Patentanmeldung: So schützen Selbständige und Unternehmen ihre Ideen
Die Patentanmeldung ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen und Selbständige. Denn so können sie ihre Innovationen schützen und marktfähig machen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um ein Patent anzumelden, welche rechtlichen Voraussetzungen Sie beachten müssen und welche strategischen Überlegungen dabei eine Rolle spielen.
Patentschutz – was ist das?
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Nach einer erfolgreichen Anmeldung ist Ihre Erfindung für bis zu 20 Jahre geschützt. Als Inhaberin oder Inhaber eines Patents haben Sie dann ein exklusives Verwertungsrecht für das angemeldete Produkt.
Das lohnt sich für Sie, wenn Sie eine marktreife Erfindung entwickelt haben. Auch eine technische Neuerung als Basis einer Business-Idee eignet sich dafür. Denn gehen Sie ohne Schutz mit Ihrem Produkt an den Markt, besteht das Risiko, von der Konkurrenz kopiert und damit überholt zu werden.
Patentrecherche
Im ersten Schritt müssen Sie klären, ob Ihr Produkt Patentschutz rechtfertigt. Zusätzlich darf Ihre Erfindung keine Schutzrechte Dritter verletzen. Diese Punkte klären Sie mit einer sogenannten Patentrecherche. Um diese gründlich durchzuführen, sollten Sie sich juristische Unterstützung holen. So vermeiden Sie böse Überraschungen.
Kriterien für Patentschutz
Drei Kriterien müssen erfüllt sein, um Patentschutz für ein Produkt zu erhalten.
Neuheit:
Die Erfindung darf bis zum Anmeldezeitpunkt noch nicht bekannt sein. Das wäre der Fall, wenn ein Produkt bereits in Veröffentlichungen (print oder digital) beschrieben wurde. Auch eine Ausstellung auf einer Veranstaltung kann den Patentschutz verhindern.
Erfinderische Tätigkeit:
Wenn Fachleute Ihre Erfindung betrachten, sollte sich deren Funktion nicht aus dem aktuellen Stand der Technik erschließen lassen. Der Stand der Technik umfasst alles, was bis vor dem Tag der Patentanmeldung öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Gewerbliche Verwertbarkeit:
Eine Erfindung muss praktisch nutzbar sein – den Rahmen dafür bildet eine Geschäftsidee. Ist ein Produkt nicht funktionsfähig, umsetzbar oder bringt keine Erzeugnisse auf den Markt, erhält es keinen Patentschutz.
Tipp:
Der Schutz eigener Erzeugnisse – ob nun Produkte, Bild-, Text- oder Videomaterial wird für alle Selbständige früher oder später zum Thema. Rechtsanwältin Denise Himburg erklärt in ihrem Gastartikel Urheberrecht für Selbständige, Freelancer und Unternehmen, worauf es dabei ankommt.
Notwendige Unterlagen für die Patentanmeldung
Ihre Patentanmeldung wird vom Patentamt geprüft. Dafür müssen Sie eine Reihe von Dokumenten einreichen. Dazu gehören unter anderem:
- Technische Beschreibung der Geschäftsidee
- Zusammenfassung der Geschäftsidee
- Name der Erfinder
- Schutzumfang des Patents
- gegebenenfalls Zeichnungen
Namen und Zusammenfassung dürfen Sie bis zu 15 Monate nach der Anmeldung nachliefern. Formulieren Sie in Ihren Dokumenten klar und unmissverständlich. Das gilt besonders für die technischen Merkmale Ihres Produkts, die Sie schützen lassen wollen.
Patentanmeldung in Deutschland
Sie können in Deutschland ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München anmelden. Alternativ können Sie Ihre Anmeldung auch an den Dienststellen in Berlin oder Jena einreichen.
Kosten
Eine Patentanmeldung kostet Geld. Die Summe setzt sich aus diesen Posten zusammen:
- Eventuelle Kosten für juristische Beratung
- Kosten für Prüfungsauftrag
- Patentanmeldung für 350 Euro
Ist die Anmeldung erfolgreich, müssen Sie jährliche Zahlungen bis zum Ablauf des Schutzes zu entrichten. Diese erhöhen sich mit den Jahren (130 Euro in Jahr 6, 1.940 Euro in Jahr 20). Fällige Kosten für das Patent müssen zudem ohne Aufforderung entrichtet werden – Versäumnisse können Sie den Patentschutz kosten.
Die eigenen Finanzen im Blick zu behalten, lohnt sich nicht nur bei der Patentanmeldung, sondern im gesamten Business. Unser Artikel Buchhaltung für Selbständige: So bringen Sie Ordnung in Ihre Finanzen unterstützt Sie dabei.
Elektronische Anmeldung
Sie können Ihr Patent auch elektronisch anmelden. Dafür brauchen Sie aber eine sogenannte Signaturkarte mit einem zugehörigen Kartenleser. Beides dient dazu, Ihren Antrag mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen: Zusätzlich müssen Sie die Software DPMAdirekt nutzen. Mit ihr erstellen Sie die Dokumente, die zur Patentanmeldung notwendig sind. Diese Software ist kostenlos und lässt sich auf der Website des DPMA herunterladen.
Internationale Patentanmeldung
In manchen Fällen möchten Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen. Dafür müssen Sie im betreffenden Land einen Patentantrag stellen. Um den Aufwand dafür geringer zu halten, bietet die Patent Cooperation Treaty (PCT) eine nützliche Option: Sie können mit einem Anmeldeprozess eine Anmeldung in allen Vertragsstaaten erreichen. Das ist auch beim DPMA möglich.
Förderung der Patentanmeldung
Eine Erfindung schützen zu lassen, kostet Geld. Wenn Sie diese Summe nicht aufbringen können, können Sie beim Bundesministerium der Wirtschaft die sogenannte WIPANO-Förderung beantragen (WIPANO = Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen). Bei einem positiven Bescheid, erhalten Sie die Hälfte der Kosten für die Patentanmeldung – anwaltliche Recherche- und Beratungskosten inklusive.
Eine Patentanmeldung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Erfindung schützen und sich eine Position am Markt sichern und wollen. Berücksichtigen Sie allerdings, dass dieser Vorgang mit Kosten verbunden ist. Wenn möglich legen Sie am besten schon im Vorfeld eine Summe dafür zurück oder kümmern sich rechtzeitig um eine Förderung.
Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.