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Kardinalpflichten (Kardinalspflichten)
Kardinalpflichten sind wesentliche Pflichten eines Vertrages, die erfüllt werden müssen, um das festgelegte Vertragsziel zu erreichen. Dazu zählen auch Nebenpflichten, deren Verletzung dazu führen kann, dass ein Vertragsziel nicht erreicht wird.
Nach § 307 Abs. 2 BGB können Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) unwirksam sein, wenn wesentliche Pflichten (sprich die Kardinalpflichten) in den AGB ausgeschlossen werden.
Beispiel: Eine typische Kardinalpflicht eines Softwareentwicklers ist, dass er den Vertragsgegenstand (die Software) frei von Sach- und Rechtsmängeln liefern muss. Besitzt an der verkauften oder lizensierten Software (oder Teilen davon) ein Dritter Urheberrechte, so ist diese Software nicht frei von Rechtsmängeln. Damit hat der Software-Entwickler gegen eine Kardinalpflicht verstoßen und kann nach dem Schuldrecht allgemein für den daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden.
Begriff: Kardinalpflichten (Kardinalspflichten)
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