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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Haftung (persönliche)
Haftung ist als abstrakter Begriff zu sehen und bedeutet im rechtlichen Sinne allgemein „dafür-geradestehen-müssen“, dass man direkt oder indirekt einer anderen Person (auch juristische Person) einen Schaden (Personen- Sach- oder Vermögensschaden) zugefügt hat. Die Haftung kann sich dabei aus einem Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben.
Sofern nicht, wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für bestimmte Ansprüche eine juristische Person haftet, gilt das Prinzip der persönlichen Haftung.
Organmitglieder eines Unternehmens (z.B. Geschäftsführer:innen, Unternehmensleiter:innen, Vorstände) haften z.B. persönlich für Schäden, die auf einer von ihnen begangenen Pflichtverletzung beruhen.
Hinweis: Versicherungsschutz für die persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen
Die D&O-Versicherung deckt Schadenfälle, wenn Organe wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit für das versicherte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom versicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Sofern nicht, wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für bestimmte Ansprüche eine juristische Person haftet, gilt das Prinzip der persönlichen Haftung.
Organmitglieder eines Unternehmens (z.B. Geschäftsführer:innen, Unternehmensleiter:innen, Vorstände) haften z.B. persönlich für Schäden, die auf einer von ihnen begangenen Pflichtverletzung beruhen.
Hinweis: Versicherungsschutz für die persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen
Die D&O-Versicherung deckt Schadenfälle, wenn Organe wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit für das versicherte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom versicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Begriff: Haftung (persönliche)
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