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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Erweiterter Vermögensschaden (D&O-Versicherung)
Der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung beschränkt sich üblicherweise nur auf reine Vermögensschäden. Sind zusätzlich Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen, mitversichert, so spricht man von erweiterten Vermögensschäden bzw. von einer erweiterten Vermögensschaden-Deckung.
Beispielhafte Klausel
„Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Verlust) sind, noch sich
aus solchen Schäden herleiten. In Erweiterung dazu gelten aber auch Schäden als versichert, die aus
Beispielhafte Klausel
„Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Verlust) sind, noch sich
aus solchen Schäden herleiten. In Erweiterung dazu gelten aber auch Schäden als versichert, die aus
- einem Personen- oder Sachschaden folgen, die Pflichtverletzung jedoch nicht dafür, sondern ausschließlich für einen damit im Zusammenhang stehenden Vermögensschaden ursächlich war;
- Personen- und Sachschäden Dritter folgen, es sich jedoch nicht um deren Ersatz, sondern um den Ersatz eines daraus resultierenden Vermögensschadens der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers oder einer Tochtergesellschaft handelt.
Begriff: Erweiterter Vermögensschaden (D&O-Versicherung)
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