Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer:innen
Wegen des relevanten Risikos schreibt der Gesetzgeber Wirtschaftsprüfern vor, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Mit der Haftpflichtversicherung über exali.de schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Erstens erfüllen Sie die juristischen Vorgaben, um als Wirtschaftsprüfer:in tätig werden zu können. Zweitens sichern Sie Ihr Business rundherum gegen Rechtsverletzungen und andere Drittschäden ab.
Absicherung für Wirtschaftsprüfer:innen (§ 54 WPO) § 67a
- Pflichtversicherung nach § 54 WPO i. V. m. § 130 WPO
- Umfassender Versicherungsschutz
- Financial Planning versichert (im gesetzlich zulässigen Rahmen)
- Sicherheit durch hohe Versicherungssumme
- Tätigkeit als Insolvenzverwalter:in oder Steuerberater:in beitragsfrei mitversichert
- Schutz bei Datenverlust und defekten Datenbackups
- Geschützt bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
Sicherheit für Ihre Auftraggeber:innen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Deckungssummen für Vermögenschäden
- persönliche Betreuung im Schadenfall
Die Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer:innen: Perfekt für Ihr Business
Über die exali.de Haftpflichtversicherung sind Sie als Wirtschaftsprüfer:in rundum bestens abgesichert. Im Schadenfall steht Ihnen der Versicherer von Anfang bis Ende zur Seite, prüft die Forderungen und übernimmt berechtigte Schadenersatzzahlungen.
Mitversicherte Tätigkeiten
- Insolvenzverwalter:in
- gerichtlich bestellte:r Liquidator:in
- Gläubigerausschussmitglied
- Treuhänder:in gemäß InsO
- nicht geschäftsführende:r Treuhänder:in
- Dozententätigkeit
- Wahrung fremder Interessen als Vermögens-, Haus- und Testamentsvollstrecker:in
- Nachlassverwalter:in
- Grundbesitzverwalter:in
- berufsübliche Erstellung von Gutachten (auch mit elektronischen
Datenverarbeitungsmaschinen) - Betreuer:in, Pfleger:in oder Beistand
- Mediator:in oder Schiedsgutachter:in
Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer:innen nach § 54 WPO abschließen und Steuerberater mitversichern
Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfungen: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
Je nachdem, welche Mandate Sie vertreten, können erheblich höhere Versicherungssummen als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbetrag angemessen sein. Zählen zum Beispiel internationale Konzerne zu Ihren Mandanten, kann schon ein minimaler Fehler zum Ruin Ihrer Wirtschaftsprüferkanzlei führen.
Vorteile:
- Variable Mindestversicherungssumme: 1.000.000 EUR bzw. 4.000.000 EUR
- Neuer Mandant, neuer Versicherungsumfang: Ihre Versicherungssumme lässt sich jederzeit erhöhen
- Organhaftung versichert: Per optionalem Zusatzbaustein kann die persönliche Haftung als Geschäftsführer:in einer GmbH abgesichert werden
- Umfassender Versicherungsschutz: Tätigkeiten als Treuhänder:in und außergerichtliche Vergleiche mitversichert
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Jetzt Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer:innen abschließen
Referenzen zu exali.de
Wirtschaftsprüfer:innen aufgepasst: Diese Risiken lauern
Typische Fälle, in denen Ihnen die Wirtschaftsprüfer:innen-Haftpflicht zur Seite steht und die Schadenbearbeitung übernimmt:
- Sie übersehen, dass eine Bilanzposition ihres Mandats falsch bewertet wurde. Aufgrund der fehlerhaften Prüfung nimmt diese:r einen Kredit bei einer Bank auf. Kurz darauf meldet er:sie Insolvenz an. Die Bank fordert den entstandenen Schaden.
- Sie empfehlen einem Mandat die Änderung der Rechtsform. Aufgrund fehlerhafter Prüfung sind die daraus folgenden Kosten jedoch wesentlich höher, als die Einsparungen. Der:die Mandant:in verlangt die Differenz als Schadenersatz.
- Einer ihrer Mitarbeitenden verrät Geschäftsgeheimnisse ihres Mandats um sich selbst zu bereichern. Für den entstandenen Schaden macht der:die Mandant:in sie verantwortlich.