Berufshaftpflicht für Webdesigner:innen
Rundum geschützt mit der Berufshaftpflicht für Webdesigner:innen
- Schutz bei Rechtsverletzungen (z. B. Urheber-, Marken- oder Bildrecht und Datenschutzverstöße)
- Viele Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert (z. B. Webentwicklung, App-Entwicklung, Texten, Bloggen etc.)
- Cyber-Drittschäden abgedeckt
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen
- Schutz mit Zusatzbausteinen individuell erweiterbar
- Günstige Beiträge (Nachlass für Existenzgründer:innen)
- Sofortiger Versicherungsschutz dank Online-Abschluss
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Der optimale Schutz für Webdesigner:innen: Die Media-Haftpflicht über exali.de
Die Media-Haftpflicht ist für Webdesigner:innen die perfekte Absicherung. Im beruflichen Alltag sind Fehler schnell passiert und haben oft hohe Schadenersatzforderungen zur Folge. Egal, ob Sie für den Laden um die Ecke einen Onepager in WordPress erstellen oder einen Onlineshop von Magento auf Spryker umziehen: Mit der Media-Haftpficht sind Sie bei beruflichen Fehlern umfassend geschützt. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob gegen Sie gerichtete Ansprüche gerechtfertigt sind. Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte für Sie abgewehrt. Im Schadenfall ist unser Expertenteam von der exali-Kundenbetreuung gerne persönlich für Sie da und kümmern sich um eine schnelle und professionelle Abwicklung.
Webdesigner:innen-Haftpflicht: So flexibel wie Ihre Arbeit
Als Webdesigner:in sind Sie bei WordPress, Joomla und Typo3 zuhause. Sie setzen dabei nicht nur auf HTML, XML und CSS, sondern bieten Ihren Kunden und Ihren Kundinnen auch weitere Leistungen an. Ob Sie die redaktionellen Texte für die Webseite selbst schreiben oder Fotos von Produkten knipsen: Die Webdesigner:innen-Haftpflicht beinhaltet eine offene Berufsbilddeckung und deckt somit alle Tätigkeiten ab, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. So bleiben Sie maximal flexibel und sind dennoch umfassend geschützt.
Beispiele für versicherte Tätigkeiten:
- Fotograf:in
- App Entwickler:in
- Redakteur:in
- Mediengestalter:in
- Web Administrator:in
- SEO-Consultant
- Blogger:in
- Grafiker:in
Berufshaftpflicht für Webdesigner:innen: Zusatzbausteine
Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Cyber-Drittschäden sind über die Berufshaftpflicht für Webdesigner:innen abgedeckt. Aber auch Ihre eigenen Systeme selbst können Opfer eines Hackerangriffs oder von Schadsoftware befallen werden. Mit dem Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sind Sie vor den finanziellen Folgen von Viren, Ransomware oder Datenverlust geschützt. Der Versicherer übernimmt die Kosten für IT-Forensik-Spezialisten und Spezialistinnen, die Ihre Systeme von der Schadsoftware befreien und versuchen, die verlorenen Daten wiederherzustellen. Die Kosten für die Nutzung fremder IT-Systeme und die Erstattung von Geldbeträgen im Erpressungsfall sind ebenfalls abgedeckt. Das Ziel des Versicherers ist es, dass Sie so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig sind.
Rücktritt des Auftraggebenden vom Projektvertrag (RPC)
Wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten, dann haben Sie immer das Risiko, dass der:die Auftraggeber:in bei "Schlechtleistung" vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall werden beide Vertragsparteien so gestellt, als hätte es das Projekt nie gegeben. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Werklohn an den:die Auftraggeber:in zurückzahlen und offene Rechnungen stornieren. Im Gegenzug erhalten Sie alle erbrachten Leistungen zurück (z. B. Grafiken, Programmcode usw.). Mit dem Zusatzbaustein Rücktritt des Auftraggebenden vom Projektvertrag (RPC) sind Sie im Falle des Rücktritts geschützt. Der Versicherer prüft zunächst, ob der Rücktritt des Auftraggebenden berechtigt ist. Ist der Rücktritt berechtigt, ersetzt der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen (z. B. Sach- und Personalkosten inklusive eigenem Werklohn).
Druckeigenschaden-Versicherung (DES)
Als Webdesigner:in bieten Sie Ihren Kunden und Kundinnen auch Fullservice-Dienstleistungen an. Ein Beispiel: Die Kundschaft gibt bei Ihnen eine Webseite für einen Nachtclub in Auftrag. Zusätzlich sollen Sie passend zur Webseite einen Werbeflyer entwerfen und drucken, mit dem die Neueröffnung des Clubs beworben werden soll. Da Sie hierbei selbst den Druckauftrag an die Druckerei vergeben, und nicht Ihre Kundschaft, bleiben Sie bei Fehlern selbst auf den Kosten sitzen (z. B. erneuter Druck aufgrund eines Schreibfehlers im Flyer). Mit dem Zusatzbaustein Druckeigenschaden-Versicherung (DES) sind auch Eigenschäden abgesichert, die Ihnen bei der Vergabe von Druckaufträgen, Herstellung von Werbemaßnahmen (z. B. Merchandising-Artikel) oder Streuungsaufträgen für Werbe- und Anzeigenschaltung entstehen können.
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Webdesigner:innen Risiken: Schadenbeispiele
- Für Kundschaft sollen Sie das Design der Webseite rundum erneuern. Sie ändern das Layout, die Farben und fügen Bilder aus einer vermeintlich frei nutzbaren Datenbank ein. Es stellt sich heraus, dass die Bilder urheberrechtlich geschützt sind und Sie nicht die benötigten Lizenzrechte besitzen. Die Kosten für Abmahnung und Schadenersatz fordert der:die Seitenbetreiber:in von Ihnen zurück.
- Ihr Kunde oder Ihre Kundin ist mit dem Unternehmen umgezogen und möchte diese Gelegenheit nutzen und seine Webseite umgestalten. Sie verpassen der Seite ein neues und moderneres WordPress-Template, vergessen aber beim Einpflegen des Impressums, die neue Adresse einzufügen. Der:die Seitenbetreiber:in wird für die falsche Angabe abgemahnt und nimmt Sie für den Schaden in Regress.
- Sie beraten eine Agentur zu einem anstehenden Projekt und empfehlen ein Typo3-Template. Nachdem die Agentur das Template gekauft hat, stellt sich heraus, dass dieses nicht alle Anforderungen erfüllt. Für die entstandenen Kosten werden Sie in Haftung genommen.
- Für den Relaunch einer Webseite sollen Sie Layouts und Designs an den Seitenbetreibenden liefern. Sie sind mit Ihrer Arbeit aber stark in Verzug. Dadurch entgeht dem Seitenbetreibenden Umsatz, da die neue Seite nicht live gehen kann. Für den Schaden werden Sie verantwortlich gemacht.
Referenzen zu exali.de