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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Reputationsschaden
Wird durch einen Schadenfall das Ansehen und der gute Ruf – sprich die Reputation der betroffenen Person, des:der Selbständigen oder des Unternehmens – geschädigt, spricht man von einem Reputationsschaden.
Die Reputation einer Person, eines Unternehmens oder einer Marke ist ein wichtiger Faktor, wenn es um dauerhaften Erfolg geht. Während der Aufbau einer guten Reputation oft viele Jahre dauern kann, können sich negative Schlagzeilen im Internet und den Sozialen Medien schnell und unkontrollierbar verbreiten. Ist der Shitstorm erst einmal passiert, kostet es viel Zeit und Geld für Marketing- und PR-Maßnahmen, um die Reputation und verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen. Dieser Aufwand und die daraus entstehenden Kosten (versicherungstechnisch Vermögensschaden) werden als Reputationsschaden bezeichnet.
Sofern die eigene Reputation des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin betroffen ist, ist der Reputationsschaden ein Eigenschaden.
In den Berufshaftpflichtversicherungen von exali.de sind Reputationsschäden mit abgesichert. Das heißt, der Versicherer übernimmt beispielsweise die Kosten für eine PR-Beratung.
Begriff: Reputationsschaden
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