EU-Drohnenverordnung: Diese Regeln gelten für den Einsatz von Drohnen
Ob Filmaufnahmen, Paketlieferungen oder Geländevermessung: Drohnen übernehmen immer mehr Aufgaben in verschiedenen Branchen und sind aus vielen professionellen Bereichen gar nicht mehr wegzudenken. Für Hobbypilot:innen sind die unbemannten Geräte zudem ein geschätzter Freizeitspaß und Garant für beeindruckende Urlaubsvideos. Um für alle Beteiligten rechtliche Sicherheit zu schaffen, erließ die Europäische Kommission neue Regeln für den Betrieb. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie als Drohnenhalter:in achten müssen.
Kapitelübersicht:
- Drohnenverordnung: Wozu neue Gesetze?
- EU-Drohnenverordnung: Was sind die konkreten Neuerungen?
- Anwendungsszenarien der Drohnenverordnung
- Die Drohnenklassen
- Übergangsphase für Bestandsdrohnen
- EU-Drohnenführerscheine
- Einsatz von Drohnen: Absicherung großer Risiken
Drohnenverordnung: Wozu neue Gesetze?
Drohnen sind im europäischen Luftraum längst mehr Regel, als Ausnahme – und der Markt entwickelt sich stetig weiter. Während einige die unbemannten Fluggeräte hobbymäßig nutzen, sind sie für viele Freelancer:innen, Selbständige und Unternehmen Teil des Business – vor allem im Bereich Bewegtbilder. Der wachsende Drohnenverkehr macht nach Ansicht der Europäischen Kommission allerding auch neue Regelungen notwendig. Sie sollen Sicherheit für Drohnenhalter:innen sowie Unbeteiligte schaffen, die von den Flügen tangiert sind. Daneben versprechen die Vorschriften aufgrund der Versicherungspflicht besseren Schutz bei Unfällen und sollen es dank Registrierungspflicht im Falle eines Verlustes erleichtern, die/den Besitzer:in einer Drohne ausfindig zu machen.
Grob zusammengefasst bestimmt die seit Januar 2021 geltende Verordnung (2019/947 und 2020/746), wo Sie wie mit welcher Drohne fliegen dürfen und bildet die Basis für alle nationalen Drohnengesetze. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die Verordnung bei der Umsetzung im eigenen Land zwar mit eigenen Vorgaben versehen, doch da sämtliche Vorschriften auf den Regeln der EU fußen, dürfen die nationalen Gesetze diesen nicht widersprechen. Deutschland beispielsweise hat von dieser Möglichkeit längst Gebrauch gemacht und das Mindestalter für Drohnenpilot:innen auf 16 Jahre festgelegt (sofern es nicht ganz spezifisch um Kinderdrohnen unter 250 Gramm nach Richtlinie 2009/48/EG geht, die weder über Kameras noch Sensoren zur Flugaufzeichnung verfügen und keine Alterseinstufung notwendig machen).
Die vollständige deutsche Umsetzung der Verordnung findet sich in der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Bereits vor 2021 gab es Regelungen zum Drohnenbetrieb – in Deutschland war das die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten. Sie galt vom April 2017 bis zum Januar 2021, als die neue EU-Verordnung in Kraft trat.
Nicht nur beim Drohnenflug selbst, müssen Sie sich an gewisse Regeln halten. Auch die erstellten Bilder unterliegen rechtlichen Vorgaben. Diese haben wir im Artikel Bilder rechtssicher verwenden: Alle Infos im Überblick für Sie aufbereitet.
Wollen Sie als Drohnenpilot:in legal fliegen, müssen Sie sich also mit den Regeln der Verordnung vertraut machen, sonst drohen Ihnen hohe Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr erwarten Sie gemäß §315 des Strafgesetzbuchs (StGB) beispielsweise sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsentzug.
EU-Drohnenverordnung: Was sind die konkreten Neuerungen?
Die EU-Drohnenverordnung hält eine ganze Reihe von Neuerungen bereit, die Flüge sicherer machen sollen. Das umfasst unter anderem folgende Punkte:
- Anhebung der maximalen Flughöhe von 100 Meter auf 120 Meter
- Anpassung der Gewichtsgrenzen für Drohnen
- Registrierung von Drohnenpilot:innen
- Einführung zwei unterschiedlicher Drohnenführerscheine (EU-Kompetenznachweise und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- eID für Drohnen: Wer eine Drohne besitzt, muss sich in Deutschland beispielsweise beim Luftfahrtbundesamt registrieren und bekommt dort eine Registrierungsnummer, die sogenannte elektronische AUS- Betreibernummer. AUS steht hierbei für „unmanned aircraft system“, also unbemanntes Luftfahrzeug.
Abgesehen von den genannten Punkten enthält die Verordnung zwei Abschnitte, die für Drohnehalter:innen besonders relevant sind: Die Einteilung von Drohnen in Klassen (C0 – C5) sowie die Einteilung in Anwendungsszenarien (Open, Specific, Certified).
Anwendungsszenarien der Drohnenverordnung
Mit Inkrafttreten der Drohnenverordnung werden Drohnenflüge anhand ihrer Merkmale in drei Kategorien eingeteilt.
1.Open mit den drei Unterkategorien A1, A2 und A3
2.Specific
3.Certified
Passt ein Flug in keine Unterkategorie von Open, landet er automatisch in der Abteilung Specific. Ergibt sich auch hier kein passender Anwendungsfall, wird der Flug in der Klasse Certified am höchsten eingeordnet. Hobbyflieger:innen werden sich meist in der Kategorie Open wiederfinden, kommerzielle Flüge dagegen sind eher Open beziehungsweise Specific zuzuordnen. Certified ist nur für Wenige relevant, etwa für Drohnenlieferdienste.
Anwendungsszenario Open
Dieses Szenario ist für Hobbypilot:innen besonders interessant. Für einen Drohnenflug der offenen Kategorie benötigen Sie keine behördliche Genehmigung, einige Vorgaben müssen Sie aber dennoch erfüllen. Ihre Drohne muss pflichtgemäß versichert sein. Zudem sollten Sie je nach Drohnenklasse über den passenden Führerschein verfügen beziehungsweise als Pilot registriert sein (mehr dazu in den unteren Abschnitten des Artikels). Damit Ihr Flug in diese Kategorie fällt, sollte er risikoarm sein und ausschließlich in Ihrer Sichtweite stattfinden. Der Transport gefährlicher Güter oder gar der Abwurf von Objekten ist hierbei natürlich nicht gestattet. Sorgen Sie außerdem für ein Drohnenkennzeichen mit EU-Registrierungsnummer, die eingangs erwähnte eID.
Zu den Vorgaben der EU kommen die Regulierungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Diese dürfen selbst sogenannte „No Fly Zones“, also Flugverbotszonen oder andere zusätzliche Einschränkungen definieren, an die Sie sich als Pilot:in dann gegebenenfalls halten müssen. Solche Flugverbotszonen beziehen sich in der Regel auf
- Flugplätze
- Militäranlagen
- Gefängnisse
- Regierungsgebäude
Informationen über Flugverbotszonen erhalten Sie zum Beispiel über die Luftfahrtkarte der Deutschen Flugsicherung (DFS) und diversen Apps, wie die „AirMap“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Unterkategorie A1
Die erste Unterkategorie von Open ermöglicht je nach C-Einstufung (mehr dazu im weiteren Verlauf des Artikels) der Drohne den Flug über einzelne Personen. Den Überflug unbeteiligter Dritte sollten Sie jedoch besser vermeiden und auch in der Nähe von Menschenansammlungen hat Ihr unbemanntes Fluggerät nichts verloren.
Unterkategorie A2
Flüge in dieser Kategorie finden nur in sicherer Entfernung (mindestens 30 Meter) zu unbeteiligten Personen statt. Verfügt Ihre Drohne über einen Langsam-Modus, können Sie den Abstand auf fünf Meter reduzieren.
Unterkategorie A3
Diese Kategorie gestattet Ihnen den Drohnenflug nur in weiter Entfernung zu Menschen. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Dritten befinden. Halten Sie auch unbedingt einen Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Industrie- und Gewerbegebieten ein.
Anwendungsszenario Specific
Weichen die Kriterien Ihres Drohnenflugs in einem oder gleich mehreren Punkten von den Vorgaben des Anwendungsszenarios Open ab, landet er automatisch in der Kategorie Specific. Dies macht eine SORA-Risikobewertung Ihres Flugvorhabens notwendig. Bei der SORA handelt es sich um ein europaweites Verfahren zur Risikoanalyse für den Einsatz unbemannter Flugsysteme. Diese Analyse müssen Sie bei der zuständigen Behörde einreichen, um eine Genehmigung für Ihren Flug zu erhalten.
Wollen Sie sich diesen Vorgang ersparen, können Sie für die Klassen C5 und C6 - sofern Sie eine klassifizierte Drohne besitzen - ab 2024 Standardszenarien nutzen, die keine Risikobewertung gemäß SORA nötig machen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber den Genehmigungsprozess vereinfachen. Konkret sind hier zwei Szenarien möglich:
STS-01 – VLOS
Gestattet sind Drohneneinsätze unter anderem auch in bewohnten Gebieten, wenn der Flug in Sichtweite der/des Pilot:in (Visual Line of Sight) über einem kontrollierten Bereich am Boden stattfindet.
STS-02 – BVLOS
Dieses Szenario erlaubt Flüge außerhalb der Sichtweite der/des Pilot:in mit unbemannten Fluggeräten, solange der Flug in einem kontrollierten Bereich am Besten in dünn besiedeltem Gebiet stattfindet.
Anwendungsszenario Certified
In diesem besonders risikobehafteten Szenario sind umfangreiche genehmigungsverfahren notwendig, damit Sie Ihr Flugvorhaben in die Tat umsetzen können – denn hier geht es um den Überflug von Menschenansammlungen, die Beförderung von Personen oder Lasten sowie den Transport von gefährlichen Gütern. Für Hobbypilot:innen sowie kommerzielle Drohnenbetreiber:innen, zum Beispiel aus dem Bereich der Fotografie dürfte diese Kategorie daher weniger relevant sein.
Die Drohnenklassen
Die EU-Drohnenverordnung teilt Drohnen in verschiedene Risikoklassen ein, um zu bestimmen, in welcher Kategorie eine Drohne geflogen werden kann, welchen Vorgaben Sie als Pilot:in entsprechen müssen und welche Bedingungen die/der Hersteller:in zu erfüllen hat. Die Einstufung übernimmt diese:r anhand von festgelegten Richtlinien. Generell gilt: Je höher die Klassifizierung, desto risikoreicher der Drohnenflug. Auch aus diesem Grund ist eine Versicherung Ihrer Drohne in allen Klassen Pflicht.
Klasse C0
Für die Klasse C0 ist zwar kein Führerschein oder Kompetenznachweis notwendig, aber dennoch bestehen einige Vorgaben:
- In diese Klasse fallen Drohnen mit einstellbarer maximaler Flughöhe und einem Gewicht von weniger als 250 Gramm, die höchstens 19 Meter in der Sekunde (68 km/h) zurücklegen können.
- Verfügt das Gerät über eine Kamera, müssen Sie sich zudem als Pilot registrieren und Ihre Registrierungsnummer in Form eines Kennzeichens an der Drohne anbringen.
- Als Pilot:in müssen Sie die Bedienungsanleitung gelesen haben.
- Folgen Sie diesen Regelungen, dürfen Sie Ihre Drohne in allen Unterkategorien des Anwendungsszenarios Open fliegen – inklusive des Flugs über Menschen (keine Menschenansammlungen).
Klasse C1
Die Klasse C1 beschäftigt sich mit unbemannten Fluggeräten unter 900 Gramm beziehungsweise mit einer Bewegungsenergie von weniger als 80 Joule, die sich nicht mit C0 klassifizieren lassen.
- Als Pilot:in müssen Sie die Bedienungsanleitung gelesen haben.
- Neben einer maximalen Geschwindigkeit von 68 km/h sowie einer einstellbaren maximalen Flughöhe, benötigen Drohnen dieser Klasse eine Return-to-Home-Funktion, die es ihnen gestattet, autonom zu ihrem Startpunkt zurückzufliegen und dort zu landen.
- Eine elektronische Identifikation (eID) und eine GEO-Awareness-System sind ebenfalls Voraussetzungen. Letzteres fungiert als automatische Flugbeschränkungsüberwachung und warnt Sie vor dem Eintritt in eine nahe Flugverbotszone.
- Im Gegensatz zur Klasse C0 müssen Sie für Drohnen dieser Klasse einen EU-Kompetenznachweis erbringen, eine Registrierung als Pilot:in vorweisen sowie eine Plakette mit der Registrierungsnummer ihres Fluggerätes an der Drohne anbringen.
- Auf diese Weise stehen Ihnen Flüge ab der Unterkategorie A1 im Anwendungsszenario Open frei, der Flug über Menschen ist davon allerdings ausgenommen.
Klasse C2
Wiegt Ihre Drohne weniger als vier Kilogramm, ohne dass sie die Kriterien der Klassen C0 oder C1 erfüllt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihre Drohne in die Klasse C2 fällt.
- Die maximale Flughöhe einer Drohne dieser Klasse muss einstellbar sein, außerdem benötigt sie eine Return-to-Home-Funktion und einen Low-Speed-Modus.
- Für unbemannte Fluggeräte dieser Klasse sind zudem eine elektronische Identifikation und ein GEO-Awareness-System notwendig.
- Wollen Sie eine Drohne dieser Klasse legal fliegen, ist zusätzlich ein EU-Kompetenznachweise samt Ihrer Registrierung als Pilot:in notwendig. Denken Sie außerdem daran, Ihr Drohnenkennzeichen mit der Registrierungsnummer am Gerät anzubringen!
Damit nicht genug warten weitere Sonderregelungen auf Sie:
- Bei Flügen der Unterkategorie A2 des Anwendungsszenarios Open beispielsweise müssen Sie einen theoretischen Test in einem anerkannten Prüfzentrum ablegen, um das EU-Fernpilotenzeugnis zu erhalten. Und selbst dann gilt weiterhin ein Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen.
- Ist der Langsam-Flugmodus (höchstens drei Meter in der Sekunde) aktiv, gilt bezogen auf den Abstand zu Menschen die 1:1-Regel. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei einer Flughöhe von zehn Metern auch bis zu zehn Meter an Personen heranfliegen dürfen. Ein Abstand von fünf Metern dürfen Sie jedoch niemals unterschreiten!
- Mit Drohnen der Klasse C2 sind auch Flüge in der Unterkategorie A3 des Anwendungsszenarios Open möglich.
Klasse C3
Die Klasse C3 umfasst alle Drohnen, die weniger als 25 Kilogramm wiegen und nicht in die Klassen C0 bis C2 fallen.
- Die maximale Flughöhe des unbemannten Fluggeräts muss einstellbar sein.
- Zusätzlich ist ein GEO-Awareness-System notwendig.
- Für den Fall eines Verbindungsverlustes benötigt die Drohne eine Return-to-Home-Funktion.
- Sorgen Sie außerdem für eine elektronische Identifikation. Diese Nummer müssen Sie in die Software Ihrer Drohne eingeben, damit sie permanent gesendet wird. Möglich wird das durch ein System zur Fernidentifizierung.
- Wollen Sie eine Drohne dieser Klasse legal führen, benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis. Zusätzlich müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Pilot:in registrieren.
Sind diese Bedingungen erfüllt, sind Ihnen Flüge im Anwendungsszenario Open in der Unterkategorie A3, also weit weg von Menschen, gestattet.
Klasse C4
Bei unbemannten Fluggeräten dieser Klasse, handelt es sich um Luftfahrzeuge. In diese Kategorie fallen daher für gewöhnlich auch alle konventionellen Modellflugzeuge beziehungsweise Flugmodelle.
- Drohnen der Klasse C4 verfügen über weniger als 25 Kilogramm Abfluggewicht.
- Auch hier sollten Sie als Pilot:in unbedingt die Gebrauchsanweisung gelesen haben, um legal und sicher fliegen zu können.
- Autonomes Fliegen ist Ihnen mit einer Drohne dieser Klasse nicht gestattet.
- Gibt die genutzte Flugzone es vor, müssen Sie sich um eine eID und ein GEO-Awareness-System für Ihre Drohne kümmern – sonst sind diese Vorkehrungen nicht notwendig.
- Ein EU-Kompetenznachweis sowie Ihre Registrierung als Pilot:in ist dennoch unumgänglich, um ein Gerät diese Klasse zu fliegen.
Haben Sie sämtliche Vorkehrungen getroffen, können Sie Ihre Drohne in der Kategorie Open A3 weit weg von Menschen fliegen.
Diese umfassende Reglementierung von Drohnenflügen ist tatsächlich notwendig. Denn was passiert, wenn ein Flug mit einem unbemannten Fluggerät tatsächlich schief geht, zeigt dieser Schadenfall sehr eindrücklich: Panne für Hochzeitsfotograf: Drohne löst Feuerwehreinsatz aus.
Klasse C5 und C6
Bei diesen Klassen handelt es sich um speziell umgebaute Drohnen der Klasse C3, für die keine automatischen Höhenbegrenzungen mehr gelten. Auch ein GEO-Awareness-System ist nicht mehr notwendig. In diese Klassen fallen (große) Modellflugzeuge mit zum Teil sehr hohen Geschwindigkeiten von bis zu 50 Metern in der Sekunde (C6).
Übergangsphase für Bestandsdrohnen
Bei all den neuen Regelungen kommt bei erfahrenen Drohnenbesitzer:innen schnell die Frage auf: Gilt das auch für meine Drohne? Für Drohnen, die vor dem 1. Januar 2023 hergestellt wurden, gilt eine Übergangsregelung. Die Vorgaben sind vor allem abhängig vom Gewicht des unbemannten Fluggeräts, denn daraus resultieren die Vorgaben für die Flüge. War es bis zum 31.12.2022 noch gestattet, Drohnen ohne C-Klassifizierung je nach Gewicht in den Unterkategorien A1 bis A3 zu fliegen, haben sich einige Regelungen zum Jahreswechsel geändert.
Bestandsdrohnen ohne C-Klassifizierung
Zum Jahreswechsel ist es Ihnen erlaubt, Ihre Drohne ohne Klassifizierung in der Kategorie A1 zu fliegen, sofern sie weniger als 250 Gramm wiegt – das geht sogar ohne EZ-Drohnenführerschein. Streben Sie Flüge in der Kategorie A3 an, benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis und Ihr Fluggerät muss weniger als 25 Kilogramm wiegen. Welcher Fall auch immer für Sie gilt: Eine Versicherung Ihrer Drohne ist Pflicht.
Drohnen unter 500 Gramm
Hier ist generell ein Flug in allen Unterkategorien (A1, A2, A3) des Anwendungsszenarios Open möglich). Seit dem 01. Januar 2023 benötigen Sie für die Kategorie A1 einen EU-Kompetenznachweis, sofern Sie eine Drohne mit einem Gewicht über 250, jedoch unter 500 Gramm betreiben.
Drohnen ab 500 Gramm und unter zwei Kilogramm
Mit dieser Gewichtsklasse stehen Ihnen Flüge in den Kategorien A2 und A3 des Anwendungsszenarios Open offen. Voraussetzung in der Kategorie A3 ist ein EU-Kompetenznachweis, für A2 brauchen Sie sogar ein EU-Fernpilotenzeugnis und sind verpflichtet, bei Ihren Flügen einen erhöhten Abstand zu Menschen einzuhalten. Konkret sieht der Gesetzgeber hier 50 Meter vor, anstatt der üblichen 30 Meter bei Drohnen mit C-Klassifizierung.
Drohnen ab zwei Kilogramm und unter 25 Kilogramm
Bestandsdrohnen mit diesem Gewicht erlauben Flüge in der Kategorie A 3 des Anwendungsszenarios Open, sofern Sie über einen EU-Kompetenznachweis verfügen
EU-Drohnenführerscheine
Die Einführung der EU-Drohnenverordnung brachte zwei neue Drohnenführerscheine, die je nach Unterkategorie und C-Klassifizierung für Pilot:innen verpflichtend sind.
EU-Kompetenznachweis
Den sogenannten „kleinen EU-Drohnenführerschein“ benötigen Sie schon beim Betrieb von Drohnen ab 500 Gramm. Ab dem 01. Januar 2024 erstreckt sich diese Regelung auch auf unbemannte Fluggeräte ab einem Gewicht von 250 Gramm.
Vor der Prüfung belegen Sie ein Online-Training bei der zuständigen Behörde und beantworten anschließend einen Multiple-Choice-Test, den Sie bei Bedarf beliebig oft wiederholen können. Die Kosten hierfür liegen bei 25 Euro. Für eine Verlängerung des Nachweises fallen weitere 15 Euro an.
EU-Fernpilotenzeugnis
Für diesen Führerschein, müssen Sie zuerst den EU-Kompetenznachweis erwerben, um die Basis für das wesentlich umfangreichere Fernpilotenzeugnis zu schaffen. Abgesehen davon sind Sie verpflichtet, auf offenem Feld ein praktisches Selbst-Training durchzuführen. Haben Sie diese Punkte abgearbeitet, müssen Sie eine theoretische Prüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle ablegen. Diese Prüfung wird von verschiedenen Unternehmen angeboten und besteht aus verschiedenen Schulungsblöcken mit diversen Themengebieten.
Sobald Sie die Multiple-Choice-Prüfung abgelegt haben, können Sie Ihr Fernpiloten-Zeugnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Es besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss anschließend aufgefrischt werden. Der Preis für die Prüfung bewegt sich je nach Unternehmen im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich.
Einsatz von Drohnen: Absicherung großer Risiken
Auch wenn die EU-Drohnenverordnung das Ziel verfolgt, Drohnenhalter:innen und von Flügen tangierten Personen mehr Sicherheit zu verschaffen, birgt die Nutzung der unbemannten Fluggeräte viele Risiken: Ob Personen- und Sachschäden oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (zum Beispiel durch Filmen fremder Grundstücke) – auf Drohnen-Halter:innen können hohe Schadenersatzforderungen zukommen. Deshalb sollten Sie – wenn Sie Drohnen für Ihr Business nutzen – auf eine Berufshaftpflichtversicherung setzen, die den gewerblichen Einsatz von Drohnen mitversichert.
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Ehem. Online-Redakteurin
Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.