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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Personenschaden
Versicherungstechnisch ist ein Personenschaden ein Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung* oder die Gesundheitsschädigung** von Menschen zur Folge hat.
Darunter fallen auch die wirtschaftlichen Folgen von versicherten Personenschäden (so genannter Personenfolgeschaden), namentlich Kosten, Erwerbsausfall unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Fortkommens, Ausfall für Unterhaltsleistungen (Versorgeschaden) sowie immaterielle Schäden (Genugtuung).
* Ein von außen kommender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird als Verletzung bezeichnet.
**Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, sofern ein anormaler körperlicher Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.
(siehe auch Vermögensschaden (unechter), Vermögensschaden (reiner / echter), Sachschaden)
Begriff: Personenschaden
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