exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Run-Off-Deckung/Run-Off-Frist (D&O-Versicherung)
Bei der D&O-Versicherung nach dem Claims-Made-Prinzip sind in der Regel nur Schadenfälle versichert, die im Versicherungszeitraum gemeldet werden. Durch die Vereinbarung einer sogenannten Nachmeldefrist kann geregelt werden, dass auch Schadenfälle innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses gemeldet werden können und somit als versichert gelten.
In der Regel besteht bei D&O-Versicherungen für „normale“ Vertragsbeendigungen (kein Zahlungsverzug, keine Insolvenz, Verschmelzung oder Kündigung aufgrund Neubeherrschung) eine automatische unverfallbare Nachmeldefrist z.B. für 120 Monate.
Für alle anderen Gründe kann der Versicherungsnehmer eine Nachmeldefrist gegen Beitragszuschlag einschließen, die auch Run-Off-Deckung genannt wird. Der eingekaufte Zeitraum für die Nachmeldung wird Run-Off-Frist genannt.
Hinweis: Bei der von exali.de angebotenen Firmen D&O-Versicherung beträgt die automatische Nachmeldefrist bei „normaler“ Beendigung des Vertrages 120 Monate. Dabei entstehen keine Zusatzkosten.
Für den Fall der Verschmelzung oder Neubeherrschung kann eine Run-Off-Deckung von bis zu 144 Monaten vereinbart werden, für den Insolvenzfall von bis zu 60 Monaten.
In der Regel besteht bei D&O-Versicherungen für „normale“ Vertragsbeendigungen (kein Zahlungsverzug, keine Insolvenz, Verschmelzung oder Kündigung aufgrund Neubeherrschung) eine automatische unverfallbare Nachmeldefrist z.B. für 120 Monate.
Für alle anderen Gründe kann der Versicherungsnehmer eine Nachmeldefrist gegen Beitragszuschlag einschließen, die auch Run-Off-Deckung genannt wird. Der eingekaufte Zeitraum für die Nachmeldung wird Run-Off-Frist genannt.
Hinweis: Bei der von exali.de angebotenen Firmen D&O-Versicherung beträgt die automatische Nachmeldefrist bei „normaler“ Beendigung des Vertrages 120 Monate. Dabei entstehen keine Zusatzkosten.
Für den Fall der Verschmelzung oder Neubeherrschung kann eine Run-Off-Deckung von bis zu 144 Monaten vereinbart werden, für den Insolvenzfall von bis zu 60 Monaten.
Begriff: Run-Off-Deckung/Run-Off-Frist (D&O-Versicherung)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe R:
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