Schadenersatz in Rekordhöhe: Springerverlag muss für Kachelmann blechen
Als ARD-Wettermoderator gefeiert, als Vergewaltiger verrufen – die Karriere von Jörg Kachelmann ging steil bergauf, um dann umso rasanter in ein tiefes Tal zu fallen. Mit dem Vergewaltigungsprozess in 2010/2011 war sein guter Ruf dahin. Nicht zuletzt, da Bild, Bild.de, Focus und Bunte sich so auf Kachelmanns Person einschossen, dass sie auch vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht zurückschreckten. Dafür bekam jetzt zumindest der Springer-Verlag (Bild und Bild.de) die Quittung: Das lang ersehnte Urteil ist da – Rekordsumme für Kachelmann!
Die Entscheidung der Kölner Richter im Schmerzensgeld-Prozess sorgt heute auf der exali.de Info-Base nicht nur für bass erstaunte Gesichter, sondern sollte allen freien Journalisten ein Warnschuss sein!
Mediensturm auf den Wettermoderator
Eine Geliebte, ein Vorwurf, ein Prozess – alles ging ganz schnell. Im Februar 2010 entschloss sich Claudia Simone Dinkel, Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann, den Wettermoderator der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu beschuldigen. Im März wurde Kachelmann dann auch schon verhaftet und saß mehr als vier Monate im Gefängnis.
Ein gefundenes Fressen für die Medien: Die Presse stürzte sich in üblen Hetztiraden auf Jörg Kachelmann. Die Schlagzeilen während des monatelangen Strafprozesses überschlugen sich – Demontage und Persönlichkeitsrechtsverletzungen natürlich inklusive.
Rechtsverletzungen landen vor Gericht
Das ging dem Wettermoderator, der im Mai 2011 vom Landgericht Mannheim in einem rechtskräftigen Urteil freigesprochen wurde, eindeutig zu weit. Er sieht sich durch die falsche Prozess-Berichterstattung mehr als nur verleumdet; seine Intim- und Privatsphäre ist nachhaltig gestört, sein Ruf ruiniert.
Ende 2013 reichte er mit seinem Anwalt Ralf Höcker deshalb Klagen gegen Bild, Bild.de, die Bunte und den Focus ein. Das Ziel: insgesamt 3,25 Millionen Euro als Entschädigungszahlung! Während Kachelmann sich mit den Publikationen des Burda-Verlages (Bunte und Focus) außergerichtlich einigen konnte, scheiterten die Vergleichsgespräche mit der #fiesenfriede, wie Kachelmann die Witwe Friede Springer des Axel-Springer-Verlagsgründers in seinem Twitteraccount nennt, kläglich. Der Fall landet vor dem Landgericht Köln.
Das Urteil: Tief Kachelmann zieht über den Springer-Verlag hinweg
Am 30. September 2015 haben die Kölner Richter, wie der Moderator sofort twitterte, für ihn und gegen den Verlag entschieden:
Landgericht Köln: 635 000 Euro gegen Springer #fiesefriede.
— Jörg Kachelmann (@Kachelmann) 30. September 2015
Mit 635.000 Euro Schmerzensgeld wegen unwahrer und persönlichkeitsverletzender Berichterstattung während seines monatelangen Strafprozesses heimste der Moderator definitiv eine Rekordsumme ein; bisher lag die höchste Summe, die in einem vergleichbaren Prozess wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Deutschland erstritten wurde, bei „lediglich“ 400.000 Euro für die schwedische Prinzessin Madeleine.
Wie die Zeit online berichtet, hatte das Gericht schon „früh durchblicken lassen, dass es Kachelmann grundsätzlich recht geben würde. Zugleich hatte sich abgezeichnet, dass die Entschädigung niedriger ausfallen würde, als von Kachelmann gefordert.“ Deshalb hatte wohl keiner mehr mit dieser Rekordsumme gerechnet, die inklusive Schadenersatz und Zinsen sogar bei 800.000 Euro liegt, so Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker in einem Tweet.
Mit Zinsen und Schadensersatz bekommt Kachelmann sogar 800.000 EUR von Springer und BILD!
— Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) 30. September 2015
Die Freude bei Kachelmann ist groß, doch nicht ganz ungetrübt. Schon vor dem Urteil hatte eine Sprecherin des Verlages erklärt, im Falle einer Verurteilung zu Entschädigungszahlungen in Berufung zu gehen; schenkt man dem Tweet von Kachelmann Glauben, ist genau das auch bereits eingetreten:
Danke an @Ralf_Hoecker und seine Kanzlei-Doctores für die grosse Arbeit seit 2010, die leider immer noch nicht abgeschlossen sein wird.
— Jörg Kachelmann (@Kachelmann) 30. September 2015
Wir halten Sie auf unserer exali.de Info-Base natürlich auf dem Laufenden!
Ein großes Ja zur Media-Haftpflicht!
Ralf Höcker erhofft sich durch den Prozess und das folgenschwere Urteil für den Springer-Verlag eine „abschreckende Wirkung für den Boulevard.“ Im ersten Stepp hat er damit sicherlich Recht. Doch wie heißt es so schön? Aus den Augen aus dem Sinn: Sobald der Wirbel um das Urteil verflogen ist, verliert auch der Warnschuss seine Wirkung. Und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung kann im Journalismus ohnehin schon schnell passieren.
Für die großen Verlagshäuser mag ein daraus folgender Prozess zwar nervenaufreibend und sicherlich teuer sein, doch existenzbedrohend wie bei freien Journalisten ist er wohl nicht. Wird diesen vorgeworfen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen zu haben, stehen sie unter Zugzwang: Sind die Ansprüche resultierend aus der Persönlichkeitsverletzung überzogen oder sogar unrechtmäßig, brauchen sie gezielte juristische Unterstützung; werden sie ob der Rechtsverletzung gerechtfertigt in Haftung genommen, müssen sie mit ihrem Privatvermögen einstehen. Das wird in jedem Fall teuer!
Deshalb sollten freie Journalisten dieses Urteil als Warnung erkennen, das eigene Risikomanagement nicht aus dem Auge zu verlieren. Eine optimal auf ihre Bedürfnisse im Business zugeschnittene Berufshaftpflicht wie die Media-Haftpflicht ist dafür sehr wichtig: Die Media-Haftpflicht von exali.de versichert unter anderem genau solche beruflichen Versehen und trägt über den im Basisschutz verankerten Baustein „Passiver Rechtsschutz“ auch das Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Verfügungen sowie für die professionelle Schadenregulierung, hohe Versicherungssummen inklusive. Denn mit der Media-Haftpflicht kann selbst der freie Journalist Schadenersatzforderungen bis zu 2.000.000 Euro absichern und ist damit auch vor Rekordsummen wie im Fall Madeleine oder Kachelmann geschützt.
Weiterführende Informationen:
- Peinlich….Peinlich! Gleich zwei Schreibfehler auf Riesen-„Huawei“-Werbeplakat in Berlin!
- Gefährliche Lücke: Warum die Rechtschutzversicherung Journalisten bei Schadenersatzforderungen nicht absichert
- Der Fall Herman vs. Springer-Verlag: Wer zitiert, darf keine eigene Meinung wiedergeben
© Nicole Seibert – exali AG