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Informationspflichten nach VVG
Der § 7 Abs. 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom 23. November 2007, sowie die VVG-Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) regeln, dass jedem Versicherungskunden vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Man spricht hier von den «Informationspflichten» nach VVG.
Dafür stellt jeder Versicherer ein Informationspflichtenblatt zur Verfügung. Darin enthalten sind z.B. Informationen zum Versicherer, Informationen zur angebotenen Leistung, Informationen zum Vertrag und Informationen zum Rechtsweg.
Zudem gibt es auch Informationspflichten für den Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler.
Diese Informationen finden Sie bei exali.de unter «Impressum und Erstinformation», sowie im jeweiligen Downloadbereich der einzelnen Produkte.
Begriff: Informationspflichten nach VVG
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