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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Selbstbehalt
Unter Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung oder Franchise genannt) versteht man im Versicherungsbereich den finanziellen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst bezahlen muss. Der Selbstbehalt wird in der Regel pro Schadenfall abgezogen.
Man unterscheidet zwischen einem absoluten bzw. fixen Selbstbehalt (z. B. 250 Euro je Schadenfall) und einem prozentualen Selbstbehalt (z. B. 5 Prozent je Schadenfall). Es sind auch Kombinationen dieser Regelungen möglich, zum Beispiel Selbstbehalt 5 Prozent, mindestens jedoch 250 Euro je Schadenfall.
Für den:die Versicherungsnehmer:in ist ein fixer (absoluter) Selbstbehalt besser kalkulierbar und planbar. Bei exali gibt es bis auf wenige Ausnahmen nur fixe Selbstbehalte, die transparent im Online-Rechner angezeigt werden.
Warum gibt es einen Selbstbehalt?
Durch einen Selbstbehalt vermeidet der Versicherer bei Kleinstschäden und Bagatellschäden unverhältnismäßig hohe Schadenregulierungskosten. Zudem stärken Regelungen zum Selbstbehalt die Eigenverantwortung des Versicherungsnehmers und dämmen eine durch die Anreize der Versicherung verursachte Erhöhung von Schadenswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe ein. Das liegt im Interesse aller Versicherungsnehmer:innen, da dadurch Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden können.
(verwandte Begriffe: Selbstbeteiligung)
Begriff: Selbstbehalt
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe S:
- Sachschaden
- Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
- Schlüsselverlustschäden
- Selbstbeteiligung
- Sideletter/Besondere Bedingungen
- Social Engineering
- Software-Haftpflicht / Software-Haftpflichtversicherung
- Software-Versicherung
- Stand-der-Technik Klausel
- Strafschadenersatz/Punitive bzw. Exemplary Damages
- Strafverfahren
- Stückprämie
- Stundung
- Sublimite
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