Was gehört ins Impressum? Diese Pflichtangaben müssen Sie machen!
Betreiben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Business eine Website, müssen Sie dort ein Impressum einbinden. Dazu gehören nicht nur die richtigen Angaben. Sie müssen den Rechtstext auch an der richtigen Stelle platzieren. Denn ein falsches oder fehlendes Impressum birgt ein hohes Risiko für Abmahnungen und Schadenersatzforderungen. Deshalb zeigen wir im Artikel, worauf es bei einem korrekten Impressum ankommt.
Impressumspflicht – was ist das?
Gelangt jemand auf Ihre Website, muss diese Person wissen, mit wem sie es zu tun hat. Die Gesetzgebung verlangt Transparenz, Vertrauen und einen Nachweis der Rechtmäßigkeit. Deshalb sind Sie verpflichtet, die Identität der oder des Verantwortlichen hinter der Onlinepräsenz offenzulegen. Die gesetzliche Basis hierfür bilden Paragraf 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)- ehemals Telemediengesetz (TMG)- sowie aus Paragraf 18 Medienstaatsvertrag (MStV) – sie begründen gemeinsam die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung.
Wer muss ein Impressum angeben?
Die Impressumspflicht gilt für alle, die eine Internetseite zu geschäftlichen Zwecken betreiben. Dazu zählen auch Blogs, Profile in Businessnetzwerken und auf Social Media. Von dieser Pflicht sind nur Onlinepräsenzen ausgenommen, die in privater Absicht betrieben werden oder bestenfalls Familie und Freunden zugänglich sind. Sobald ein kommerzieller Hintergrund besteht, müssen Sie eine Anbieterkennzeichnung erstellen.
Das gehört in ein Impressum
Das Gesetz schreibt eine Reihe von Angaben vor, die Sie machen müssen. Die sind unter anderem abhängig davon, welche Rechtsform Ihr Business hat, wie Ihre Tätigkeit konkret aussieht und in welcher Branche Sie arbeiten.
- Name des Unternehmens
- Name der Person, die die Website betreibt
Geben Sie den vollständigen Vor- und Nachnamen an. - Ladungsfähige Anschrift des Unternehmens
Sie müssen unter der angegebenen Adresse anzutreffen sein. Bei natürlichen Personen, die von zu Hause arbeiten, ist das oft die Anschrift des Wohnorts. Führen Sie ein Unternehmen, müssen Sie die Geschäftsanschrift angeben – also die Adresse, an der die Firma Ihren Sitz hat. Geben Sie die Daten stets vollständig an. Die ladungsfähige Anschrift ist nur mit Straße, Hausnummer und Postleitzahl gültig. - Kontaktmöglichkeiten
Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Optionen, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Eine gute Möglichkeit ist das Hinterlegen einer E-Mail-Adresse.
Bieten Sie mindestens eine weitere Kommunikationsmöglichkeit an. Das muss nicht unbedingt eine Telefonnummer sein, auch ein Kontaktformular ist möglich. Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung müssen Sie jedoch beweisen, dass Sie darüber eingehende Anfragen in 30 bis 60 Minuten beantworten können – anderenfalls ist diese Kontaktmöglichkeit nicht effizient genug. Das Hinterlegen der Telefonnummer zusätzlich zur E-Mail-Adresse ist daher eine gute Idee, um auf der sicheren Seite zu bleiben. - Weitere Angaben
Je nach Tätigkeit sind weitere Angaben verpflichtend, zum Beispiel die Rechtsform, Vertretungsangaben, Register- und Umsatzsteueridentifikationsnummer etc.
Zudem müssen bestimmte Berufsgruppen wie Maklerinnen und Makler die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben – am besten in Form der Internetseite und der Anschrift der Behörde. Verstößt ein Mitglied dieser Gruppe gegen eine Berufspflicht, wissen Verbraucherinnen und Verbraucher, wen sie diesbezüglich ansprechen können.
Wer einen reglementierten Beruf ausübt (Rechtsanwältinnen und -anwälte, Steuerberatung et cetera), muss die zuständige Kammer sowie die Berufsbezeichnung und den Staat angeben, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist. Außerdem müssen Betroffene die Vorschriften angeben, die ihren Beruf regeln und darüber informieren, wo sie zu finden sind.
Rechtstexte sind Pflicht für viele Websites und bieten gleichzeitig jede Menge Raum für Fehler. Rechtsanwalt Niklas Plutte sprach im Interview mit uns darüber, wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Co. rechtssicher gelingen können.
Neue Pflichtangabe: Die Wirtschafts-ID
Im November 2024 begann das Bundeszentralamt für Steuern mit der Vergabe der Wirtschafts-ID. Die ID ist eine Identifikationsnummer für alle, die wirtschaftlich tätig sind. Sie soll die Kommunikation mit Behörden erleichtern und steuerliche Prozesse in Zukunft vereinfachen. Die Vergabe erfolgt automatisch: Entweder durch eine öffentliche Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto.
Ihre ID gilt für die komplette Dauer Ihrer Tätigkeit. Sie besteht aus dem Länderkürzel DE und neun Ziffern – ähnlich wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Zusätzlich kommen fünf Ziffern hinzu, um jede wirtschaftliche Tätigkeit einzeln zu erfassen. Wichtig: Die Wirtschafts-ID existiert neben Steuernummer und Umsatz-ID – sie ersetzt sie (erst einmal) nicht.
Was bedeutet das für Ihr Impressum?
Haben Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen Sie Ihre Wirtschafts-ID unbedingt im Impressum angeben. Verfügen Sie bereits über eine Umsatzsteuer-ID, ist diese Angabe nicht zwingend erforderlich.
Inhaltlich verantwortlich
Bieten Sie journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote an, müssen Sie zusätzlich zu den erwähnten Angaben eine inhaltlich verantwortliche Person nennen (Paragraf 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag). Diese Person nennen Sie vollständig mit Vorname, Nachname und privater beziehungsweise geschäftlicher Anschrift:
Verantwortlicher i. S. d. Paragraf 18 Absatz 2 MStV/ Inhaltlich verantwortlich:
Max Mustermann
Musterstraße 1
1234 Musterstadt
Bei mehreren Verantwortlichen müssen Sie genau angeben, wer für was verantwortlich ist. Diese Regelung betrifft beispielsweise Blogs, aber auch audiovisuelle Medien oder automatisierte Beiträge in sozialen Netzwerken. Denn diese gesetzliche Vorgabe dreht sich darum, wie oft und zu welchem Zweck sie publiziert werden. Der Begriff „journalistisch“ meint die kontinuierliche, dauerhafte Publikation von Inhalten. Sie werden immer wieder aktualisiert und tragen zur öffentlichen Meinungsbildung bei. Gibt es natürliche Personen, die diese Inhalte regelmäßig aktualisieren und bearbeiten, spricht man von „redaktioneller Gestaltung“.
Als inhaltlich verantwortliche Person sind Sie für die Rechtmäßigkeit des publizierten Contents verantwortlich. Kommt zum Beispiel ein Bild unerlaubt zum Einsatz, können Sie für diese Rechtsverletzung haftbar gemacht werden – Ihnen drohen Abmahnungen und Forderungen nach Schadenersatz.
Impressum für Social Media
Sobald Sie diese Plattformen geschäftlich nutzen, benötigen Sie auch hier ein Impressum. Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob Sie über das Social-Media-Profil wirklich Umsätze generieren. Sobald es in Ihre Marketingstrategie eingebunden ist, wird es geschäftlich genutzt. Abhängig vom jeweiligen Netzwerk können Sie diesen Rechtstext auf unterschiedlichen Wegen in Ihrem Profil hinterlegen: Bei Instagram können Sie in der Bio beispielsweise eine URL zum Impressum einfügen. LinkedIn bietet dafür eine separate Eingabemaske.
Wo muss das Impressum stehen?
Das Gesetz verlangt, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss“. Wer Ihre Website besucht, muss also wissen, wo das Impressum hinterlegt ist. Der Gesetzgeber sieht diese Vorgabe erfüllt, wenn Sie den Rechtstext als „Impressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder „Kontakt“ verlinken. Dabei muss das Impressum ohne langes Suchen auffindbar sein – spätestens mit zwei Klicks. Das gilt sowohl für die Desktop- als auch für die Mobile-Version Ihrer Website! Achten Sie darauf, dass Ihre Onlinepräsenz auf allen Geräten korrekt dargestellt wird.
Auch die richtige Platzierung spielt eine Rolle. Zwar verlangt das Gesetz keine explizite Stelle: Es genügt ein Link auf einer untergeordneten Seite. Doch die hinterlegte Information muss klar und verständlich sein. Zusätzlich muss der Link über jede Unterseite Ihrer Domain erreichbar sein, zum Beispiel über ein statisches Webseite-Element wie Header oder Footer. Achten Sie dabei auf gute Lesbarkeit und stellen Sie sicher, dass das Impressum in derselben Sprache verfasst ist wie Ihre Website.
So erstellen Sie ein korrektes Impressum
Die Erstellung eines korrekten Impressums ist komplex. Dabei helfen Vorlagen und Muster, zum Beispiel bei e-recht24. Auch ein Generator kann eine gute Option sein. Hier geben Sie Ihre Daten ein und erhalten am Ende ein vollständiges Impressum, das auf Ihr Business zugeschnitten ist. Darüber hinaus ist eine rechtliche Beratung zur Ausgestaltung oder Prüfung des Impressums und der notwendigen Erstinformationen empfehlenswert.
Übrigens: Wenn Sie Impressum, Datenschutzerklärung etc. nicht selbst erstellen wollen, bietet unser Legal-Tech-Partner avalex automatisch generierte Rechtstexte für Ihr Business, die sich zudem regelmäßig an die rechtlichen Vorgaben anpassen.
Was geschieht bei fehlenden oder falschen Angaben?
Stehen in Ihrem Impressum fehlerhafte Angaben oder fehlt es komplett, kann das teuer werden. Denn Sie begehen einen abmahnfähigen Rechtsverstoß und es kommen schnell Kosten im hohen vierstelligen Bereich auf Sie zu. Nach Paragraf 11 des Telemediengesetzes drohen in so einem Fall außerdem Bußgelder bis zu 50.000 Euro, da Sie zusätzlich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begehen.
Wir haben die häufigsten Abmahngründe hier für Sie zusammengefasst:
- Veraltete Angaben
- Fehlende Umsatzsteuer- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
- Keine Angabe von Kontaktdaten
- Unvollständige Namensangaben
- Kein/falscher Rechtsformzusatz
- Keine Angaben zum Registereintrag
- Fehlender Link auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform
- Falsche Einbindung
Das Impressum – mehr als eine lästige Vorgabe
Die Anforderungen an ein Impressum bringen für Freelancer und Selbständige Zusatzarbeit mit sich – doch die ist kein Selbstzweck. Denn mit einer korrekten Anbieterkennzeichnung entgehen Sie nicht nur rechtlichen Konsequenzen. Sie kommen auch Ihren Verpflichtungen hinsichtlich Transparenz und Rechtmäßigkeit nach und können Ihr Business ganzheitlich führen.

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.