dies ist bei Exali anders. Bereits vor der Vertragsunterzeichnung als auch danach herrscht durchgehende Transparenz und die Vereinbarung wird auf individuelle Bedürfnisse angepasst, bis man zufrieden ist. Gerade, wenn man beruflich in rechtlich sensibleren Bereichen unterwegs ist, ist dies von essenzieller Bedeutung.

Besonders hervorzuheben möchte ich die persönliche Kommunikation. Man hat bei Exali nie das Gefühl, nur eine Kundennummer in der Kartei zu sein.

Ich empfehle Exali, seit ich Kunde bin, aus vollster Überzeugung laufend im Freundes- und Bekanntenkreis weiter, was nicht zuletzt an der hervorragenden Beratung durch Frau Sandra Löhning sowie der unkomplizierten Schadensabwicklung liegt."
 
Martin Fiedler, Inhaber FINANZSACHE  
finanzsache.com, exali.de-Kunde seit 2020
 
 
Wir sind seit über 6 Jahren bei der exali in Betreuung und fühlen uns sehr gut aufgehoben. Auch im Schadensfall kam es zu einer schnellen Klärung und unkomplizierten Abwicklung. Wir können die exali ohne Bedenken weiterempfehlen und haben dies auch bereits mehrfach getan!
 
Simon Eberhardt, Geschäftsführer
ideenhunger media GmbH, exali.de-Kunde seit 2012
 
 
Hallo Frau Schönberger, nach Schadensmeldung war der Fall innerhalb einer Woche geklärt und reguliert. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe und die nette Beratung! Wir können exali nur weiter empfehlen! Der persönliche Kontakt ist spitze. Herzliche Grüße das hazel Team
 
Bianca Wengenroth
hazel, Grafik + Design, exali.de-Kunde seit 2010
 
 
Sehr geehrter Herr Galla, es ist schön wenn man sich auf Versicherungen im Falle eines Schadens auch verlassen kann. Meine Erfahrungen in diesem Bereich waren bisher nicht so gut.
Aber Exali hat mir gezeigt das nicht alle Versicherungen so agieren. Mein besonderer Dank geht an Herr Dennis Galla der mir die ganze Zeit über mit Rat und Tat zur Seite stand und sich für die schnelle Abwicklung meines Schadenfalles eingesetzt hat. Ich werde diese Versicherung auf jeden Fall weiter empfehlen.
 
Daniel Lemmerz
ADL, exali.de-Kunde seit 2010
 
 
Ich bin von der Kompetenz und Zuverlässigkeit der Exali und vor allem von Herrn Leichter wirklich sehr positiv überrascht. Mein Schadensfall wurde problemlos und schnell mit einem perfekten Service reguliert. Ich kann diese Versicherung wirklich nur jedem empfehlen. Vielen Dank!
 
Sören Zschoche, Co-Gründer / Geschäftsführer
Ajaska GmbH, exali.de-Kunde seit 2013

Häufige Fragen zur Versicherung für Steuerberater:innen

Welche Risiken sind mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater:innen abgesichert?

  • Vermögensschäden (z. B. Rechtsverletzungen, Abmahnungen, schlechte Beratung, Fristversäumnisse etc.)
  • Sachschäden (verlorene Schlüssel von angemieteten Räumen, Wasserschäden in angemieteten Büros, Sachschäden bei Mandantenbesuchen und Messen sowie Geschäftsreisen)
  • Personenschäden (z. B. bei Kundenkontakt, auf Geschäftsreisen oder Messebesuchen)
  • Cyber-Drittschäden (Schadsoftware, Datenverlust, Hackerangriffe, DDos-Attacken)
  • Optional auch die Außenhaftung als Organmitglied (z. B. als Geschäftsführer:in einer GmbH)
  • Bestimmte Eigenschäden (z. B. Verlust von Dokumenten, Betrug oder Falschüberweisung von eigenen Mitarbeitern)

Was kostet die Haftpflicht für Steuerberater:innen?

Der Jahresbeitrag für die Haftpflicht für Steuerberater:innen beginnt in der kleinsten Variante bei 142,98 € netto p.a. Entscheidend für die Höhe des Beitrags sind zum Beispiel die Höhe Ihres Umsatzes im vergangenen Jahr, die Wahl der Deckungssumme (250.000 Euro oder 5 Millionen Euro), die Laufzeit der Versicherung (1 Jahr oder 3 Jahre), welche Zusatzbausteine Sie hinzubuchen möchten (z. B. D&O-Außenhaftungsbaustein), die Höhe der Selbstbeteiligung und ob Sie die Vorgaben für verschiedene Rabatte erfüllen und diese nutzen können (z. B. jährliche Fortbildungen).

Ich habe eine Frage zur Steuerberater:innen-Haftpflicht. An wen kann ich mich wenden?

Bei allen Fragen rund um die Steuerberater:innen-Haftpflicht oder zu beruflichen Risiken im Bereich der Steuerberatung erreichen Sie die exali Kundenbetreuung von Mo. - Fr. 09:00 Uhr - 18:00 Uhr unter folgender Nummer: 0821 / 80 99 46 - 0 oder per Mail an: info@exali.de.

Welche Personen sind in der Haftpflicht für Steuerberater:innen versichert?

Über die Haftpflicht für Steuerberater:innen von exali sind Sie sowie alle Mitarbeiter:innen Ihres Business abgesichert. Dies sind folgende Personen:

  • Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers,
  • leitende und sonstige angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtliche Helfer, Auszubildende, Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten,
  • in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, freie Mitarbeiter (natürliche Personen),
  • soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden, Anteilsinhaber, Kommanditisten, Gesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte (natürliche Personen)

Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Versicherten aus
der Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Mitarbeiter.
Versicherte Gesellschaften sind:

  • der Versicherungsnehmer, Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
  • Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers außerhalb des EWR, soweit diese im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.

Welche Tätigkeiten sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater:innen versichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater:innen von exali sichert Sie zusätzlich bei Tätigkeiten ab, die nach § 57 Abs. 3 Nr. 2, 3 und 6 StBerG mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind. Zu diesen zählen beispielsweise:

  • Testamentvollstrecker
  • Unternehmensberatung
  • Dozent bei Schulungen von Mitgliedern der Steuerberaterkammern
    und deren Mitarbeitern
  • Erstellung von Bilanzanalysen
  • Mediator:in
  • Buchhaltung

Muss ich als Steuerberater:in eine Berufshaftpflicht abschließen?

Kurz gesagt, ja! Als Steuerberater:in müssen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können, damit Sie Ihren Beruf ausüben dürfen. Dabei sind 250.000 Euro pro Schadenfall und 1 Million Euro pro Versicherungsjahr ("vierfache Maximierung") vorgeschrieben. Je nachdem, welche Mandanten Sie vertreten, können allerdings auch wesentlich höhere Summen angemessen sein. Sollten Sie eine Steuerkanzlei betreiben und zum Beispiel weitere Partner:innen in die Kanzlei eingliedern, so kann sich die vorgeschriebene Versicherungssumme auch ändern (§ 67 Abs. 1 und 2 StBerG, §§ 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2, 52 Abs. 4 DVStB) .

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