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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Innenhaftung (D&O-Versicherung)
Die sogenannte Innenhaftung spielt vor allem bei der Haftung von Organen eines Unternehmens (z.B. Geschäftsführer:innen, Unternehmensleiter:innen, Vorstände…) eine Rolle, wenn diese für Pflichtverletzungen in Ausübung ihrer Tätigkeit aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom eigenen Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. In der Praxis betreffen mehr als zwei Drittel aller Ansprüche die Innenhaftung. Dabei wird durch das Prinzip der Beweislastumkehr die Haftung sogar noch verschärft. Ist eine Pflichtverletzung strittig, muss der:die Manager:in nachweisen, dass keine Pflichtverletzung vorliegt und er sorgfältig gehandelt hat.
Prinzipiell lassen sich Pflichtverletzungen, die eine Innenhaftung nach sich ziehen, in drei Kategorien einteilen:
Organisationsverschulden
Werden bei Vertriebsaktionen die Möglichkeiten der nachfolgenden Auftragsabwicklung und das Leistungsvermögen des Unternehmens außer Acht gelassen, kann das nicht nur zu frustrierter Kundschaft, sondern auch zu Schadenersatzansprüchen und Imageschäden für das Unternehmen führen, für die das Management zur Verantwortung gezogen wird.
Auswahlverschulden
Die Geschäftsleitung wählt ein Softwareunternehmen aus, das aufgrund des fehlenden technischen Know-How´s und der personellen Aufstellung nicht in der Lage ist, eine wichtige IT-Implementierung im vorgesehenen Budget und Zeitrahmen durchzuführen. Durch die Probleme in der IT-Einführung gerät das Unternehmen in finanzielle Schieflage, wofür die Geschäftsleitung zur Rechenschaft gezogen wird.
Überwachungsverschulden
Strukturelle Mängel in der Angebotskalkulation werden nicht erkannt und führen zu erheblichen Verlusten für das Unternehmen. Die Geschäftsleitung für diesen Bereich wird zur Verantwortung gezogen.
Prinzipiell lassen sich Pflichtverletzungen, die eine Innenhaftung nach sich ziehen, in drei Kategorien einteilen:
- Organisationsverschulden
- Auswahlverschulden
- Überwachungsverschulden
Organisationsverschulden
Werden bei Vertriebsaktionen die Möglichkeiten der nachfolgenden Auftragsabwicklung und das Leistungsvermögen des Unternehmens außer Acht gelassen, kann das nicht nur zu frustrierter Kundschaft, sondern auch zu Schadenersatzansprüchen und Imageschäden für das Unternehmen führen, für die das Management zur Verantwortung gezogen wird.
Auswahlverschulden
Die Geschäftsleitung wählt ein Softwareunternehmen aus, das aufgrund des fehlenden technischen Know-How´s und der personellen Aufstellung nicht in der Lage ist, eine wichtige IT-Implementierung im vorgesehenen Budget und Zeitrahmen durchzuführen. Durch die Probleme in der IT-Einführung gerät das Unternehmen in finanzielle Schieflage, wofür die Geschäftsleitung zur Rechenschaft gezogen wird.
Überwachungsverschulden
Strukturelle Mängel in der Angebotskalkulation werden nicht erkannt und führen zu erheblichen Verlusten für das Unternehmen. Die Geschäftsleitung für diesen Bereich wird zur Verantwortung gezogen.
Begriff: Innenhaftung (D&O-Versicherung)
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