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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Erfüllungsschaden/Erfüllungsfolgeschaden
Von einem Erfüllungsschaden bzw. Erfüllungsfolgeschaden spricht man, wenn der Schuldner seine vertraglich zugesagten Leistungen nicht erbringt, also seinen Vertrag nicht erfüllt, und einem Dritten als Folge daraus ein Schaden entsteht.
Zum Beispiel: Eine Webseite (Onlineshop) wird nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt (Vertrag wurde nicht erfüllt), weshalb der:die Auftraggeber:in Umsatzeinbußen erleidet.
Die meisten Haftpflichtversicherer, die Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) anbieten, schließen Erfüllungsschäden vom Versicherungsschutz aus.
Hinweis:
Die von exali.de angebotenen Berufshaftpflichtversicherungen bieten auch Schutz vor Erfüllungsfolgeschäden.(siehe auch Leistungsverzögerung, Verzögerungsschaden)
Begriff: Erfüllungsschaden/Erfüllungsfolgeschaden
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