Wenn Fake-News zum Selbstläufer werden: Jetzt geht´s Facebook vor Gericht an den Kragen
Die Frage, wie mit Fake-Nachrichten umgegangen werden soll, treibt derzeit die deutsche Online-Welt um. Mitten in die Diskussion platzt nun ein Fall, bei dem Portalbetreiber dringend aufhorchen sollten. Ein Flüchtling, der Opfer einer Fake-Story wurde, zieht nämlich nicht nur gegen die Verbreiter der falschen News vor Gericht, sondern auch gegen das Portal selbst. Der ganze Fall und welche Konsequenzen der Rechtsstreit für Portalbetreiber hat.
Wie ein harmloses Foto in einer Hetzjagd endet
Die Geschichte beginnt mit einem eigentlich harmlosen Foto, welches im Spätsommer 2015 durch die Medien ging. Anas Modamani, ein mittlerweile 19-jähriger Syrer, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, knipste mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ein amüsantes Selfie. Genau dieses Foto wurde einige Zeit später von einer anonymen Internetseite missbraucht und entfremdet, indem es auf ein gefaktes Nachrichtenbild montiert wurde. Inhalt der Nachricht: Modamani sei angeblich einer der drei Täter, die Ende 2016 einen Obdachlosen in Berlin angezündet haben.
Auf der dreisten Fotomontage ist auf der linken Seite das Selfie von Merkel und Modamani zu sehen, rechts daneben ein Fake-Artikel darüber, dass sich die Täter des Brandanschlags gestellt hätten. Bei einem der angeblichen Täter-Fotos handelt es sich um den syrischen Geflüchteten. Besonders schockierend: Über den Fotos prangt die unübersehbare Schlagzeile „Obdachlosen angezündet. Merkel machte 2015 Selfie mit einem der Täter!“.
Erschreckend: Die Macht der sozialen Netzwerke
Die gefälschten News wurden schließlich von einem AfD-Funktionär auf Facebook gestellt, wo dessen Online-Freunde und Follower die Montage fleißig verbreiteten. So wurde das entfremdete Bild mehr als 500 Mal heruntergeladen, neu hochgeladen und weiter verbreitet.
Doch damit endet die Horrorgeschichte für Anas Modamani nicht. Er wird via Facebook nicht nur für den Angriff auf den Berliner Obdachlosen verantwortlich gemacht, sondern sein Foto wurde auch für weitere gefakte Fotomontagen verwendet. So begann eine traurige Hetzkampagne und der Syrer wird seitdem mit Straftaten, Attentaten und sogar Terroranschlägen in Verbindung gebracht.
So schnell wird eine falsche Nachricht zum Verhängnis für Portalbetreiber
Modamani geht nun gemeinsam mit seinem Anwalt gegen die unterstellten Straftaten und die öffentliche Verleumdung vor.
Die Aufforderung zur Sperrung der Falschmeldung sowie die Kontaktaufnahme zu einem Facebook-Anwalt durch Modamanis Anwalt wurden von Facebook einfach ignoriert. Auch unzählige Hasskommentare zur Fotomontage, die sich gegen den Syrer richteten, wurden nicht entfernt. Die einzig logische Konsequenz: Anfang Februar wird vor Gericht über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Facebook verhandelt. Außerdem wird der AfD-Funktionär als Verbreiter des Bildes ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Damit wird nicht nur derjenige zur Verantwortung gezogen, der das falsche Bild inklusive Falschmeldung verbreitet hat, sondern auch das Portal (in diesem Fall Facebook), das die Plattform für die Verbreitung zur Verfügung gestellt hat.
So wird ein trauriger Anlass zur Lektion für alle Portalbetreiber
Für einen Social-Media-Giganten wie Facebook ist ein juristisches Verfahren kein existenzbedrohendes Problem, bei kleineren selbständigen Portalbetreibern kann ein Prozess schnell einen Großteil des Budgets verschlingen.
Deshalb heißt es: Portalbetreiber, seien Sie auf der Hut! Es ist zwar so gut wie unmöglich, alle Klicks und Tätigkeiten der User auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen, doch eine zuverlässige und schnelle Reaktion des Seitenbetreibers ist das A und O. Sollten beispielsweise Bilder, Videos, Nachrichten & Co. gemeldet und zur Löschung beantragt werden oder eine sonstige Beschwerdenachricht eines Users bei Ihnen eingehen, sollte im Optimalfall umgehend reagiert und gehandelt werden. Nur so kann einer Klage inklusive Schadenersatzforderung bestmöglich vorgebeugt werden.
Mit der richtigen Absicherung sind Portalbetreiber bestens gewappnet
Unzulässigen Content nicht überprüft und veröffentlicht? Rechtsverletzende Inhalte durch Dritte (so genannter User-generated Content) übersehen und nicht gesperrt? Bei aller Sorgfalt und Vorsicht kann auch dem zuverlässigsten Portalbetreiber mal ein Fehler unterlaufen.
Sollten solche Versehen eintreten, kann durch teure Abmahnungen und Schadenersatzforderungen Dritter die eigene private Existenz auf dem Spiel stehen. Genau dann kommt es auf einen bestmöglichen Versicherungsschutz an, der Risiken, wie z.B. Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, umfassend absichert. Mit der Portal-Versicherung über exali.de ist Ihnen z.B. als Betreiber eines Online-, News-, Affiliate- oder Social Media Portals ein Versicherungsschutz geboten, der Ihnen jederzeit den Business-Rücken stärkt, Risiken abwehrt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
exali.de Tipp: Wichtig ist jedoch den Versicherungsschutz rechtzeitig zu beantragen. Denn ist erst ein Beitrag oder ein Bild veröffentlicht und dadurch das Recht eines Dritten verletzt, kann das Schadenereignis bzw. der Rechtsverstoß nicht mehr rückwirkend versichert werden.
Weitere interessante Artikel:
- Persönlich haftbar? Die größten Risiken für Portalbetreiber
- Wer haftet wann und wie? - Vertragliche vs. gesetzliche Haftung
- Zwischen News, Pleiten, Pech & Pannen: Der exali.de Jahresrückblick 2016
© Sarah Kurz – exali AG