Start-up an Konzern verkaufen? Das ist zu beachten!
Daimler, Adidas, Amazon, SAP – alle tun sie es: Sie kaufen Start-ups auf! Gefühlt täglich kauft oder investiert ein Großkonzern in ein innovatives Jungunternehmen. Aber was bedeutet das für die gekauften Start-ups – Fluch oder Segen? Für Gründer gibt es vor einer Investition oder dem Verkauf vieles zu beachten…
Wenn die Großen anklopfen
Eines Nachts wache ich auf und habe die Idee: Ich gründe meine eigene Firma, werde mein eigener Chef in einem Start-up. Die passende Geschäftsidee habe ich schon lange, was bisher fehlte war der Mut, sie einfach umzusetzen. So oder so ähnlich läuft das mit dem Gründen. Ist die Idee dann einmal umgesetzt und die ersten Mitarbeiter sind mit an Bord, kann das Start-up so richtig „durchstarten“. Und siehe da, der Markt hat genau auf die Idee gewartet, das Unternehmen wächst und wächst und es dauert nicht lange bis der erste Konzern anklopft und das Start-up für eine fast unmoralisch hohe Summe kaufen möchte. Wer kann da schon nein sagen? Aber halt. Geht das nicht ein bisschen schnell und was muss dabei eigentlich alles beachtet werden…?
Warum Unternehmen Start-ups kaufen:
Risiko ist für viele Start-ups nicht die Angst vor Fehlern, sondern die Chance, etwas Neues zu entdecken. Für etablierte Unternehmen ist der Kauf von Start-ups also die Möglichkeit, relativ risikofrei an neue Ideen zu kommen. Denn im Idealfall sind die Start-ups auf dem Markt bereits erfolgreich und kommen eben nicht nur mit einer Idee, sondern mit einem „gesunden“ Fundament um die Ecke. Teure Investitionen in eigene Forschung und Entwicklung und das Risiko, dass dann doch nichts dabei rum kommt, sind dadurch nicht notwendig.
Wachstumsschub für das eigene Unternehmen
Der Kauf eines Start-ups sorgt oft für einen ordentlichen Wachstumsschub und verschafft damit den entscheidenden Vorteil gegenüber den Konkurrenten. Denn Start-ups verzeichnen nicht selten jährlichen Wachstum im drei- oder vierstelligen Prozentbereich. Apropos Konkurrenz…
Den Konkurrenten ins eigene Boot ziehen
Mit dem Kauf eines Start-ups können sich Unternehmen einen möglichen Konkurrenten ins eigene Boot holen! Und lernen können sie von dem auch noch was: Unternehmenskultur, neueste Trends, Netzwerk und vieles mehr.
Kooperation oder Unterwerfung?
Für ein Start-up ist eine Übernahme die Chance, seine Ideen in etablierte Unternehmen einzubringen. Entscheidend ist dabei aber eines: Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen Start-up und seinem Käufer oder Investor?
Denn eines sollte klar sein: Start-up und Großkonzern, das sind zwei Welten, die aufeinander prallen. Für die Start-ups bedeutet das konkret: Abläufe und Freiheiten, vor allem aber Entscheidungskompetenzen können mit einem Schlag weg sein. Ihre Selbständigkeit ist futsch und Ihr Unternehmen ist fester Bestandteil eines Großkonzerns. Ob das der Geldsegen wert ist? Anders sieht es aus, wenn es um eine Kooperation zweier gleichgestellter Partner geht.
Asset-Deal oder Share Deal? Das ist hier die Frage
Bei einem Unternehmensverkauf muss vieles beachtet werden und das kann dann auch mal dauern. Im Allgemeinen gibt es zwei Verkaufs-Varianten:
- Der Asset-Deal: Wirtschafts-Güter (assets) eines Unternehmens werden einzeln erworben und auf den Käufer übertragen. Einfach gesagt: Der Käufer kauft jeden einzelnen Gegenstand, der zum Unternehmen gehört. Im Vertrag wir dann alles aufgelistet. Was nicht im Vertrag steht, gilt auch nicht als verkauft.
- Vorteil: Alle diejenigen Vermögensgegenstände des gekauften Unternehmens, die in dem Unternehmenskaufvertrag nicht erwähnt werden, verbleiben im Rahmen eines Asset-Deals beim Verkäufer.
- Nachteil: Der Asset-Deal kann angesichts der Vielzahl der Wirtschaftsgüter eines großen Unternehmens schnell unübersichtlich werden und das macht ihn daher sehr aufwendig.
- Besondere Risiken:
- Bestimmtheitsgrundsatz: Wichtig ist es, die übertragenen Vermögensgegenstände zweifelsfrei festzulegen. Genannt werden muss jede Betriebsstätte und jeder dazugehörige Arbeitsvertrag.
- Immaterielles Vermögen: Eine Herausforderung stellt die Übertragung der immateriellen Vermögensgegenstände dar. Hierzu gehören die gewerblichen Schutzrechte wie Marken und Patente, der als „goodwill” bezeichnete Wert des Firmennamens und das sonstige im Unternehmen liegende Know-how. Nicht nur ihre unternehmerische und steuerliche Bewertung ist anspruchsvoll, auch die korrekte Bezeichnung ist nicht leicht.
- Formvorschriften: Formvorschriften spielen bei der Einzelübertragung der Assets eine wichtige Rolle. Soll beispielsweise das Betriebsgrundstück mitübertragen werden, so bedarf der gesamte Asset-Kaufvertrag der notariellen Form.
- Zustimmung zur Übertragung von Vertragsverhältnissen: Werden Verträge übergeleitet, bedarf es der Zustimmung jedes einzelnen Vertragspartners des Verkäufers. Stimmen die jeweiligen Vertragspartner nicht zu, gehen die Verträge nicht auf den Käufer über.
- Der Share-Deal: Der Unternehmenskauf erfolgt durch den Erwerb von Anteilen der zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Hier kauft der Käufer das Unternehmen als Ganzes, dabei ist eine Auflistung einzelner Gegenstände nicht notwendig.
- Vorteil: Im Unterschied zum Asset-Deal muss nicht im Einzelnen bestimmt werden, welche Vermögensgegenstände auf den Erwerber übergehen sollen.
- Nachteil: Da beim Share-Deal der Käufer alle Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken mit kauft, sind spezielle Haftungsregelungen im Vertrag nötig, die sicherstellen, dass der Verkäufer auch für den Bestand und die Beschaffenheit der vom Käufer erworbenen Vermögensgegenstände haftet.
- Besondere Risiken:
- Operative Risiken: Der automatisch übergehende Geschäftsbetrieb beherbergt zusätzlich noch operative Risiken, unter anderem etwa in Gestalt von Rechtsstreitigkeiten, in die das Zielunternehmen verwickelt ist.
- Übertragung von Vermögensgegenständen: Es ist nicht gesagt, dass das Zielunternehmen tatsächlich Eigentümer aller übertragenen Vermögensgegenstände ist. Diese können auch nur geleast, geliehen oder unter Eigentumsvorbehalt erworben worden sein. Die Verträge, die das Zielunternehmen mit Dritten geschlossen hat, bestehen beim Unternehmenskauf durch Share Deal grundsätzlich unverändert fort. Diese zum Beispiel mit Banken oder Lieferanten geschlossenen Verträge enthalten in der Praxis aber nicht selten sogenannten Change-of-Control-Klauseln, die den anderen Vertragspartner zur Kündigung berechtigen, wenn der Inhaber des Unternehmens wechselt.
Beim Asset-Deal kommt es also zu einer Vielzahl von Einzelübertragungen, während beim Share-Deal ein Verkauf von Anteilen und Rechten stattfindet. Durch den Verkauf geht das ganze Unternehmen mit all seinen Rechten und Pflichten auf den Käufer über. Der größte Vorteil liegt darin, dass der Vertrag nicht so ausführlich und lang ist. Die Gegenstände müssen auch nicht so genau bezeichnet werden wie beim Asset -Schließlich werden ja nur die Anteile verkauft.
Gründer können übrigens auch nach der Veräußerung des Start-ups noch haftbar sein.
Aber Vorsicht! Eine häufige Falle beim Share-Deal sind Garantieangaben, die beim Verkauf des Unternehmens zu Schadenersatzansprüchen führen können. Im schlimmsten Fall hat das die Rückabwicklung des Kaufvertrages zur Folge und mit dem Geldsegen wird’s dann nichts.
Welche Verkaufs-Form die richtige ist, muss jeder Verkäufer selbst betrachten. Ein Berater kann dabei sehr hilfreich sein. Für die Vertragsgestaltung sollten Start-ups immer einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Der Preis ist heiß
Nicht weniger entscheidend bei den Verhandlungen ist der Preis. Aber wie kann ich den ermitteln? Erstmal eines: Eine rechtlich verbindliche Vorgehensweise für die Unternehmensbewertung existiert nicht, Hilfe und Tipps für eine realistische Preisfestlegung aber schon. Rechner und Berater gibt es zu Hauf im Internet. Allerdings gleicht der Verkauf eines Unternehmens einem orientalischen Basar. Machen Sie sich auf harte Verhandlungen gefasst!
Vor dem Gründen die Weichen stellen
Einen entscheidenden Vorteil bei den Verhandlungen bringt auf jeden Fall die lückenlose Versicherung des Unternehmens. Wenn es dann tatsächlich zum Verkauf des Start-ups kommt, ist das gesamte operative Geschäft seit der Gründung versichert und das kann eine entscheidende Rolle bei den Verhandlungen spielen. Sorgen Sie also am besten bevor Ihr Unternehmen an den Start geht dafür, dass Sie Ihr Unternehmen durch die entsprechende Versicherung wie die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de ausreichend versichern. Das steigert den Wert Ihres Start-ups!
Da sich beim Verkauf häufig auch die Gesellschaftsstruktur eines Unternehmens ändert, betrifft der Verkauf eines Start-ups häufig auch Geschäftsführer. Hierbei ist auch der Blick auf die D&O-Versicherungen über exali.de lohnenswert, denn damit sind im Falle einer Umstrukturierung auch vergangenen Entscheidungen im Haftungsfall versichert, auch wenn die Anteile bereits bei einem neuen Gesellschafter liegen oder Sie sogar das Unternehmen wechseln.
Also keine Scheu, Ärmel hoch und los, denn wenn Gründer eines haben, dann ist es Durchhaltevermögen.
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