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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Verschuldensunabhängige Haftung
Schäden, die ohne eigenes Verschulden des Schuldners entstehen, und für die dieser trotzdem haften muss, fallen unter die verschuldensunabhängige Haftung. In der Praxis ist dies bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen der Fall, zum Beispiel bei Wartungs- oder Dienstleistungsverträgen.
In der Regel schließen die meisten Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen die verschuldensunabhängige Haftung aus.
In den meisten Berufshaftpflichtversicherungen von exali.de ist die verschuldensunabhängige Haftung, beispielsweise bei Service Level Agreements, mitversichert, die genauen Umstände können jedoch von Produkt zu Produkt variieren und können den entsprechenden Versicherungsbedingungen entnommen werden.
(verwandte Begriffe: vertragliche Haftung, gesetzliche Haftung)
Begriff: Verschuldensunabhängige Haftung
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe V:
- Vermögensschaden (reiner/echter Vermögensschaden)
- Vermögensschaden (unechter)
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
- Versicherung
- Versicherungssteuer
- Verstoßtheorie/Verstoßprinzip (im Schadenfall)
- Vertragliche Haftung
- Vertragsstrafe / Konventionalstrafe
- Vertrauensschadenversicherung
- Verzögerungsschaden
- Vorläufige Deckung
- Vorsatz
- Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
- Vorsorgliche Umstandsmeldung (D&O-Versicherung)
- Vorumsatzdeckung
- VVG
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