D&O für Vereinsvorstände
Wird ein Mitglied des Vorstandes von Vereinsmitgliedern oder Dritten (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger:in) wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, kann der Vorstand mit seinem privaten Vermögen unbegrenzt haften. Selbst eine Arbeit ohne oder mit geringfügiger Vergütung enthaftet dabei nicht!
Optimale Absicherung: D&O für Vereinsvorstände
- Absicherung der persönlichen Haftung von Vereinsorganen
- Rechtschutz für drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit
- Rückendeckung bei Fehlern im Innen- und Außenverhältnis
- Schutz bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen
- Umfassende Absicherungskonzepte für Ihr Business
- Schneller und unkomplizierter Online-Abschluss
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
- Zuverlässige Unterstützung im Schadenfall
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
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- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
D&O Versicherung für Vereinsvorstände
Die D&O-Versicherung schützt Vereinsvorstände vor diesen finanziellen Risiken einer persönlichen Inanspruchnahme im Zusammenhang mit seiner Vereinstätigkeit.
Hinweis: Neben den Vereinsorganen kann auch der Verein selbst für einen Personen-, Sach- und Vermögensschaden in Haftung genommen werden. Dieses Risiko kann optional per Vereins-Haftpflicht abgesichert werden. Mehr Informationen und beispielhafte Schadensfälle erhalten Sie hier: Haftpflicht für Vereine
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Referenzen zu exali.de
Persönliche Haftung in der Praxis
Die Auslagen des:der Vorsitzenden des betroffenen Vereins wurden einzeln abgerechnet. Darüber hinaus erhielt der:die Vorsitzende eine jährliche Auslagenpauschale in Höhe von 3.000 EUR. Dies war über Jahre gängige Praxis im Verein, dem:der Schatzmeister:in bekannt und wurde von dem:der Kassenprüfer:in gebilligt. Als das Finanzamt bei einer Prüfung von der jährlichen Auslagenpauschale erfuhr, erkannte es dem Verein wegen Verstoßes gegen den Satzungszweck und das „Gebot der Selbstlosigkeit“ die Gemeinnützigkeit und somit die Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für mehrere Jahre ab.
Dies führte zu einer Umsatzsteuerrückforderung des Fiskus in Höhe von 9.000 EUR, welche der Verein wiederum vom Vorstand erfolgreich einklagte.
Komplexes Recht - umfassender Schutz
Das Vereinsrecht ist sehr komplex, ebenso wie die Steuergesetzgebung. Dazu kommt, dass sich in manchen Fällen selbst Experten und Expertinnen nicht einig sind, wie ein Sachverhalt zu bewerten ist. Deshalb kann auch die sorgfältigste Arbeitsweise einen Schaden nicht immer verhindern. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass die Mitglieder des Vorstandes gesamtschuldnerisch und persönlich haften und somit der:die Einzelne u.U. nicht nur für eigene Pflichtverletzungen einzustehen hat. Die Praxis zeigt, dass auch bei gutem Vereinsklima eine Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden kann, wenn finanzielle Verluste des Vereins im Raume stehen.
Mit der D&O-Versicherung für Vereinsvorstände wollen wir Sie genau vor diesem Risiko schützen, so dass Sie sich auch in Zukunft risikofrei für Ihren Verein ehrenamtlich engagieren können - ohne schlaflose Nächte!