Berufshaftpflicht Wirtschaftsprüfer

ab 1166,24 € netto p.a.
Absicherung für Wirtschaftsprüfer (§ 54 WPO)
- Pflichtversicherung nach § 54 WPO i. V. m. § 130 WPO
- Umfassender Versicherungsschutz
- Financial Planning versichert (im gesetzlich zulässigen Rahmen)
- Sicherheit durch hohe Versicherungssumme
- Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder Steuerberater beitragsfrei mitversichert
- Schutz bei Datenverlust und defekten Datenbackups
- Geschützt bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer: Das Wichtigste kurz zusammengefasst

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Sicherheit für Ihre Auftraggeber:innen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Deckungssummen für Vermögenschäden
- persönliche Betreuung im Schadenfall
Welche Versicherungen braucht ein Wirtschaftsprüfer?
Als Wirtschaftsprüfer agieren Sie als unabhängiger Dritter zwischen den Unternehmen und den Behörden. Schon kleine Fehler in Ihrer beruflichen Tätikeit können schwerwiegende Folgen haben. Da Sie als selbständiger Wirtschaftsprüfer persönlich für Fehler haften, sollten Sie für einen umfassenden Versicherungsschutz sorgen:
Welche Tätigkeiten sind in der Versicherung für Wirtschaftsprüfer versichert?
Dank der offenen Berufsbilddeckung sind viele branchennahe Tätigkeiten automatisch und beitragsfrei mitversichert, sofern diese nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden. Folgende Tätigkeiten sind beispielsweise versichert:
- Insolvenzverwalter
- gerichtlich bestellter Liquidator
- Gläubigerausschussmitglied
- Treuhänder gemäß InsO
- nicht geschäftsführender Treuhänder
- Dozententätigkeit
- Wahrung fremder Interessen als Vermögens-, Haus- und Testamentsvollstrecker
- Nachlassverwalter
- Grundbesitzverwalter
- berufsübliche Erstellung von Gutachten (auch mit elektronischen
Datenverarbeitungsmaschinen) - Betreuer, Pfleger oder Beistand
- Mediator oder Schiedsgutachter
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Welche Risiken haben Wirtschaftsprüfer?
Bei diesen Beispielen von Risiken steht Ihnen die Wirtschaftsprüfer-Haftpflicht zur Seite:
- Sie übersehen, dass eine Bilanzposition ihres Mandats falsch bewertet wurde. Aufgrund der fehlerhaften Prüfung nimmt dieser einen Kredit bei einer Bank auf. Kurz darauf meldet er Insolvenz an. Die Bank fordert den entstandenen Schaden.
- Sie empfehlen einem Mandat die Änderung der Rechtsform. Aufgrund fehlerhafter Prüfung sind die daraus folgenden Kosten jedoch wesentlich höher, als die Einsparungen. Der Mandant verlangt die Differenz als Schadenersatz.
- Einer Ihrer Mitarbeitenden verrät Geschäftsgeheimnisse Ihres Mandats um sich selbst zu bereichern. Für den entstandenen Schaden macht der Mandant sie verantwortlich.

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