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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Firmen-D&O (D&O-Versicherung)
Zweck der Firmen D&O-Versicherung ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen (z.B. Geschäftsführer:innen, Unternehmensleiter:innen, Vorstände…).
Dafür gewährt der Versicherer den versicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit für das versicherte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom versicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Die Firmen D&O-Versicherung wird auch als“ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Entscheidungsträger“ oder auch „Manager-Haftpflicht-Versicherung“ genannt.
Die Directors- und Officers-Versicherung (kurz D&O) wird als «Firmen D&O» bezeichnet, wenn die Firma die Versicherung zu Gunsten aller Manager:innen und Beauftragten eines Unternehmens abschließt und die Beiträge dafür übernimmt. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen jedoch den versicherten Personen zu.
Es wäre auch möglich, dass jede:r einzelne Entscheidungsträger:in einen D&O-Vertrag privat abschließt und den Beitrag dafür selbst entrichtet. Diese Variante nennt sich persönliche D&O-Versicherung.
Im Wesentlichen übernimmt die D&O-Versicherung drei wichtige Aufgaben, wenn der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:
Dafür gewährt der Versicherer den versicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit für das versicherte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom versicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Die Firmen D&O-Versicherung wird auch als“ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Entscheidungsträger“ oder auch „Manager-Haftpflicht-Versicherung“ genannt.
Die Directors- und Officers-Versicherung (kurz D&O) wird als «Firmen D&O» bezeichnet, wenn die Firma die Versicherung zu Gunsten aller Manager:innen und Beauftragten eines Unternehmens abschließt und die Beiträge dafür übernimmt. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen jedoch den versicherten Personen zu.
Es wäre auch möglich, dass jede:r einzelne Entscheidungsträger:in einen D&O-Vertrag privat abschließt und den Beitrag dafür selbst entrichtet. Diese Variante nennt sich persönliche D&O-Versicherung.
Im Wesentlichen übernimmt die D&O-Versicherung drei wichtige Aufgaben, wenn der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:
- Prüfungs-Funktion
Zunächst wird geklärt, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
- Zahlungs-Funktion
Bei begründetem Anspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Abwehr-Funktion (Passiver Rechtschutz)
Sofern der Versicherer nach Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung bzw. die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, führt er oder ein Anwalt Ihrer Wahl für Sie den nötigen Rechtsstreit und übernimmt, im Rahmen des sogenannten passiven Rechtsschutzes, die anfallenden Abwehr- oder Verfahrenskosten. Dazu zählen die angemessenen und notwendigen Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.
Begriff: Firmen-D&O (D&O-Versicherung)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe F:
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