Berufshaftpflicht für Journalisten und Redakteure
Bestens geschützt mit der Media-Haftpflicht für Journalisten und Journalistinnen
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Urheber- oder Bildrecht versichert
- Abgesichert bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- Schadenersatzforderungen und Abmahnungen sind abgedeckt
- Weltweiter Versicherungsschutz (ideal bei Auslandsreportagen)
- Schutz bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
- Sofortiger Versicherungsschutz dank Online-Abschluss
- Persönliche:r Ansprechpartner:in im Schadenfall
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Die Media-Haftpflicht über exali.de: Der perfekte Schutz für Journalisten und Redakteure
Für Sie als Journalist:in und Redakteur:in ist die Media-Haftpflicht die ideale Absicherung. Wenn es bei Ihrer täglichen Arbeit zu Fehlern kommt und Sie mit Abmahnungen und Schadenersatzforderung konfrontiert werden, dann steht Ihnen Ihre persönliche Kontaktperson von exali.de mit Rat und Tat zur Seite. Wir kümmern uns um eine schnelle Bearbeitung Ihres Falls und leiten alle Informationen an den Versicherer weiter. Die Gesellschaft prüft die Schadenersatzforderung und übernimmt diese für Sie, wenn sie berechtigt ist. Ansonsten wird die unberechtigte Forderung in Ihrem Namen abgewehrt.
Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Mit dem optionalen Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) versichern Sie eigene Schäden, die Sie beispielsweise durch Viren, Hacker:innen oder Datenverlust erleiden. Cyber-Drittschäden sind automatisch über die Media-Haftpflicht abgedeckt. Mit dem DCD profitieren Sie vom Spezialisten-Netzwerk des Versicherers. Dieser stellt Ihnen im Schadenfall zum Beispiel IT-Forensiker:innen zur Seite, die sich um die Bereinigung und Wiederherstellung Ihrer Computersysteme kümmern.
Media-Haftpflicht für Journalisten: Ein Schutz für alle Fälle
Die Schnelligkeit der Medienwelt verlangt von Ihnen, dass Sie tagesaktuelle Themen schnell, korrekt und zielgruppengerecht aufbereiten. Die Grenzen zwischen Recherche, Text, Bild, Ton oder Video verlaufen zunehmend, da meist mehrere Kanäle gleichzeitig mit einer Nachricht befüllt werden. Umso wichtiger ist es, dass eine Berufshaftpflicht für eine:n freie:n Journalist:in und Redakteur:in möglichst viele Aufgabenbereiche abdeckt. Dank der offenen Berufsbilddeckung der Media-Haftpflicht sind überschneidende Tätigkeiten beitragsfrei versichert (hiervon ausgenommen sind Boulevard-Journalisten). So können Sie heute als VJ arbeiten, oder morgen als CVD: Sie genießen immer den umfassenden Schutz der Berufshaftpflicht für Journalisten und Redakteure.
Beispiele für versicherte Tätigkeiten:
- Videojournalist:in (VJ)
- Bildredakteur:in
- Moderator:in
- Reporter:in
- Pressesprecher:in
- Blogger:in
- Chef:in vom Dienst (CVD)
- Online-Redakteur:in
- Korrespondent:in
- Fernsehen
- Hörfunk
- Printmedien
- Pressestellen
- Zeitschriften
- Nachrichtenagenturen
- Öffentlichkeitsarbeit in Unternehmen und Behörden
- Redaktion / Online-Redaktion.
- Zeitungen
- Rundfunk
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Das sind Ihre Risiken als Journalist:in und Redakteur:in
Potentielle Schadenfälle von Journalisten und Redakteuren
- Sie interviewen einen Passanten in der Fußgängerzone zu einem politischen Thema. Das Interview wird in der Zeitung veröffentlicht. Der:die Befragte wurde namentlich in dem Artikel erwähnt, stimmte dem Interview aber nur unter der Voraussetzung zu, dass er:sie anonym bleiben möchte. Es kommt zum Vorwurf der Persönlichkeitsrechtsverletzung und zu einem teuren Rechtsstreit.
- Für ein Online-Nachrichtenportal schreiben Sie einen Artikel und fügen passende Bilder in den Beitrag ein. Versehentlich haben Sie aber Bilder genutzt, für die Sie keine Nutzungsrechte besitzen. Der:die Urheber:in der Fotos verlangt von dem Nachrichtenportal Schadenersatz für die unerlaubte Nutzung der Bilder. Für den entstandenen Schaden werden Sie von dem:der Betreiber:in des Portals in Regress genommen.
- Sie besuchen eine Pressekonferenz und wollen für eine Redaktion einen Nachrichtenbeitrag schreiben. Vor Ort stoßen Sie versehentlich das Stativ eines Kameramannes um. Die Kamera geht zu Bruch und Sie werden für den Sachschaden und den vergeblichen Arbeitsaufwand des Kameramannes in Haftung genommen.
- In einem bekannten Restaurant ist ein Rattenbefall gemeldet worden. Sie verfassen einen Beitrag über den Vorfall. Dabei verwechseln Sie das Restaurant mit einem gleichnamigen Lokal in einem Nachbarort. Weil die Kundschaft nach der Meldung ausbleibt und der Umsatz einbricht, fordert der:die Besitzer:in des Restaurants Schadenersatz von Ihnen.
Referenzen zu exali.de
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