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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Dienstvertrag
Bei einem Dienstvertrag (§ 611 BGB) schuldet der:die Auftragnehmer:in dem:der Auftraggeber:in – wie der Name schon sagt – als Leistung einen bestimmten „Dienst“, also eine Dienstleistung über einen bestimmten vereinbarten Zeitraum.
Beispiel: Ein Unternehmen benötigt über einen bestimmten Zeitraum Unterstützung, weil eine Abteilung die Aufträge aufgrund einer ungewöhnlich guten Auftragslage nicht mehr bewältigen kann. Um vorübergehend diesen Engpass auszugleichen, beauftragt das Unternehmen eine:n Freelancer:in, der das Team unterstützen soll. Der:die Freelancer:in schuldet kein bestimmtes Ergebnis (also ein „Gewerk“ wie bei einem Werkvertrag), sondern die vereinbarte Unterstützungsleistung. Daher schließt das Unternehmen mit dem Freelancer einen Dienstvertrag.
Bei einem Dienstvertrag schuldet der:die Freelancer:in keinen konkreten Erfolg, trotzdem muss er eine gewisse Qualität liefern. Bei Schlechtleistung kann der:die Auftraggeber:in einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Das Vertragsverhältnis endet bei einem Dienstvertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung. Soll das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet werden, ist dies durch Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich.
Übrigens sind auch herkömmliche Arbeitsverträge Dienstverträge, nur wird hier keine Dauer vereinbart, die Angestellten erbringen keine selbständigen Dienste und sind an die Weisungen ihres Arbeitgebers gebunden.
In einer Berufshaftpflicht von exali.de sind Tätigkeiten auf Basis eines Dienstvertrages als auch auf Basis eines Werkvertrags abgesichert.
Weitere Informationen zum Dienstvertrag finden Sie in unserem Artikel in den News & Stories: Vertragsarten: Werkvertrag oder Dienstvertrag, wo liegt der Unterschied?
(verwandter Begriff: Werkvertrag)
Begriff: Dienstvertrag
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