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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Persönliche D&O (D&O-Versicherung)
Zweck der persönlichen D&O-Versicherung ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Person (z.B. Geschäftsführer:in, Unternehmensleiter:in, Vorstand, Datenschutzbeauftragte:r, Compliance-Beauftragte:r etc. …).
Versichert sind Manager:innen oder Beauftragte, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom Unternehmen für das Sie arbeiten (Innenhaftung ) oder einem Dritten (Außenhaftung ) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Bei einer persönlichen D&O Versicherung ist die im Vertrag benannte, natürliche Person alleinige:r Rechteinhaber:in des Vertrages und hat damit volle Entscheidungsbefugnis über die Vertragskonditionen. Eine Änderung oder Kündigung des Vertrages ist somit nur von der im Versicherungsschein benannten Person möglich.
Im Gegensatz zur Firmen D&O-Versicherung steht die Versicherungssumme im Schadenfall nur für die versicherte Peron zur Verfügung und muss nicht mit anderen Beteiligten geteilt werden.
Im Wesentlichen übernimmt die D&O-Versicherung drei wichtige Aufgaben, wenn der Vorwurf einer Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:
Versichert sind Manager:innen oder Beauftragte, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom Unternehmen für das Sie arbeiten (Innenhaftung ) oder einem Dritten (Außenhaftung ) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Bei einer persönlichen D&O Versicherung ist die im Vertrag benannte, natürliche Person alleinige:r Rechteinhaber:in des Vertrages und hat damit volle Entscheidungsbefugnis über die Vertragskonditionen. Eine Änderung oder Kündigung des Vertrages ist somit nur von der im Versicherungsschein benannten Person möglich.
Im Gegensatz zur Firmen D&O-Versicherung steht die Versicherungssumme im Schadenfall nur für die versicherte Peron zur Verfügung und muss nicht mit anderen Beteiligten geteilt werden.
Im Wesentlichen übernimmt die D&O-Versicherung drei wichtige Aufgaben, wenn der Vorwurf einer Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:
- Prüfungs-Funktion
Zunächst wird geklärt, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. - Zahlungs-Funktion
Bei begründetem Anspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. - Abwehr-Funktion (Passiver Rechtschutz)
Sofern der Versicherer nach Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung bzw. die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, führt er oder ein Anwalt Ihrer Wahl für Sie den nötigen Rechtsstreit und übernimmt, im Rahmen des sogenannten passiven Rechtsschutzes, die anfallenden Abwehr- oder Verfahrenskosten. Dazu zählen die angemessenen und notwendigen Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.
Begriff: Persönliche D&O (D&O-Versicherung)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe P:
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