exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Rückwärtsdeckung (unbegrenzt)
Beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung stellt sich häufig die Frage, inwieweit auch Schadenfälle versichert sind, die vor dem Versicherungsbeginn liegen. Wenn dies der Fall ist, spricht man von einer sogenannten Rückwärtsdeckung.
Bei einer D&O-Versicherung nach dem Claims-Made-Prinzip sind alle Schadenfälle durch Pflichtverletzungen versichert, bei denen der Anspruch im Versicherungszeitraum erhoben wurde. Dadurch sind auch Pflichtverletzungen mitversichert, die bereits vor Vertragsbeginn verursacht wurden. In diesem Zusammenhang spricht man von einer unbegrenzten Rückwärtsdeckung.
Bitte beachten: Bekannte Pflichtverletzungen sind vom Versicherungsschutz jedoch ausgeschlossen und beim Erwerb von Tochtergesellschaften gelten besondere Regelungen.
Hinweis: Die von exali.de angebotenen D&O-Versicherungen weisen eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung auf.
Eine Berufshaftpflichtversicherung kann beispielsweise eine Rückwärtsdeckung aufweisen, wenn der Schadenfall nach der sogenannten Schadenereignistheorie in den Bedingungen definiert wird.
Damit sind alle Schadenfälle versichert, bei denen der Versicherungsfall im Versicherungszeitraum eintritt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es dabei nicht an. Man spricht hier auch von Vorumsatzdeckung.
Bitte beachten: Schadenereignisse die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
Bei einer D&O-Versicherung nach dem Claims-Made-Prinzip sind alle Schadenfälle durch Pflichtverletzungen versichert, bei denen der Anspruch im Versicherungszeitraum erhoben wurde. Dadurch sind auch Pflichtverletzungen mitversichert, die bereits vor Vertragsbeginn verursacht wurden. In diesem Zusammenhang spricht man von einer unbegrenzten Rückwärtsdeckung.
Bitte beachten: Bekannte Pflichtverletzungen sind vom Versicherungsschutz jedoch ausgeschlossen und beim Erwerb von Tochtergesellschaften gelten besondere Regelungen.
Hinweis: Die von exali.de angebotenen D&O-Versicherungen weisen eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung auf.
Eine Berufshaftpflichtversicherung kann beispielsweise eine Rückwärtsdeckung aufweisen, wenn der Schadenfall nach der sogenannten Schadenereignistheorie in den Bedingungen definiert wird.
Damit sind alle Schadenfälle versichert, bei denen der Versicherungsfall im Versicherungszeitraum eintritt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es dabei nicht an. Man spricht hier auch von Vorumsatzdeckung.
Bitte beachten: Schadenereignisse die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
Begriff: Rückwärtsdeckung (unbegrenzt)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe R:
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