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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Gefährdungshaftung
Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand ohne persönliches Verschulden haftet, sondern allein dadurch, dass er ein Produkt in Umlauf gebracht hat oder eine Handlung ausführt, bei der unvermeidlich andere gefährdet werden.
Gefährdungshaftung in der Produkthaftung
In § 1 ff. Produkthaftungsgesetz ist die Haftung des Herstellers geregelt. Dort heißt es: „Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“ (Abs.1). Das heißt, der:die Hersteller:in eines Produktes haftet für Schäden, die durch Fehler an dessen Produkt entstehen, ohne dass er:sie unmittelbar schuld daran ist.
Beispiele für Gefährdungshaftung
Weitere Beispiele für Gefährdungshaftung sind
- Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters, wenn beispielsweise bei einem Autounfall ein anderer verletzt wird
- Gefährdungshaftung von Tierhaltern, z. B. wenn ein Hund einen Unfall verursacht
- Gefährdungshaftung von pharmazeutischen Unternehmen bei Arzneimittelschäden
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(verwandte Begriffe: Haftung, Haftung (persönliche), Haftung (gesamtschuldnerisch), Verschuldenshaftung, Verschuldensunabhängige Haftung)
Begriff: Gefährdungshaftung
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe G:
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