Domainregistrierung: Das ist rechtlich zu beachten
Wenn Sie als Freelancer:in oder Selbständige:r Ihr Angebot einer breite Masse präsentieren wollen, ist ein Internetauftritt unumgänglich. Dazu gehört natürlich auch die passende Domain. Die soll neugierig machen, ein gutes Suchmaschinen-Ranking erzielen und bestenfalls auf die eigenen Produkte oder Dienstleistungen hinweisen. Doch Vorsicht: Der Weg zur perfekten Domain ist mit einigen Fallstricken gepflastert. Deswegen finden Sie in diese Artikel nützliche Tipps für die Auswahl des passenden Namens, die aktuelle Gesetzeslage und wichtige Punkte, die Sie bei der Registrierung Ihrer Domain beachten sollten.
Eigenes Business? Nicht ohne Domain!
Vollkommen egal, ob Sie einen Onlineshop besitzen, bloggen oder einfach Ihre Dienstleistungen auf einer Website präsentieren wollen – die Domain trägt erheblich dazu bei, dass Sie Ihr Angebot der passenden Zielgruppe zugänglich machen können. Doch die Wahl des richtigen Namens ist gar nicht so einfach, schließlich soll er ja einige Voraussetzungen erfüllen:
- Potenzielle Interessent:innen neugierig auf Ihr Angebot machen
- Beitrag zu einem guten Suchmaschinenranking leisten
- Thematisch passend zur Webpräsenz sein
Abgesehen von diesen wichtigen Marketingaspekten kommt es natürlich auch darauf an, dass Sie geltendes Recht einhalten, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Doch bevor wir uns damit befassen, klären wir erst einmal ein paar Begrifflichkeiten.
Domain – was ist das eigentlich?
Vereinfacht gesagt bezeichnet der Begriff „Domain“ einen weltweit einzigartigen und eindeutigen Namen für einen Bereich des Internets, zum Beispiel eine Website wie www.exali.de. Sie ermöglicht Internetnutzer:innen das Aufrufen von Webinhalten und setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.
Top Level Domain (TLD)
Dieser Begriff bezeichnet den Teil der Domain, der ganz rechts nach dem Punkt steht. Wenn wir bei unserem Beispiel bleiben, handelt es sich dabei um das „de“ bei exali.de. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen generischen und länderspezifischen TLDs. Generische TLDs lassen sich keinem Land zuordnen. Die bekanntesten sind com, org oder net. Länderspezifisch TLDs dagegen lassen sich direkt einem Land oder einer geografischen Lage zuordnen, wie etwa de für Deutschland oder nl für die Niederlande.
Second Level Domain (SLD)
Die Second Level Domain ist der voranstehende Teil einer Internetadresse. Sie umfasst meist einen Namen (den eines Unternehmens oder einer Marke) und kennzeichnet im Idealfall eindeutig die/den Betreiber:in einer Website, in unserem Fall exali. Ein Punkt trennt die SLD jeweils von der Top- beziehungsweise Third-Level-Domain.
Third-Level-Domain
Dieser Teil der Domain befindet sich links von der SLD. Besonders verbreitet ist die Third-Level-Domain www (www.exali.de). Sie bezeichnet Webservices, existiert aber auch in Form von Länderkürzeln für sprachspezifische Angebote. Oft fällt in diesem Zusammenhang auch der Begriff „Subdomain“, auch wenn dieses Wort nicht ausschließlich auf Third-Level-Domains zutrifft. Grundsätzlich umfasst der Terminus Subdomain Domains, die hierarchisch unter einer anderen Domain angesiedelt sind.
Domainsuche – darauf kommt es an
Als Selbständige:r möchten Sie eine Domain, die gut zu Ihrem Business passt. Das mag aus Marketingsicht zwar sinnvoll sein, doch auch abseits davon sollten Sie noch einige Punkte beachten:
- Halten Sie den Namen einfach, kurz und prägnant. Gibt es eine verständliche Abkürzung, nutzen Sie diese.
- Was sind die wichtigsten Schlüsselwörter Ihres Angebots?
- Passt die Domain zu Ihrem Namen und wirkt seriös?
- Verletzt Ihre gewählte Domain fremde Rechte?
Auch wenn der von Ihnen gewünschte Domainname frei verfügbar ist: Nehmen Sie sich im Vorfeld dennoch etwas Zeit, den Namen zu überprüfen und sicherzustellen, dass er keine Rechte verletzt. So senken Sie das Risiko für Abmahnungen erheblich.
Domain registrieren – hier lauern die Fallstricke
Auch wenn eine Domain natürlich möglichst viele Besucher:innen auf Ihre Seite locken soll, gibt es einige Namensbestandteile, die Sie lieber außen vor lassen sollten, wenn Sie rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden wollen.
Marken- und Unternehmensnamen
Der Name einer bekannten Marke bietet sich auf den ersten Blick eigentlich wunderbar als Domainbestandteil an, schließlich ist das ein guter Weg, um zu zeigen, welche Produkte Sie anbieten, wenn Sie zum Beispiel einen Onlineshop betreiben. samsung-technik.com ist auch gleich viel aussagekräftiger als eine Domain wie mustershop-elektrotechnik.com, nicht wahr? Dabei gibt es nur ein Problem: Wenn Sie den Namen einer fremden Marke in Ihrer Domain verwenden wollen, benötigen Sie die Genehmigung der/des Rechteinhaber:in, sonst drohen Ihnen teure Abmahnungen samt Unterlassungserklärung!
Gerade im Markenrecht sind die Streitwerte oft besonders hoch und erstrecken sich auch schnell einmal in den fünfstelligen Bereich – diese Summen können Ihren geschäftlichen Bestrebungen schnell ein Ende setzen. Die Nerven, die ein mögliches Gerichtsverfahren kostet, sind hier noch gar nicht mit einberechnet. Lassen Sie auch die Finger von den Namen anderer Unternehmen, denn auch die genießen Schutz nach dem Namensrecht.
Diese Lektion lernte auch ein Gewerbetreibender, der sich die Domain lufthansa.koeln sicherte. Die Lufthansa AG fackelte nicht lange und leitete sofort Schritte gegen diese Markenrechtsverletzung ein. Die Website ist nach einem Verfahren beim National Arbitration Forum (NAF) nicht mehr erreichbar.
Das Markenrecht ist komplex und spielt nicht nur für große Konzerne, sondern auch Einzelunternehmer:innen eine Rolle. Im Artikel Markenrecht für Selbständige – darauf kommt es an verraten wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Generell gilt: Selbst, wenn Ihnen eine Nutzungserlaubnis von der Rechteinhaberin oder vom Rechteinhaber vorliegt, sollten Sie schon während der Ausstellung der Erlaubnis auf die Schriftform bestehen, um die rechtmäßige Nutzung im Zweifelsfall belegen zu können. Dass Unternehmen oft nicht einmal bei Fanseiten Spaß verstehen, zeigen die Fälle ikeahackers und Windows-Blogs.
Namen von Personen des öffentlichen Lebens
Zwar mag es sein, dass diese Leute auf andere, verstärkte Art und Weise in der Öffentlichkeit stehen, doch auch ihre Namen haben in fremden Domains nichts verloren – denn auch hier besteht Schutz nach dem Namenrecht gemäß § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Titel von Zeitschriften, Filmen oder Software
Populäre Titel sind marketing- und suchmaschinentechnisch natürlich spannend. Doch auch wenn Sie diese Titel ohne Erlaubnis verwenden, müssen Sie sich auf rechtliche Auseinandersetzungen mit den Rechteinhaber:innen einstellen.
Tippfehler-Domain
Bei einer Tippfehler-Domain handelt es sich um eine Domain, die sich leidglich durch einen bewusst eingebauten Schreibfehler von einer sehr bekannten anderen Domain unterscheidet, zum Beispiel adias-sportkleidung.de anstatt adidas-sportkleidung.de. Betreiber:innen solcher Webpräsenzen spekulieren auf mehr Traffic dadurch, dass User:innen sich bei der Eingabe vertippen. Doch Achtung: Auch eine bewusst falsche Schreibweise hat Potenzial für eine Rechtsverletzung.
So sah der Bundesgerichtshof die erforderliche Unterscheidungskraft zur bekannten Wettervorhersage-website wetteronline.de bei der Domain wetteronlin.de nicht gegeben. Die Nutzung der Adresse ist höchstens dann zulässig, wenn die User:innen darauf hingewiesen werden, dass sie nicht auf der Webpräsenz des bekannten Wetterdienstes gelandet sind. Das gesamte Urteil finden Sie im Artikel BGH: Tippfehler-Domains müssen Wettbewerbsrecht einhalten.
Und zu guter Letzt: Lassen Sie die Finger von Städtenamen, Behörden oder staatlichen Einrichtungen, wenn Sie rechtliche Streitigkeiten vermeiden wollen!
Domain registrieren – wie geht das?
Eine eigene Domain zu registrieren ist einfach: Besuchen Sie dazu einen Domain-Provider Ihrer Wahl und überprüfen Sie dort, ob Ihre Wunschdomain noch frei ist. Die Website chip.de bietet einen übersichtlichen Anbietervergleich. Selbst Domains, die noch besetzt sind, lassen sich kaufen, sofern die/der Inhaber:in sie anbietet. Anschließend legen Sie Ihre ausgewählte Domain in den Warenkorb, geben Ihre Daten an und bezahlen. Nun übermittelt die/der Anbieter:in Ihre Anfrage an die entsprechende Vergabestelle und beauftragt diese mit der Registrierung. Läuft alles glatt, benachrichtigt die Vergabestelle den Provider, dass die Domain erfolgreich registriert wurde. Die/der Anbieter:in lässt Sie dann per E-Mail wissen, dass Ihre gewünschte Domain zur Verfügung steht. Die Kosten für eine Domain können hierbei variieren, meist bewegt sich der Betrag im zweistelligen Bereich.
Es existieren verschiedene Vergabestellen für Domains – bei Domains mit der Länderendung .de ist beispielsweise die DENIC verantwortlich für die Registrierung.
Was passiert bei Rechtsverletzungen?
Wie eingangs bereits erwähnt, existiert bei der Registrierung einer Domain ein hohes Risiko für Rechtsverletzungen, wenn Sie bestimmte Vorgaben einfach außer Acht lassen. Für diese Fälle haftet grundsätzlich die/der Domaininhaber:in, die/der zum Beispiel bei der DENIC eingetragen ist – im Worst Case kann also Einiges auf Sie zukommen.
In der Regel machen Betroffene Rechtsverletzungen in Form von Abmahnungen und daraus entstandenen Ansprüchen geltend, die ihnen durch die Verletzung ihrer Rechte entstanden sind. Die häufigste rechtswidrige Handlung ist hierbei die unerlaubte Verwendung einer Domain. Grundlage dafür ist zum Beispiel das Marken-, Wettbewerbs- oder Namensrecht.
Eine Abmahnung muss nicht zur Kostenfalle werden – wenn Sie korrekt handeln! Wie das geht erfahren Sie im Artikel Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig.
So kann die/der rechtmäßige Inhaber:in eines Domain-Namens von Ihnen verlangen, dass Sie die Nutzung ihres/seines Namens unterlassen oder die Domain sogar vollständig löschen. Dieser Löschungsanspruch besteht meist bereits mit der Domainregistrierung, wenn Sie das Namensrecht gemäß Paragraph 12 BGB einer oder eines anderen verletzen. Dann sind Sie als unberechtigte:r Inhaber:in verpflichtet, Ihren Verzicht bei der zuständigen Registrierungsstelle zu erklären.
Es besteht allerdings kein Anspruch auf die Übertragung einer Domain! Das ist höchstens dann der Fall, wenn die/der Verbraucher:in bei einer Domain ein ganz bestimmtes Unternehmen erwartet, wie etwa Apple oder Adidas. Ist der/dem Betroffenen der Rechtsverletzung aufgrund Ihres Fehlverhaltens zusätzlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, etwa in Form von Umsatzeinbußen, kann sie/er Schadenersatz von Ihnen fordern. Bei einer Top-Level-Domain besteht außerdem noch die Möglichkeit eines Dispute-Eintrags bei der Vergabestelle. Dieser Eintrag verhindert zwar nicht die unrechtmäßige Nutzung, unterbindet aber, dass der strittige Domainname übertragen werden kann.
Sie sehen: Auch im Bereich der Domainregistrierung gibt es rechtlich einiges zu beachten, um eine Menge Zeit und Geld in juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein erschreckendes Beispiel für die weitreichenden Konsequenzen einer fehlerhaften Domainregistrierung ist etwa ein über exali versicherter IT-Dienstleister, der eine Adresse für ein global agierendes Unternehmen registrieren sollte. Er prüfte zwar bei einem Provider, ob die Domain noch verfügbar wäre, leider aber nicht bei der zuständigen Vergabestelle des Landes. Die Folge:Jede Menge Messematerial mit einer fehlerhaften Domain und ein Schaden im vierstelligen Bereich. Wie dieser echte Schadenfall ausging, können Sie hier nachlesen: Teurer Schaden: IT-Dienstleister haftet wegen fehlerhafter Domainregistrierung.
Die Haftung der/des Admin-C
Innerhalb der Rechtsprechung taucht auch immer wieder die Frage auf, ob die/der Admin-C (die/der administrative Ansprechpartner:in einer Domain) für Rechtsverletzungen haftet. Diese Frage wird vor allem dann relevant, wenn .de-Domains durch ausländische Firmen registriert werden, aber ein:e deutsche:r Admin-C gemäß DENIC-Richtlinie als Treuhänder:in fungiert. Das hat den Hintergrund, dass Betroffene bei einer Rechtverletzung lieber gegen eine Partei klagen, die in Deutschland ansässig ist, da ihre Klage hier nicht mit internationalem Recht kollidiert.
Die Gerichte haben festgestellt, dass die/der Admin-C haftbar ist, wenn „gefahrerhöhende Umstände“ vorliegen – zum Beispiel wenn der die/der Admin eine Domain im Vorfeld nicht auf Rechtsverletzungen überprüft hat. Und auch, wer eine Domain registriert, haftet mit (BGH Urteil vom 9. November 2011 – I ZR 150/09 – Basler Haarkosmetik).
Weiß die/der Admin-C von einem Rechtsverstoß und kümmert sich nicht um dessen Beseitigung, dann haftet sie/er als Störer:in. Als solche kann man haftbar gemacht werden, ohne Täter:in oder Teilnehmer:in der Rechtsverletzung zu sein – es reicht schon, wenn man von der Verletzung weiß, nichts unternimmt und so zum Beispiel durch Untätigkeit zur Verletzung des Rechts beiträgt.
Urteil zu Domainregistrierung und Markenrecht
Bevor Sie nun bei jeder halbwegs passenden Domain für Ihr Business befürchten, eine Rechtsverletzung zu begehen, sollten Sie sich bewusst machen, dass die Welt des Domainrechts trotz aller Fallstricke auch einige Ausnahmen bereithält, wenn es zum Beispiel um die Nutzung fremder Markennamen geht.
Dass eine Registrierung einer Domain mit fremdem Markennamen noch keine Markenrechtsverletzung sein muss, entschied kürzlich das Landgericht Frankfurt (Beschluss vom 18.05.2018, Az: 2-03 O 175/18). In dem Fall ging es um die Domain „abc-law.de.“ Diese Domain gehörte ursprünglich der Antragstellerin in dem Verfahren, einer Kanzlei mit der Firmierung ABC (zusammengesetzt aus den Nachnamen der Partner). Diese änderte nach einiger Zeit – da sich die Partner neu zusammensetzten – ihren Namen in „ABZ.“
Seit März 2018 ist eine andere Firma nun Inhaber der Domain „abc-law.de“ (in dem Verfahren Antragsgegner:in). Diese bieten auf ihrer Homepage Webseiten-Services für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Kanzlei und ursprüngliche Besitzerin der Domain verlangte in dem Verfahren, dass es den Antragsgegner:innen untersagt wird, weiterhin die Domain „abc-law.de“ registriert zu halten und unter dieser Dienstleistungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzubieten, da eine Markenrechtsverletzung vorliege.
Den Antrag der Kanzlei wies das Landgericht Frankfurt ab. Denn die Registrierung einer Domain sei noch keine Markenrechtsverletzung. Vielmehr komme es darauf an, ob die Voraussetzungen eines „Verletzungstatbestandes“ erfüllt sind. Das heißt konkret:
- Wird die Domain im geschäftlichen Verkehr im Inland verwendet?
- Liegt eine markenmäßige Nutzung vor?
- Sind die Waren oder Dienstleistungen, für die die Domain verwendet wird, ähnlich denjenigen der geschützten Marke?
Selbst wenn diese Fragen alle bejaht werden, könne die Antragstellerin nichtverlangen, dass es den Antragsgegner:innen verboten wird, die Domain überhaupt zu besitzen, sondern nur, dass sie nicht für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, so das Urteil des Gerichts.
Wird dieser Fall auf eine fiktive Domain wie „puma-schuhe-mayer“ übertragen, dürfte also Frau oder Herr Mayer zwar die Domain registrieren, aber eben nicht für den Verkauf von Schuhen verwenden. Die Sinnhaftigkeit dahinter steht allerdings auf einem anderen Blatt…
Domainregistrierung: Abmahnungen von Vornherein vermeiden
Um es zu vermeiden, mit dem eigenen Domainnamen die Rechte anderer zu verletzen und teure Abmahnungen zu riskieren, sollten Sie vor der Domainregistrierung gründlich recherchieren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Domainnamen recherchieren
Diese Maßnahme ersetzt zwar nicht die anwaltliche Prüfung, kann aber erste wichtige Informationen liefern. Vor der Domainregistrierung sollten Sie den gewünschten Domainnamen ohne Third-Level-Domain zumindest in eine Suchmaschine eingeben und prüfen, ob es eventuell Marken, Titel (zum Beispiel Filme oder Musik) oder Namen gibt, die geschützt sein könnten und die Sie daher lieber nicht in Ihrer Domain verwenden sollten. Ist das der Fall, finden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Einträge zum betreffenden Unternehmen. Wenn Sie prüfen wollen, ob es eine Domain in Deutschland bereits gibt, können Sie das über die DENIC machen. Dort sind alle Domains mit der Länderkennung .de registriert.
Markenrecherche durchführen
Ergänzend zum Check über eine Suchmaschine sollten Sie auch eine Markenrecherche über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) durchführen. Darüber können Sie allerdings nur in Form einer einfachen Identitätsrecherche herausfinden, ob der verwendete Begriff in exakt dieser Form bereits als Marke eingetragen ist. Auch eine Recherche nach EU- und internationalem Recht sind möglich.
Für eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche sollten Sie jedoch besser eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, denn auch die Rechte ähnlich klingender Wortmarken oder ähnlich aussehender Bildmarken können Sie mit der Wahl Ihrer Domain verletzen. Dieses Risiko für solche Verletzungen ist ungleich größer als eine Rechtsverletzung gegenüber einer vollkommen identischen Marke.
Vorsicht vor Blindregistrierungen
Bei sogenannten expired Domains, also eine Domain, die von ihrer/ihrem bisherigen Besitzer:in aufgegeben wurde, ist es gut möglich, dass sie durch die Arbeit der/des Vorbesitzer:in schon weit oben im Suchmaschinenranking platziert ist. Die Zeit bis zur erfolgreichen Registrierung ist hier ein wichtiger Faktor, denn das Interesse an derartigen Domains ist meist groß. Lassen Sie sich trotzdem nicht dazu hinreißen, diese begehrte Adresse blind zu registrieren.
Rechtsverletzungen haben viele verschiedene Gesichter und passieren schneller als gedacht. Deshalb reden wir in einem umfangreichen Artikel über Die 5 häufigsten Rechtsverletzungen und wie Sie diese vermeiden.
Bei Rechtsverletzungen bestens abgesichert
Mit einer ordentlichen Recherche können Sie im Vorfeld der Domainregistrierung das Risiko verringern, mit Ihrem Domainnamen die Rechte anderer zu verletzen. Doch einhundertprozentige Sicherheit existiert nicht. Deshalb kommt es für den Fall der Fälle auf eine gute Absicherung an, die bei einer Abmahnung an Ihrer Seite steht – egal ob Ihre Domain gegen Marken-, Namen- oder Wettbewerbsrecht verstößt.
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali haben Sie im Fall einer Abmahnung und Schadenersatzforderung einen verlässlichen Partner an ihrer Seite. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten die Rechtmäßigkeit der an Sie gestellten Ansprüche und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen. Unsere Expertinnen und Experten sind von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter +49 (0) 821 80 99 46 0 auch persönlich für Sie da – ganz ohne Callcenter und Warteschleife.
Ehem. Chefredakteurin Online-Redaktion
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Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
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