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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
VVG ist die Abkürzung für Versicherungsvertragsgesetz. Das VVG ist ein Bundesgesetz, das grundlegende gesetzliche Regelungen für die Rechtsbeziehung zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer sowie Versicherungsvermittler enthält.
Von den Regelungen des VVG kann der Versicherer zum Vorteil des Versicherungsnehmers abweichen. Zum Beispiel kann er den Begriff „Berufsunfähigkeit“ weiter auslegen als der Gesetzgeber. Zum Nachteil des Versicherungsnehmers darf der Versicherer jedoch nicht von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.
Die ursprüngliche Fassung des VVG stammt aus dem Jahr 1908. Es wurde durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend reformiert. Die reformierte Fassung trat am 01.01.2008 in Kraft. In dieser sind umfassende Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und zu Gunsten der Versicherungsnehmer enthalten.
(Verwandte Begriffe: Versicherung, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht)
Begriff: VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe V:
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