Kurzübersicht mit Infografik: Unkalkulierbare Risiken und Schäden der Social Media Marketer im Web 2.0
Wer postet, bloggt und vernetzt, sorgt für eine perfekte Performance auf allen Kanälen. „Mitzwitschern“, „Gesicht zeigen“ und sich oder den Kunden mit Videos erfolgreich auf YouTube präsentieren, ist deshalb ein Muss für jeden Social Media Marketer und jede Social Media Agentur in der B2B und B2C Kommunikation. Die Kehrseite der Medaille: Risiken, die aufgrund der unsicheren Rechtslage unkalkulierbar sind, da die Rechtsprechung dem Fortschritt meist hinterherhinkt.
Rechtliche Grauzonen: Risiken im weltweiten Netz
Denn wehe dem, der hilf- und fassungslos daneben stehen muss, wenn sich unerwünschte Informationen unkontrollierbar und mit rasender Geschwindigkeit im weltweiten Netz verbreiten.
Rechtliche Grauzonen im Haftungsdschungel Internet sorgen für Stolperfallen. Und so schnell, wie Inhalte auf der eigenen Seite oder der des Kunden hochgeladen sind – so schnell können auch
- Urheberrechte,
- Persönlichkeitsrechte,
- Namensrechte,
- Markenrechte,
- Wettbewerbsrechte und
- Lizenzrechte verletzt werden.
Die komplette Infografik zum Download
Marketing im Web 2.0: Die Liste der Stolperfallen ist lang
Wer Links über Twitter oder Facebook postet, kann dafür haftbar gemacht werden. Denn: Der Marketer hat sich mit dem Link nicht von dessen Inhalt distanziert – sondern die Infos im Gegenteil im Internet gestreut und befeuert. Und das ist noch nicht alles:
Risiken bei Twitter
- Retweets: Beinhaltet der Retweet eine Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzung, läuft der Social Media Marketer Gefahr, zu haften. Denn: Wie bei einem Link hat er sich den Inhalt zu Eigen gemacht.
- Direct Messages auf Twitter: Hier gelten die Regeln, die auch beim E-Mail-Verkehr gelten. Das bedeutet: Unerlaubte Werbung an den Adressaten kann zu einer Abmahnung führen.
- Ausführlicher Beitrag zu Haftungsrisiken beim Twittern
Risiken auf YouTube
- YouTube: Wer ein Video hochlädt ohne entsprechender Nutzungsrechte, verletzt das Urheberrecht. Die Folge: Der Social Media Marketer kann in Regress oder in Haftung genommen werden – hohe Schadenersatzsummen inklusive.
- Embedding: Wer ein Video auf der Homepage eines Kunden einbindet, verlinkt Inhalte. Deshalb gelten dieselben strengen Regeln, wie beim Setzen von Links.
- Ausführlicher Beitrag zu Haftungsrisiken auf YouTube
Risiken auf Facebook
- Gewinnspiele: Wer sich beim Gewinnspiel für seine Fan-Page bei Facebook nicht genau an die Nutzungsbedingungen hält, dem drohen rechtliche Konsequenzen oder die Sperrung des Kontos.
- Kommentare auf der Pinnwand: Wenn Fans auf der Facebook-Fan-Page rechtwidrige Inhalte wie Beleidigungen oder urheberrechtlich geschützte Bilder posten, haftet im Fall der Fälle auch der Seitenbetreiber – inklusive Kosten aus Abmahnungen und Unterlassungen.
- Ausführlicher Beitrag zu Risiken im Haftungsdschungel Facebook
Diese Fälle sind nur einige Beispiele für unkalkulierbare Risiken – deren negative Folgen jedoch (fast) immer die Gleichen sind:
- Beschwerden,
- die Sperrung der Accounts,
- Abmahnungen,
- Schadenersatzforderungen,
- Unterlassungen oder einstweilige Verfügungen.
Am Ende haftet der Social Media Manager oder die Social Media Agentur– im schlimmsten Fall sogar der Kunde. Imageschäden und Umsatzeinbußen sind dann vorprogrammiert.
Aktionsplan für den Ernstfall: Krisenkommunikation
Der schlimmste Fehler ist die Nichtreaktion. Wenn sich unerwünschte Inhalte unkontrollierbar verbreiten und sämtliche Kanäle befeuern, dann braucht der Social Media Marketer einen Aktionsplan für den Ernstfall.
Zum Krisenmanagement gehören:
- Umfassendes Monitoring mit einer funktionalen Monitoring-Software.
- Konkrete, durchdachte Pläne für den Ernstfall
- Professionell und transparent bleiben
- Reaktion auf Mikro- und Makroebene: Kommunikation auf allen Kanälen – vom Kunden bis hin zum User oder der gesamten Community.
- Ruhe bewahren, freundlich und sachlich bleiben.