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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Stand-der-Technik Klausel
Diese Klauseln finden sich in den Versicherungsbedingungen, meist bei den Regelungen zu den Vermögensschäden, insbesondere in Verbindung mit der Erstellung, Wartung und Pflege von Software:
«Versicherungsschutz wird nur gewährt für ... Schäden, die TROTZ Beachtung des anerkannten Standes der Technik und Methodik, der Einhaltung branchenüblicher Qualitätssicherungsverfahren (insbesondere Test- und Abnahmeverfahren) oder sonst anerkannter Regeln des Software-Engineerings eingetreten sind.»
Derartige Klauseln eröffnen einen erheblichen Interpretationsspielraum und Rückzugsmöglichkeiten für den Versicherer und sollten daher vermieden werden.
(siehe auch Experimentier- und Erprobungsklausel)
Begriff: Stand-der-Technik Klausel
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe S:
- Sachschaden
- Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
- Schlüsselverlustschäden
- Selbstbehalt
- Selbstbeteiligung
- Sideletter/Besondere Bedingungen
- Social Engineering
- Software-Haftpflicht / Software-Haftpflichtversicherung
- Software-Versicherung
- Strafschadenersatz/Punitive bzw. Exemplary Damages
- Strafverfahren
- Stückprämie
- Stundung
- Sublimite
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