Audi und BMW Schrott: Warum ein IT-Unternehmen zahlen muss
Es stürmt heftig über den Dächern der Stadt, Tische und Stühle wirbeln unkontrolliert durch die Luft, es regnet in Strömen. Mittendrin ein IT-Unternehmen, das in wenigen Momenten für einen großen Schaden verantwortlich sein wird. In diesem Schadenfall, der einem Versicherungsnehmer von exali.de genau so passiert ist, geht es um viele dumme Zufälle und ein wenig Glück im Unglück.
Tische und Stühle lernen Fliegen
Das IT-Unternehmen, ein Versicherungsnehmer von exali.de, hat eine große Dachterrasse, die die Mitarbeiter bei gutem Wetter für ihre Mittagspause nutzen. Dafür standen dort bis vor kurzem auch zwei Tische und mehrere Stühle. Bis eines Morgens ein starker Sturm über die Terrasse fegte. Eine Böe erwischte die Terrassenmöbel und hob sie in hohem Bogen über die Terrasse in Richtung Straße, bis sie vor dem Eingang des Firmengebäudes zur Landung ansetzten.
Unglücklicherweise standen vor dem Eingang zwei geparkte Autos. Einer der Tische flog auf die Motorhaube eines 3er BMW und hinterließ eine lange Furche. Der andere Tisch landete wie ein Pfeil im Dach eines Audi A4. Die Folge: Das Dach war offen und es regnete in das Innere des Autos. Mit einem einzigen Unwetter wurden durch das Verschulden des IT-Unternehmens also direkt zwei hochwertige Autos schwer beschädigt.
Befestigung war nicht ausreichend
Die Terrassenmöbel waren mit einem Stahlseil und einem Karabinerhaken miteinander verbunden. Eine Verankerung an der Terrasse fehlte jedoch, was dazu führte, dass sich die Möbel von der Terrasse lösen konnten. Obwohl Stürme im Allgemeinen als höhere Gewalt gelten, muss das IT-Unternehmen für den entstandenen Schaden an den Autos haften. Grund dafür ist die hohe Sorgfaltspflicht, die bei der Sicherung von Gegenständen, die durch einen Sturm Schaden verursachen können, erwartet wird. Da die Befestigung nicht ausreichte, muss das Unternehmen den entstandenen Schaden ersetzen, vorausgesetzt, die Fahrzeug-Halter fordern Schadenersatz.
Das ist bisher nicht bei beiden Autos der Fall. Der Fahrer des Audis hat sich nämlich noch nicht bei dem Unternehmen gemeldet. Das beschädigte Auto war wenige Tage nach dem Tisch-Flug einfach verschwunden – die Polizei wurde natürlich informiert. Anders beim BMW. Der Fahrzeughalter fordert nach einem Gutachten Schadenersatz in Höhe von 4.000 Euro für die Reparatur des Autos. Dazu kommen weitere 700 Euro für das Gutachten.
Tisch-Flug ist dank Betriebshaftpflicht versichert
Sollte sich der Audi-Fahrer doch noch melden, wird die Summe deutlich höher. Gut, dass das Unternehmen über exali.de eine IT-Haftpflicht mit integrierter Büro- und Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat. Die übernimmt nämlich die Kosten bei Personen- und Sachschäden.
Wichtiger Baustein Betriebshaftpflicht
Der beschriebene Fall gehört sicher nicht zu den alltäglichen Schäden, im Arbeitsalltag lauern jedoch zahlreiche Risiken. Sei es der beschädigte fremde Laptop, eine zu Bruch gegangene Scheibe oder – etwas außergewöhnlicher – ein in Brand geratener Schneepflug. Durch die Büro- und Betriebshaftpflicht sind die Versicherten bei Personen- und Sachschäden umfassend geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden im eigenen Büro, beim Kundentermin, auf einer Dienstreise oder durch die erbrachte IT-Leistung passiert.
Mehr zu den fliegenden Möbeln gibt´s in unserem Video zum Schadenfall:
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© Sebastian Neumair – exali AG