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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Titulardeckung
Angestellte Rechtsanwälte brauchen in Deutschland, wie jeder Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwältin gemäß § 51 BRAO, verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung. Auch wenn angestellte Anwälte über ihre Kanzlei abgesichert sind, brauchen sie, um ihren Titel zu führen und die Zulassung zur Ausübung des Anwaltsberufs von der Rechtsanwaltskammer zu erhalten, eine eigene Berufshaftpflicht. Da diese in dem Fall lediglich notwendig ist, um den Titel Rechtsanwalt führen zu dürfen, wird diese Art der Anwalts-Haftpflicht auch Titulardeckung oder Zulassungspolice genannt.
Bei exali.de gibt es für angestellte Anwälte einen besonders günstigen Tarif (zum Online-Rechner der Anwalts-Haftpflicht).
Im Rahmen der Titulardeckung dürfen in aller Regel auch nebenberufliche Tätigkeiten als Rechtsanwalt ausgeführt werden, sofern der Jahreshonorarumsatz bestimmte Grenzen pro Jahr nicht übersteigt (üblich 10.000 Euro). Übersteigen die Honorare die vereinbarte Grenze, erfolgt die Beitragsberechnung nach dem Normaltarif der Anwalts-Haftpflicht.
(verwandte Begriffe: Zulassungspolice, Anwalts-Haftpflicht)
Begriff: Titulardeckung
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe T:
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