Was gehört ins Impressum? Diese Pflichtangaben müssen Sie machen!
Betreiben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Business eine Website, sind Sie verpflichtet, ein Impressum auf Ihrer Onlinepräsenz einzubinden – auch als Freelancer oder Selbständige beziehungsweise Selbstständiger. Dabei müssen Sie nicht nur die richtigen Angaben machen, sondern den Rechtstext auch an der richtigen Stelle platzieren. Denn ein falsches oder gar fehlendes Impressum birgt ein hohes Risiko für Abmahnungen und Schadenersatzforderungen. Deshalb zeigen wir im Artikel, worauf es beim Erstellen und Einbinden eines korrekten Impressums ankommt und wie Legal Techs Sie dabei unterstützen können.
Welche Angaben Sie im Impressum unbedingt machen müssen, erklären wir im Video:
Impressumspflicht – was ist das?
Gelangen Besucherinnen oder Besucher auf Ihre Website, müssen sie wissen, mit wem sie es zu tun haben. Die Gesetzgebung verlangt Transparenz, Vertrauen und einen Nachweis der Rechtmäßigkeit. Deshalb sind Sie als Betreiberin oder Betreiber verpflichtet, die Identität der verantwortlichen Person hinter der Onlinepräsenz offenzulegen. Die gesetzliche Basis hierfür bilden der Paragraf 5 des Telemediengesetz (TMG) sowie Paragraf 18 Absatz 2 des Medienstaatsvertrages (MStV) – sie begründen gemeinsam die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung.
Wer muss ein Impressum angeben?
Die Impressumspflicht gilt für alle, die eine Internetseite zu geschäftlichen Zwecken betreiben. Dazu zählen natürlich auch Blogs, Profile in Businessnetzwerken und auf Social Media. Von dieser Pflicht sind Onlinepräsenzen nur dann ausgenommen, wenn sie in rein privater Absicht betrieben werden oder Sie die Website bestenfalls Familie und Freunden zugänglich machen. Sobald ein kommerzieller Hintergrund besteht, müssen Sie eine Anbieterkennzeichnung erstellen.
Das gehört in ein Impressum
Sie sind zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet? Dann schreibt das Gesetz eine Reihe von Angaben vor, die Sie machen müssen. Die sind unter anderem abhängig davon, welche Rechtsform Ihr Business hat, wie Ihre Tätigkeit konkret aussieht und in welcher Branche Sie arbeiten.
- Name des Unternehmens
- Name der Person, die die Website betreibt
Dabei müssen Sie sowohl Vor- als auch Nachname vollständig angeben. - Ladungsfähige Anschrift des Unternehmens
Ladungsfähig heißt, Sie müssen unter der angegebenen Adresse anzutreffen sein. Bei natürlichen Personen, die beispielsweise als Freelancer von zu Hause arbeiten, ist das in der Regel die Anschrift des Wohnorts. Führen Sie ein Unternehmen, müssen Sie dagegen die Geschäftsanschrift angeben – also die Adresse, an der die Firma Ihren Sitz hat. Geben Sie die Daten stets vollständig an. Die ladungsfähige Anschrift ist nur mit Straße, Hausnummer und Postleitzahl gültig. - Kontaktmöglichkeiten
Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Optionen, um den Besucherinnen und Besuchern Ihrer Website eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Paragraf 5 Absatz 1 TMG verlangt hierfür „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“. Damit ist bereits klar: Eine E-Mail-Adresse gehört in jedem Fall ins Impressum.
Abgesehen davon sollten Sie aber in jedem Fall eine weitere Kommunikationsmöglichkeit anbieten. Das muss nicht unbedingt eine Telefonnummer sein, auch ein Kontaktformular ist möglich. Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung müssen Sie jedoch beweisen, dass Sie darüber eingehende Anfragen in 30 bis 60 Minuten beantworten können – anderenfalls ist diese Kontaktmöglichkeit nicht effizient genug. Das Hinterlegen der Telefonnummer zusätzlich zur E-Mail-Adresse ist daher eine gute Idee, um auf der sicheren Seite zu bleiben. - Weitere Angaben
Je nach Tätigkeit können weitere Angaben verpflichtend sein, zum Beispiel die Rechtsform, Vertretungsangaben, Register- und Umsatzsteueridentifikationsnummer etc.
Zudem müssen bestimmte Berufsgruppen wie Maklerinnen und Makler die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Wer eine Onlinepräsenz betreibt, sollte die Internetseite und die Anschrift der Behörde nennen. Das hat einen guten Grund: Verstößt ein Mitglied dieser Gruppe gegen eine Berufspflicht, wissen Verbraucherinnen und Verbraucher, wen sie diesbezüglich ansprechen können.
Wer einen reglementierten Beruf ausübt, (Rechtsanwältinnen und -anwälte, Steuerberaterinnen sowie Steuerberater, Notare et cetera) muss die zuständige Kammer sowie die Berufsbezeichnung und den Staat angeben, in demdie Berufsbezeichnung verliehen worden ist. Außerdem müssen Betroffene die Vorschriften angeben, die ihren Beruf regeln und auch darüber informieren, wo sie zu finden sind.
Rechtstexte sind Pflicht für die Websites von Freelancern und Selbständigen und bieten gleichzeitig jede Menge Raum für Fehler. Rechtsanwalt Niklas Plutte sprach im Interview mit uns darüber, wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Co. rechtssicher gelingen können.
Inhaltlich Verantwortlicher
Bieten Sie journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote an, müssen Sie zusätzlich zu den bereits erwähnten Angaben einen inhaltlich Verantwortlichen nennen (Paragraf 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag). Diesen Verantwortlichen nennen Sie vollständig mit Vorname, Nachname und privater beziehungsweise geschäftlicher Anschrift:
Verantwortlicher i. S. d. Paragraf 18 Absatz 2 MStV/ Inhaltlich verantwortlich:
Max Mustermann
Musterstraße 1
1234 Musterstadt
Bei mehreren Verantwortlichen müssen Sie genau angeben, wer für was verantwortlich ist. Diese Regelung betrifft beispielsweise Blogs, aber auch audiovisuelle Medien oder automatisierte Beiträge in sozialen Netzwerken. Denn diese gesetzliche Vorgabe dreht sich weniger um die Darbietungsform der Inhalte, sondern darum, wie oft und zu welchem Zweck sie publiziert werden.
Der Begriff „journalistisch“ meint die kontinuierliche, dauerhafte Publikation von Inhalten. Sie werden immer wieder aktualisiert und tragen zur öffentlichen Meinungsbildung bei. Gibt es natürliche Personen, die diese Inhalte regelmäßig aktualisieren und bearbeiten, spricht man von „redaktioneller Gestaltung“.
Doch welche Konsequenzen hat die Benennung als inhaltlich verantwortliche Person? Als inhaltlich Verantwortliche oder Verantwortlicher sind Sie für die Rechtmäßigkeit des publizierten Contents verantwortlich. Kommt also zum Beispiel ein Bild zum Einsatz und die Urheberin oder der Urheber haben dafür nicht die Erlaubnis erteilt, können Sie für diese Rechtsverletzung haftbar gemacht werden – Ihnen drohen Abmahnungen und Forderungen nach Schadenersatz.
Impressum für Social Media
Social Media ist für die meisten Freelancer und Selbständigen ein wichtiges Instrument, um ihr Angebot zu präsentieren und neue Kundschaft zu gewinnen. Doch sobald Sie diese Plattformen geschäftlich nutzen, benötigen Sie auch hier ein Impressum. Der geschäftliche Zweck hängt dabei nicht davon ab, ob Sie über das Social-Media-Profil wirklich Umsätze tätigen.
Sobald es in die Marketingstrategie Ihrer Selbständigkeit oder Firma eingebunden ist – selbst wenn sie inhaltlich nicht direkt über Ihre Dienstleistung oder Produkte posten – wird es geschäftlich genutzt. Abhängig vom jeweiligen Netzwerk können Sie diesen Rechtstext auf unterschiedlichen Wegen in Ihrem Profil hinterlegen: Bei Instagram können Sie in der Bio beispielsweise eine URL zum Impressum hinterlegen. LinkedIn bietet dafür sogar eine separate Eingabemaske.
Rechtliche Absicherung für Ihr Business
Wollen Sie eine Website für Ihr Business nutzen, müssen Sie einige rechtliche Vorgaben einhalten. Dazu gehört, dass Sie Ihre Onlinepräsenz mit den vorgeschriebenen Rechtstexten wie Impressum und Datenschutzerklärung versehen. Außerdem müssen Sie exakt die Angaben machen, die das Gesetz von Ihnen verlangt – anderenfalls drohen Ihnen Bußgelder, Abmahnungen und Forderungen nach Schadenersatz.
Hier steht Ihnen die Berufshaftpflicht über exali zur Seite. Der Versicherer prüft nicht nur die an Sie gestellten Ansprüche im Falle eines fehlerhaften Rechtstextes. Sie sind auch in Bezug auf Veröffentlichungsrisiken speziell abgesichert, wenn Sie inhaltlich verantwortlich und somit bei Rechtsverletzungen haftbar sind. Gerechtfertigte Ansprüche werden nach abgeschlossener Prüfung beglichen. Sind Sie dagegen überzogen oder sogar unberechtigt, werden Sie in Ihrem Namen abgewehrt.
Bei Fragen sind die Profis der exali-Kundenbetreuung von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer + 49 (0) 80 99 46 0 für Sie da. Nutzen Sie bei Bedarf auch gern unser Kontaktformular.
Wo muss das Impressum stehen?
Das Gesetz verlangt, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss“. Alle Besucherinnen und Besucher Ihrer Website müssen also wissen, wo sie das Impressum finden können. Der Gesetzgeber sieht diese Vorgabe erfüllt, wenn Sie den Rechtstext als „Impressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder „Kontakt“ verlinken.
Dabei muss das Impressum ohne langes Suchen auffindbar sein – spätestens mit zwei Klicks muss der Text erreichbar sein. Das gilt sowohl für die Desktop- als auch für die Mobile-Version Ihrer Website! Achten Sie daher darauf, dass Ihre Onlinepräsenz auf allen Geräten korrekt dargestellt wird, hier steckt die Tücke oft im Detail.
Zusätzlich spielt auch die korrekte Platzierung eine wichtige Rolle. Zwar verlangt das Gesetz keine explizite Stelle: Es genügt ein Link auf einer untergeordneten Seite, solange die hinterlegte Information für Besucherinnen und Besucher Ihrer Website klar und verständlich ist.
Der Link muss über jede Unterseite Ihrer Domain erreichbar sein, zum Beispiel über ein statisches Webseitenelement wie ein Header oder den Footer. Achten Sie dabei auch stets auf eine gute Lesbarkeit und stellen Sie sicher, dass das Impressum in derselben Sprache verfasst ist wie Ihre Website.
So erstellen Sie ein korrektes Impressum
Die Erstellung eines korrekten Impressums ist komplex und bringt einige Herausforderungen mit sich. Doch Sie müssen bei der Erstellung Ihrer Anbieterkennzeichnung nicht bei Null anfangen. Stattdessen können Sie auf viele Vorlagen und Muster zurückgreifen, zum Beispiel bei e-recht24.
Auch ein Generator kann eine gute Option zum Erstellen von Rechtstexten zu sein. Hier geben Sie Ihre Daten ein und erhalten am Ende ein vollständiges Impressum, das auf Ihr Business zugeschnitten ist. Darüber hinaus ist eine rechtliche Beratung zur Ausgestaltung oder Prüfung des Impressums und der notwendigen Erstinformationen in jedem Fall empfehlenswert – und zwar unabhängig von den im Netz standardmäßig verfügbaren Vorlagen.
Wenn Sie Impressum, Datenschutzerklärung etc. nicht selbst erstellen wollen, bietet unser Legal-Tech-Partner avalex automatisch generierte Rechtstexte für Ihr Business, die sich zudem regelmäßig an die rechtlichen Vorgaben anpassen.
Was geschieht bei fehlenden oder falschen Angaben?
Stehen in Ihrem Impressum fehlerhafte Angeben oder fehlt die Anbieterkennzeichnung sogar komplett, kann das teuer werden. Denn damit begehen Sie einen abmahnfähigen Rechtsverstoß und es kommen schnell Kosten im hohen vierstelligen Bereich auf Sie zu. Nach Paragraf 11 des Telemediengesetzes drohen in so einem Fall außerdem Bußgelder bis zu 50.000 Euro, da Sie damit zusätzlich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begehen.
Wir haben die häufigsten Abmahngründe in Bezug auf das Impressum hier für Sie zusammengefasst:
- Veraltete Angaben: Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse nicht erreichen kann
- Fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
- Keine Angabe von Kontaktdaten
- Unvollständige Namensangaben
- Kein/falscher Rechtsformzusatz: Ein Einzelunternehmen darf sich nicht einfach als Firma bezeichnen
- Ist Ihr Business in ein Register eingetragen, müssen Sie das angeben
- Fehlender Link auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform
- Falsche Einbindung
Welche Konsequenzen hat das?
Bei fehlenden oder falschen Impressumsangaben drohen Ihnen Abmahnungen und ein hohes behördliches Bußgeld. Die Abmahnungen sind zusätzlich meist auch noch mit einer Unterlassungserklärung versehen, die Sie unterzeichnen müssen.
Begehen Sie dann einen erneuten Verstoß, wird es besonders teuer. Denn diese Erklärungen enthalten auch eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro pro Einzelfall, die Sie entrichten müssen, wenn Sie die gleiche Rechtsverletzung noch einmal begehen.
Erhalten Sie eine Abmahnung, bewahren Sie daher erst einmal Ruhe. Unterzeichnen Sie nichts und lassen Sie das Schreiben zuallererst anwaltlich prüfen. Denn nur, weil Sie eine Abmahnung erhalten, muss diese mit ihren Forderungen noch lange nicht rechtens sein.
Das Impressum – mehr als eine lästige Vorgabe
Das Gesetz stellt eine ganze Reihe von Anforderungen an ein korrektes Impressum. Das bringt für Freelancer und Selbständige zwar erst einmal viel Zusatzarbeit mit sich – doch die ist kein Selbstzweck. Mit einer korrekten Anbieterkennzeichnung entgehen sie also nicht nur rechtlichen Konsequenzen.
Sie kommen auch Ihren Verpflichtungen hinsichtlich Transparenz und Rechtmäßigkeit gegenüber den Besucherinnen und Besuchern Ihrer Website nach und können Ihr Business ganzheitlich führen.
Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.