D&O für Vereinsvorstände

Eine ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand (z.B. als 1. Vorsitzende:r, Schatzmeister:in, Kassenverwaltung oder Kassenprüfer:in) wird von engagierten Vereinsmitgliedern gerne übernommen. Dabei kommt vor allem Ehrenamtlern selten in den Sinn, dass Sie mit ihrem stärkeren zeitlichen Engagement im Verein gleichzeitig persönliche Haftungsrisiken eingehen, die denen eines Vorstands in der Privatwirtschaft gleichen.
Wird ein Mitglied des Vorstandes von Vereinsmitgliedern oder Dritten (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger:in) wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, kann der Vorstand mit seinem privaten Vermögen unbegrenzt haften. Selbst eine Arbeit ohne oder mit geringfügiger Vergütung enthaftet dabei nicht!
 
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Optimale Absicherung: D&O für Vereinsvorstände

  • Absicherung der persönlichen Haftung von Vereinsorganen
  • Rechtschutz für drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit
  • Rückendeckung bei Fehlern im Innen- und Außenverhältnis
  • Schutz bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen
  • Umfassende Absicherungskonzepte für Ihr Business
  • Schneller und unkomplizierter Online-Abschluss
  • Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
  • Zuverlässige Unterstützung im Schadenfall
     
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  • Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
  • Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)

Die D&O-Versicherung schützt Vereinsvorstände vor diesen finanziellen Risiken einer persönlichen Inanspruchnahme im Zusammenhang mit seiner Vereinstätigkeit.

Hinweis: Neben den Vereinsorganen kann auch der Verein selbst für einen Personen-, Sach- und Vermögensschaden in Haftung genommen werden. Dieses Risiko kann optional per Vereins-Haftpflicht abgesichert werden. Mehr Informationen und beispielhafte Schadensfälle erhalten Sie hier: Haftpflicht für Vereine

Für Vereinsvorstände

Unsere D&O-Versicherung ist speziell für die Risiken und Gefahren von Vereinsvorständen entwickelt worden. Dabei profitieren gerade kleinere Vereine nicht nur von der umfassenden Absicherung sondern auch von sehr günstigen Beiträgen.

Außen- und Innenhaftung

Die D&O-Versicherung für Vereinsvorstände sichert neben Haftungsansprüchen von außen (z.B. Finanzamt, Rentenversicherungskassen) auch vor teuren Haftpflichtansprüchen von innen (wenn der Verein selbst Forderungen gegen den Vorstand ausspricht) ab.

Versicherte Personen

Zu den versicherten Personen zählen alle Vorstände wie z.B. Vorsitzende, Schatzmeister:innen, Kassenverwaltung und Kassenprüfer:innen. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz über alle besondere Vertreter:innen und Mitglieder eines Aufsichtsorgans (Kuratorium).

Kostenübernahme

Die Kosten für die Absicherung der Vorstände übernimmt der Verein, da der Verein Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist. Das bedeutet für Sie persönlich: Weniger persönliches Risiko ohne zusätzliche Kosten.

 

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Sören Zschoche, Co-Gründer / Geschäftsführer
Ajaska GmbH, exali.de-Kunde seit 2013
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Persönliche Haftung in der Praxis

Die Auslagen des:der Vorsitzenden des betroffenen Vereins wurden einzeln abgerechnet. Darüber hinaus erhielt der:die Vorsitzende eine jährliche Auslagenpauschale in Höhe von 3.000 EUR. Dies war über Jahre gängige Praxis im Verein, dem:der Schatzmeister:in bekannt und wurde von dem:der Kassenprüfer:in gebilligt. Als das Finanzamt bei einer Prüfung von der jährlichen Auslagenpauschale erfuhr, erkannte es dem Verein wegen Verstoßes gegen den Satzungszweck und das „Gebot der Selbstlosigkeit“ die Gemeinnützigkeit und somit die Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für mehrere Jahre ab.

Dies führte zu einer Umsatzsteuerrückforderung des Fiskus in Höhe von 9.000 EUR, welche der Verein wiederum vom Vorstand erfolgreich einklagte.

Komplexes Recht - umfassender Schutz

Das Vereinsrecht ist sehr komplex, ebenso wie die Steuergesetzgebung. Dazu kommt, dass sich in manchen Fällen selbst Experten und Expertinnen nicht einig sind, wie ein Sachverhalt zu bewerten ist. Deshalb kann auch die sorgfältigste Arbeitsweise einen Schaden nicht immer verhindern. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass die Mitglieder des Vorstandes gesamtschuldnerisch und persönlich haften und somit der:die Einzelne u.U. nicht nur für eigene Pflichtverletzungen einzustehen hat. Die Praxis zeigt, dass auch bei gutem Vereinsklima eine Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden kann, wenn finanzielle Verluste des Vereins im Raume stehen.

Mit der D&O-Versicherung für Vereinsvorstände wollen wir Sie genau vor diesem Risiko schützen, so dass Sie sich auch in Zukunft risikofrei für Ihren Verein ehrenamtlich engagieren können - ohne schlaflose Nächte!

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