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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Stundung
Was bedeutet Stundung? Die Stundung ist eine vertraglich vereinbarte außerordentliche Zahlungspause des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Bei einer Stundung wird die Fälligkeit der Forderung verschoben, diese bleibt aber als solche bestehen. Lediglich der Zeitpunkt der Rückzahlung wird geändert. Durch die Vereinbarung einer Stundung kann ein Schuldner proaktiv einem Zahlungsverzug vorbeugen. Stundungen dienen vor allem dazu, kurzfristige Liquiditätsprobleme des Schuldners zu überbrücken. Die Verjährungsfristen der Forderung werden während der Stundung gehemmt (§ 205 BGB).
Bei einer Stundung bedarf es eines Schuldänderungsvertrags (§ 311 Abs. 1 BGB). Der Gläubiger ist jedoch keinem Entgegenkommen verpflichtet, der Vertrag beruht auf Freiwilligkeit. Laut § 158 BGB kann eine Stundung jederzeit annulliert werden.
(verwandte Begriffe: Insolvenzverschleppung, Leistungsverzögerung)
Begriff: Stundung
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