exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Innenverhältnis-Deckung/Eigenschaden-Klausel (D&O-Versicherung)
Die Eigenschaden-Klausel der Innenverhältnis-Deckung ist eine Regelung die üblicherweise in D&O-Versicherungsverträgen Anwendung findet. Die Innenverhältnisdeckung wird auch als Kapitalbeteiligungsdeckung, Eigenschadendeckung oder Quotenregelung bezeichnet.
Die Eigenschadenklausel verfolgt den Zweck, die Versicherungsleistung bei Schadenfällen der Innenhaftung einzuschränken, wenn der:die Empfänger:in der Leistung aus dem D&O-Vertrag gleichzeitig Anteile am Unternehmen hält. In diesem Fall, kann bei Anwendung der Klausel ein Abzug im Verhältnis der Beteiligungsquote erfolgen. Oft verzichten Versicherungsgesellschaften auf die Anrechnung bis zu einer Mindestbeteiligung (in der Regel 25, 30 oder 50%) oder sogar in vollem Umfang.
Praxisbeispiel: Der:die von der Gesellschaft im Rahmen der Innenhaftung in Anspruch genommene Geschäftsführer:in ist mit 25 % am Unternehmen beteiligt. Es werden nur 75 % des Schadens ausgeglichen.
Hinweis: Bei der von exali.de angebotenen Firmen D&O-Versicherung erfolgt im Schadenfall kein sonst üblicher Eigenschaden-Abzug im Verhältnis der Beteiligungsquote, auch wenn die versicherte Person Anteile am Unternehmen hält.
Die Eigenschadenklausel verfolgt den Zweck, die Versicherungsleistung bei Schadenfällen der Innenhaftung einzuschränken, wenn der:die Empfänger:in der Leistung aus dem D&O-Vertrag gleichzeitig Anteile am Unternehmen hält. In diesem Fall, kann bei Anwendung der Klausel ein Abzug im Verhältnis der Beteiligungsquote erfolgen. Oft verzichten Versicherungsgesellschaften auf die Anrechnung bis zu einer Mindestbeteiligung (in der Regel 25, 30 oder 50%) oder sogar in vollem Umfang.
Praxisbeispiel: Der:die von der Gesellschaft im Rahmen der Innenhaftung in Anspruch genommene Geschäftsführer:in ist mit 25 % am Unternehmen beteiligt. Es werden nur 75 % des Schadens ausgeglichen.
Hinweis: Bei der von exali.de angebotenen Firmen D&O-Versicherung erfolgt im Schadenfall kein sonst üblicher Eigenschaden-Abzug im Verhältnis der Beteiligungsquote, auch wenn die versicherte Person Anteile am Unternehmen hält.
Begriff: Innenverhältnis-Deckung/Eigenschaden-Klausel (D&O-Versicherung)
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