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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Mietsachschäden
Mietsachschäden sind Beschädigungen von gemieteten, gepachteten, geleasten Gebäuden oder Räumlichkeiten. Darunter fallen auch Schäden durch Brand (auch übergreifender Feuerschaden) oder Explosion, Leistungswasser und Abwasser.
Üblicher Weise sind Mietsachschäden über die Büro- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Zum Teil jedoch mit geringeren Deckungssummen als in den Hauptrisiken (so genannte Sublimite).
Beispiel:
In einem Unternehmen wird am Abend vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten. In der Nacht überhitzt die Kaffeemaschine und entfacht einen Brand, der auf das benachbarte Wohngebäude übergreift. Die Schadensersatzansprüche des Eigentümers des Wohngebäudes stellen einen Mietsachschaden dar.Informieren Sie sich hier über weitere Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung.
(siehe auch Betriebshaftpflicht)
Begriff: Mietsachschäden
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe M:
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