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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Eigenschadenversicherung/Eigenschadendeckung
Eigenschäden sind Schäden, die Ihnen selbst entstehen. Generell versichert eine Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines anderen (eines Dritten).
Mit einer sogenannten Eigenschadenversicherung können bestimmte Eigenschäden zur Reduzierung des unternehmerischen Risikos in den Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht einbezogen werden (Eigenschadendeckung).
Beispiele für versicherbare Eigenschäden:
- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,
- Kosten für eine externe PR-Beratung zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens,
- finanzielle Schäden wegen Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch feste und freie Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit – auch Vertrauensschadenversicherung genannt,
- Kosten für die Wiederherstellung oder Bereinigung der eigenen Website nach einem Hackerangriff (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung),
- Druckeigenschäden: Druckaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge, die im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben wurden und aufgrund eines eigenen Fehlers (z.B. Layoutfehler) schiefgelaufen sind.
(verwandte Begriffe: Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung, Druckeigenschäden, Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt)
Begriff: Eigenschadenversicherung/Eigenschadendeckung
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