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Gesetzliche Haftung
Unter gesetzlicher Haftung oder Haftpflicht versteht man die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem Schuldrecht im BGB) ergebende Verpflichtung, einen Schaden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) zu ersetzen, den man einem Dritten zugefügt hat.
In einem solchen Fall kann sich der:die Schädiger:in gegenüber dem:der Geschädigten - unter den jeweiligen Voraussetzungen - schadenersatzpflichtig machen. Gibt es für einen Anspruch keine gesetzliche Haftungsgrundlage oder andere vertragliche Verpflichtungen, erfolgt auch keine Entschädigung.
Grundsatz: Ohne Gesetz keine Haftung.
Von der gesetzlichen Haftung abzugrenzen ist die vertragliche Haftung. Bei der vertraglichen Haftung ergibt sich die Anspruchsgrundlage nicht durch gesetzliche Regelungen, sondern durch vertragliche Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien, z. B. Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in.
Die meisten Haftpflichtversicherer übernehmen Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung. Die vertragliche Haftung ist meist nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Mehr Informationen zur gesetzlichen Haftung finden Sie in unserem Artikel: Wer haftet wann und wie? - Vertragliche vs. gesetzliche Haftung und in unserem Video Gesetzliche vs. Vertragliche Haftung.
(verwandte Begriffe: Vertragliche Haftung)
Begriff: Gesetzliche Haftung
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