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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Folgeschaden
Folgeschäden sind solche Schäden, die sich als Folge eines anderen Schadens ergeben. Im Kontext der Haftpflichtversicherung bedeutet das: Vermögensschäden, die sich unmittelbar aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden ergeben, sind mitversichert. Der Folgeschaden muss jedoch in adäquatem Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen.
Bsp.: Ein:e Freiberufler:in beschädigt den Computer der Kundschaft. Diese kann deshalb einen Auftrag nicht fristgemäß fertigstellen und hat einen Umsatzausfall von 2.000 € zu verzeichnen. Für diese Summe wird der:die Freiberufler:in in Haftung genommen.
Vermögensfolgeschäden sind in jeder herkömmlichen Haftpflicht versichert. Sie machen aber nur einen Bruchteil der Schäden im Berufsalltag von Freiberuflern aus. Ein viel höheres Risiko stellen echte Vermögensschäden dar.
Begriff: Folgeschaden
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