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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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IT-Haftpflichtversicherung
Der Begriff IT-Haftpflichtversicherung ist ein relativ neuer Begriff. Er soll der besonderen Ausrichtung des Haftpflichtvertrages auf die Anforderungen der IT- und Telekommunikationsbranche Rechnung tragen. Die IT-Haftpflichtversicherung ist jedoch keine einheitliche oder gar standardisierte Versicherungslösung.
Je nach Versicherungsanbieter und «Grundbaustein» gibt es daher auch die Bezeichnungen IT Betriebshaftpflicht, IT Vermögensschadenhaftpflicht oder allgemein IT Versicherung. Der Überbegriff IT Berufshaftpflicht findet teilweise ebenfalls Verwendung.
Erläuterung zu den Begrifflichkeiten:
1. Betriebshaftpflicht- und Bürohaftpflichtversicherung
Der Begriff Betriebshaftpflicht wird gerne im Zusammenhang mit der Absicherung von Personen- und Sachschäden durch das so genannte Betriebsstättenrisiko und bei der Durchführung von Arbeiten bei Auftraggebern verwendet. Wenn es sich bei dem zu versichernden Unternehmen um einen kaufmännischen Betrieb handelt, spricht man auch von einer Bürohaftpflichtversicherung.
Wichtig
Die Büro- und Betriebshaftpflicht versichert in aller Regel keine Schäden, die durch die eigentliche IT- und EDV-Leistung oder andere Dienstleistungen verursacht wurden. Somit sind beispielsweise reine Vermögensschäden durch Programmierfehler, Fehler bei der Implementierung von Software, Urheberrechtsverletzungen, Schäden im Zusammenhang mit Datenverlust oder Virenschäden NICHT versichert.2. Vermögensschadenhaftpflicht
Ist der Versicherungsschutz insbesondere auf die Absicherung von Vermögensschadenrisiken ausgelegt, z.B. bei einer Versicherung für Anwälte, Steuerberater:innen, Unternehmensberater:innen, Grafiker:innen, so spricht man von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Absicherung für Vermögensschäden ist in der IT-Branche unabdingbar, da die typischen Schadenfälle in der Praxis aus diesem Bereich stammen. Die unter Punkt 1. genannten ausgeschlossenen Schäden sind mit der Vermögensschadenhaftpflicht versicherbar.
3. Berufshaftpflicht
In der berufsspezifischen Absicherung (teilweise auch Pflichtversicherung) für die "freien Berufe" und für Ärzte hat sich auch die Bezeichnung Berufshaftpflicht eingebürgert. Daher findet sich auch der Begriff IT Berufshaftpflicht, insbesondere im Zusammenhang mit der Versicherung für eine:n einzelne:n IT-Freelancer:in oder Selbstständige:n. Auch hier gilt es zu beachten, dass eine umfassende IT Berufshaftpflicht die Vermögensschadenversicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung beinhalten sollte.
Die exali.de IT-Haftpflichtversicherung bietet einen sehr weitreichenden Versicherungsschutz, da sie die folgenden der voranstehend beschriebenen Versicherungsbausteine beinhaltet:
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Absicherung reiner Vermögensschäden
- Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflichtversicherung für die Absicherung von Personen- und Sachschäden
- Produkthaftpflichtversicherung für die Absicherung z. B. von Entwicklungsfehlern und Instruktionsfehlern
Passiver Rechtsschutz
Die IT-Haftpflichtversicherung bietet zudem Leistungen für die Abwehr (d.h. gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung) von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzforderungen. In diesem Fall führt die Versicherung für IT-Experten einen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt alle anfallenden Verfahrenskosten (Anwalts-, Gerichts-, Gutachter-, Sachverständigen und Zeugenkosten). Dies ist der so genannte passive Rechtsschutz.
(siehe auch Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Produkthaftpflicht, passiver Rechtsschutz, All-Risk-Deckung, offene Deckung)
Begriff: IT-Haftpflichtversicherung
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