exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Vorsorgliche Umstandsmeldung (D&O-Versicherung)
Im Rahmen der D&O-Versicherung nach dem Claims-Made-Prinzip sind üblicherweise Pflichtverletzungen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
Wird eine D&O-Versicherung zu einem Termin in der Zukunft beendet oder angepasst und stehen zu diesem Zeitpunkt Umstände im Raum, die eine Inanspruchnahme wahrscheinlich erscheinen lassen (z.B. der:die Wirtschaftsprüfer:in hat bei der letzten Bilanz den Bestätigungsvermerk versagt), besteht die Möglichkeit vorsorglich diesen Umstand zu melden. Zum Zeitpunkt der Schadenmeldung gilt dann die gegenwärtige Versicherungssumme und die vereinbarten Versicherungsbedingungen (Sicherung des Status Quo der aktuellen Deckung). Diese Umstandsmeldung wird auch als Notice of Circumstance-Regelung bezeichnet.
Die Umstandsmeldungen können während der Vertragsdauer und je nach Versicherungsbedingungen auch im begrenzten Umfang nach Beendigung des Versicherungsvertrags an den Versicherer erfolgen (Beispiel 36 Monate).
Hinweis: In den von exali.de angebotenen D&O-Versicherungen findet sich auch eine verbraucherfreundliche Regelung zur vorsorglichen Umstandsmeldung.
Wird eine D&O-Versicherung zu einem Termin in der Zukunft beendet oder angepasst und stehen zu diesem Zeitpunkt Umstände im Raum, die eine Inanspruchnahme wahrscheinlich erscheinen lassen (z.B. der:die Wirtschaftsprüfer:in hat bei der letzten Bilanz den Bestätigungsvermerk versagt), besteht die Möglichkeit vorsorglich diesen Umstand zu melden. Zum Zeitpunkt der Schadenmeldung gilt dann die gegenwärtige Versicherungssumme und die vereinbarten Versicherungsbedingungen (Sicherung des Status Quo der aktuellen Deckung). Diese Umstandsmeldung wird auch als Notice of Circumstance-Regelung bezeichnet.
Die Umstandsmeldungen können während der Vertragsdauer und je nach Versicherungsbedingungen auch im begrenzten Umfang nach Beendigung des Versicherungsvertrags an den Versicherer erfolgen (Beispiel 36 Monate).
Hinweis: In den von exali.de angebotenen D&O-Versicherungen findet sich auch eine verbraucherfreundliche Regelung zur vorsorglichen Umstandsmeldung.
Begriff: Vorsorgliche Umstandsmeldung (D&O-Versicherung)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe V:
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- Vermögensschaden (unechter)
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- Versicherung
- Versicherungssteuer
- Verstoßtheorie/Verstoßprinzip (im Schadenfall)
- Vertragliche Haftung
- Vertragsstrafe / Konventionalstrafe
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- Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
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