Die Macht der Bilder
Gute Produktbilder tragen enorm zur Kaufentscheidung bei. Anders als in einem Ladengeschäft können Ihre potenziellen Kunden und Kundinnen online angebotene Produkte nicht anfassen, anprobieren oder genauer begutachten. Deshalb müssen zum einen die visuelle Präsentation und zum anderen die Details in der Beschreibung der Produkte vom Kauf überzeugen. Doch gute Produktbilder sind nicht nur wichtig für die Kaufentscheidung, sie sorgen zudem auch dafür, dass Ihr Onlineshop oder Ihr Angebot in einem Online-Marktplatz wie zum Beispiel Amazon, Ebay oder Etsy besser gefunden wird. Warum? Weil sich Produktbilder positiv auf das SEO-Ranking auswirken. Nutzer:innen können Ihre Produkte so ebenfalls über die Bildersuche besser finden. Mit guten Produktbildern schaffen Sie Vertrauen bei Ihrer Kundschaft. Je hochauflösender die Bilder und je detaillierter die Ansicht Ihrer Produkte, desto besser.
Selbst fotografieren oder eine/n Fotograf:in beauftragen?
Jede/r die/der sich schon einmal mit dem Thema Fotografie beschäftigt hat, weiß: Gute Bilder sind teuer. Leider bilden auch Produktbilder hier keine Ausnahme. Gerade kleine Unternehmen oder Verkäufer:innen auf Online-Marktplätzen können sich aber schlicht die Kosten für ein professionelles Fotoshooting nicht leisten. Bei Händler:innen, die ihr Sortiment kontinuierlich erweitern, bleibt es zudem nicht bei einmaligen, sondern eher regelmäßigen Kosten. Hier sollten Sie gut prüfen, ob Ihr Budget das erlaubt.
Entscheiden Sie sich dazu, Ihre Bilder selbst zu erstellen, achten Sie vor allem auf zwei Dinge: das Licht und die Location. Was die Kamera betrifft, muss es tatsächlich nicht unbedingt eine teure Spiegelreflexkamera oder spiegellose Systemkamera sein: Die meisten seit 2019 erschienenen Smartphones besitzen sowohl eine ausreichende Auflösung, als auch ein gutes Objektiv für gute Bilderstellung.
Produktbilder selbst erstellen: Darauf sollten Sie achten
Haben Sie sich dazu entschieden, Ihre Produktbilder selbst zu erstellen, gibt es neben der Auswahl der Kamera noch einige andere Dinge zu beachten:
- Licht: Wie bereits erwähnt, sind die Lichtverhältnisse bei Fotoaufnahmen sehr wichtig. Daher sollten Sie auf jeden Fall etwas Geld in die Beleuchtung investieren. Die Preisspanne ist hier recht weit gestreckt, von einzelnen Lichtschirmen, bis hin zu einer professionellen Studioausstattung. Kleinere Sets gibt es aber bereits ab etwa 150 Euro.
- Lumen: Wenn Sie Lichtschirme zur Beleuchtung kaufen, achten Sie darauf, dass die Lampen nicht unterschiedlich hell sind, sondern alle in etwa die gleiche Lumen-Zahl haben.
- Location: Ebenso wichtig wie die Beleuchtung ist der Ort, an dem Sie ihre Produktfotos machen. Am besten für Produktbilder ist es, die Produkte ausgepackt vor einem weißen Hintergrund zu fotografieren. Ein professioneller Hintergrund inklusive Aufhänge-System ist ab 170 Euro erhältlich.
- Sonnenlicht: Wenn Sie Ihre Produkte an der frischen Luft fotografieren möchten, achten Sie darauf, dass Sie die Fotos nicht machen, wenn die Sonne hochsteht. So entstehen unschöne Schatten. Ebenso sollen Sie Gegenlichtsituationen meiden.
- Belichtung: Ihre Bilder sollten weder über- noch unterbelichtet, also weder zu hell, noch zu dunkel sein. Machen Sie daher am besten am Anfang immer ein paar Probebilder von dem jeweiligen Produkt und passen sie die Beleuchtung und/oder Positionierung entsprechend an.
- Auflösung: Fotografieren Sie Ihre Produkte immer mit einer hohen Auflösung.
- Stativ: Verwenden Sie bei Fotoaufnahmen am besten ein Stativ, da sie so besser den Fokus einstellen können und die Bilder nicht verwackeln.
- Fokus: Der Fokus sollte immer so eingestellt sein, dass die Produkte scharf sind. Zudem sollten Sie die Bilder immer im manuellen Modus aufnehmen, um so wichtige Werte selbst einstellen zu können.
- Weißabgleich: Um gelb- oder blaustichige Bilder zu vermeiden, machen Sie einen Weißabgleich (lässt sich im manuellen Modus einstellen) vor dem Fotografieren.
- Anzahl: Machen Sie am besten immer mehrere Bilder von Ihren Produkten, am besten auch von mehreren Seiten. Gerade bei Kleidung mit Mustern ist auch eine Nahaufnahme des Stoffes empfehlenswert. So können Sie die Produkte in Ihrem Onlineshop später detailliert und von allen Seiten zeigen.
- Variationen: Wenn Sie ein Produkt in mehreren Farben haben, machen Sie von allen in Ihrem Onlineshop verfügbaren Variationen ein Bild. So bekommen potenzielle Käufer:innen einen guten Gesamteindruck der Produkte.
- Fotografie-App: Wenn Sie ein Smartphone für die Fotoaufnahmen nutzen, empfiehlt sich die Installation einer App, die Ihnen das manuelle Einstellen von wichtigen Werten (Farbton, ISO, Belichtungszeit) erlaubt.
Nachbearbeitung der Produktbilder
Nach dem Fotoshooting kommt die Nachbearbeitung. Hier können Sie dann zum Beispiel kleine Unebenheiten oder Schatten ausbessern oder die Bilder ohne Hintergrund freistellen. Das wahrscheinlich beste Bildbearbeitungsprogramm ist Adobe Photoshop – zusammen mit Lightroom CC ist es im monatlich kündbaren Abonnement ab etwa 12 Euro zu haben. Eine kostenlose Alternative zu Adobe Photoshop ist Gimp.
Folgendes sollten Sie bei der Nachbearbeitung Ihrer Bilder beachten:
- Gravitationskurve: Mit diesem Tool können Sie die Belichtung in Ihren Bildern anpassen, sodass alles stimmig ist. Im Photoshop finden Sie das Tool unter Bild → Anpassungen → Gravitationskurven.
- Freistellen: Es kann sinnvoll sein, Ihre Bilder freizustellen, also den Hintergrund zu entfernen. So können Sie einen ebenmäßigen weißen Hintergrund einfügen. Achten Sie aber darauf, dass Hintergrund und Bild dennoch zueinander passen.
- Bildgröße: Achten Sie darauf, dass Sie alle Bilder im selben Größenformat anlegen.
- Weboptimierung: Speichern Sie Ihre nachbearbeiteten Bilder am besten immer zweimal ab: Einmal in Originalgröße und einmal web optimiert. Hintergrund: Je größer die Datenmenge Ihres Bildes, desto stärker wirkt es sich auf die Ladezeit Ihres Onlineshops aus.
- Dateiname: Geben Sie Ihren Bildern eindeutige, dem Produkt zuordenbare Dateinamen. Am besten ist dabei immer eine Kombination aus Produkt- beziehungsweise Markenname, Produktattribut und Name Ihres Onlineshops, zum Beispiel: HiKatze-Plueschkatze-lila-HiKatzeShop.png
Produktbilder und SEO
Wie bereits erwähnt, spielen Produktbilder auch eine nicht unerhebliche Rolle, wenn es um den Bereich SEO geht. SEO steht für Search Engine Optimization oder auf Deutsch: Suchmaschinenoptimierung. SEO hat unterschiedliche Aspekte, am bekanntesten ist sicher das Einbauen von Keywords oder Formatierungen in Webseitentexte oder auch Benennung der Links auf Webseiten oder Onlineshops. Google bewertet Webseiten und Onlineshops unter anderem nach Kriterien wie Seitenstruktur, Keywords, Textlänge, Textwiederholungen.
Bild-SEO: So legen Sie Ihre Produktbilder richtig an.
Bild-SEO folgt dem gleichen Prinzip wie Texte: Eindeutige Bildnamen erhalten ein besseres Ranking und werden in der Bildersuche höher gezeigt. Geben Nutzer:innen in der Google-Suche also ein Suchwort ein, zum Beispiel „Plüschkatze lila“, erscheinen die Produktbilder mit Bildnamen, die das Suchwort am ehesten matchen deutlich weiter oben, als andere. Heißt ihr Produktbild also etwa „HiKatze-Plueschkatze-lila-HiKatzeShop.png“ zieht sich Google diese Keywords und bietet sie der/m Nutzer:in in der Bildersuche eher an als ein Produktbild das „8872675234_01.png“ heißt.
Deshalb: Geben Sie Ihren Produktbildern immer eindeutige Bildnamen und füllen Sie beim Hochladen der Bilder auch immer den Reiter ALT-Attribut aus. Dieses Element wird oft vergessen, es ist aber im Bereich Bilder-SEO enorm wichtig. Es kommt dann zum Einsatz, wenn ein Bild aus irgendeinem Grund nicht dargestellt werden kann und beschreibt kurz und nüchtern, was man auf dem Bild sehen kann. Um beim Beispiel der Plüschkatze zu bleiben, stünde im Alt-Attribut also etwa: Plüschkatze in rotbraun von HiKatze. So wissen einmal Ihre Kunden und Kundinnen, was auf dem Bild zu sehen wäre, aber auch Google mag ausgefüllte Alt-Attribute und das wirkt sich wiederum positiv auf Ihr Ranking aus.
Rechtliche Stolperfallen bei der Erstellung von Produktbildern
Grundsätzlich ist es wichtig, ob Sie über Ihren Onlineshop oder Ihr Händlerkonto vertriebenen Produkte selbst herstellen oder ob Sie die Produkte anderer Hersteller:innen verkaufen. Sollte das Zweite zutreffen, müssen Sie unbedingt erst mit der/m Hersteller:in sprechen und folgende Punkte klären:
- Gibt es bereits Bilder zu den Produkten von der/m Hersteller:in?
- Im Falle von bereits vorhandenen Produktbildern: Dürfen Sie diese auf Ihrem Onlineshop oder Ihrem Händlerkonto auf einem Online-Marktplatz verwenden?
- Sind die Bilder von der/m Hersteller in ausreichender Auflösung und Größe vorhanden?
- Im Falle von vorhandenen Produktbildern mit zu kleinen Maßen: Dürfen Sie selbst eigene Bilder von den Produkten erstellen und diese auf Ihren Portalen verwenden?
Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie sich das Einverständnis auch immer schriftlich bestätigen lassen. Das gilt übrigens auch, wenn die/der Hersteller:in etwa ein Portal zur Verfügung stellt, in dem Bilder zu den jeweiligen Produkten heruntergeladen werden können. Es empfiehlt sich auch hier, kurz schriftlich nachzufragen, ob Sie die Bilder verwenden dürfen und ob Sie dafür Kriterien erfüllen müssen (zum Beispiel Einbindung des Logos). Nennen Sie auch unbedingt die Kanäle, auf denen Sie die Bilder verwenden möchten (Onlineshop, Newsletter, soziale Netzwerke und so weiter). Nutzen Sie grundsätzlich nie Bilder, für die Sie keine Lizenz besitzen, denn damit riskieren Sie Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen.
Gute Qualität – nicht nur bei den Produktbildern
Sie sehen schon, gute Produktbilder sind wichtig, aber es gibt auch einiges zu beachten. Damit Sie sich voll auf den Auf- und Ausbau Ihres Onlineshops und/oder Ihres Händlerkontos konzentrieren können, empfiehlt sich eine Webshop-Versicherung über exali.de. Diese Berufshaftpflicht ist genau auf die speziellen Risiken des eCommerce zugeschnitten und sichert Sie unter anderem gegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen ab. Inkludiert ist auch ein passiver Rechtsschutz, das bedeutet: Im Falle einer Abmahnung prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob diese gerechtfertigt ist. Unberechtigte Forderungen werden in Ihrem Namen abgewehrt und berechtigte Forderungen vom Versicherer beglichen.
Die Webshop-Versicherung über können Sie auf Ihre persönliche Situation anpassen und komplett online abschließen.
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><h5><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></h5>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen,</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten),</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung),</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter),</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten,</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern,</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement,</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--tablet'><h5><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></h5>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen,</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten),</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung),</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter),</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten,</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern,</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement,</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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</div>
<span class='visible--desktop'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--tablet'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--mobile'>Cyber-BU & Erpressung (CBE)</span>
<span class='visible--desktop'><h5><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder eine erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf ihre Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong></h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><h5><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder eine erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf ihre Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong></h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><ul class="list--checkmark">
<li>
<p><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong><br />
Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> des Webshops durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf ihre Webseite (z.B. Hackerangriff).</p>
</li>
<li>
<p><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong><br />
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen.</strong></p>
</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a>
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Vertrauensschaden & Betrug (kurz VSB)
<h5><strong>Vertrauensschaden/Betrug durch Mitarbeiter</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden, die durch die vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes (z.B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) von Ihren Mitarbeitern verursacht werden.</p>
<h5><strong>Betrug durch Dritte/Social Engineering</strong></h5>
<p>Versichert sind unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen durch <strong>Betrug</strong> Dritter entstehen (z.B. Kreditkartenbetrug durch einen Webshop-Kunden). Ebenfalls versichert sind<strong> Social Engineering Schäden</strong>, bei denen mitversicherte Personen arglistig von Dritten getäuscht werden (z.B. Fake President Trick).</p>
<h5><strong>Versicherungssumme</strong></h5>
<p>Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal <strong>25.000 €</strong> zur Verfügung.</p>
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zum Kontaktformular </span>
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